Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380540 times)

nero

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #120 am: 12.01.2022 15:24 »
Das die regionalen Ergänzungszuschläge erst im November ausgezahlt werden ist auch wieder so ein schlechter Scherz. Wobei wenn es dann auch für 2020 und 2021 die Nachzahlung gibt, lohnt es sich für 1 Kind und Stufe 3 auch schon wieder.

Sind es für das erste und zweite Kind jeweils die selben Ergänzungszuschläge? Also bei 2 Kindern und Mietstife 3 macht es dann in Summe 1000 €?

Kurbalin

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #121 am: 12.01.2022 15:40 »
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #122 am: 12.01.2022 16:10 »
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€

Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #123 am: 12.01.2022 16:13 »
Wie wärs mit Klageerhebung anstatt Kreuzchen setzen? Als würde das Setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle irgendetwas ändern.

BausD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #124 am: 12.01.2022 16:27 »
Prima. Dann erreiche ich die Stufe 3 also demnächst gemeinsam mit allen neuen Kollegen. Danke für 4 Jahre Dienstzeit.  ::) Oder wird die Erfahrungsstufe dann neu berechnet werden müssen?

Kurbalin

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #125 am: 12.01.2022 16:28 »
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...

Kurbalin

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #126 am: 12.01.2022 16:33 »
Prima. Dann erreiche ich die Stufe 3 also demnächst gemeinsam mit allen neuen Kollegen. Danke für 4 Jahre Dienstzeit.  ::) Oder wird die Erfahrungsstufe dann neu berechnet werden müssen?

Wenn ich von Stufen gesprochen habe, dann war die Rede von Stufen des Familienzuschlags und von Mietenstufen. An der Systematik der Erfahrungsstufen wird - so weit ich das beurteilen - kann überhaupt gar nichts verändert.

Bei den Stufen des Familienzuschlags ist die Systematik wie folgt:
Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = verheiratet + 1 Kind
Stufe 3 = verheiratet + 2 Kinder

Wie schnell du da die Stufe 3 erreichen kannst, hängt also maßgeblich davon ab, wie schnell du willens und in der Lage bist, Nachwuchs zu zeugen  ;)

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #127 am: 12.01.2022 16:36 »
Wie wärs mit Klageerhebung anstatt Kreuzchen setzen? Als würde das Setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle irgendetwas ändern.

Klage wird definitiv eingereicht, sofern der Gesetzesentwurf in dieser Form verabschiedet wird

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 507
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #128 am: 12.01.2022 16:36 »
In den Auszügen wird auch auf die Erfahrungsstufen Bezug genommen

BausD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #129 am: 12.01.2022 16:37 »
Durch die Neufassung der Anlage 6 werden in der Grundgehaltstabelle der
Landesbesoldungsordnung A in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 die Erfahrungsstufen
eins und zwei gestrichen. Die (Einstiegs-)Besoldung der betroffenen Beamtinnen und Beamten
erfolgt künftig aus der Erfahrungsstufe drei. Die Anlage 14 wird entsprechend den
besoldungsrechtlichen Änderungen angepasst.

 In der Anlage 16 werden, als
Folgeänderung zu der Streichung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A
10, die Beträge der Grundgehaltsspannen angepasst und die jeweiligen Schwellenwerte
zwischen den einzelnen Stufen der Grundgehaltsspannen aus Klarstellungsgründen
harmonisiert.
Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs regelt die entsprechende gesetzliche Überleitung von
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die
Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle. Weitergehende Details können der
Gesetzesbegründung entnommen werden.

Sorry, ich bezog mich darauf, war etwas unglücklich ausgedrückt :-)

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #130 am: 12.01.2022 16:39 »
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...

Achso ok, danke für die Aufklärung. Die Spitze des Eisbergs wäre es tatsächlich noch die vergangenen Jahre zu missachten. Wie war das nochmal mit Art. 20 Abs. 3 GG? :o

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #131 am: 12.01.2022 16:49 »
Die Begründung des REZ dürfte interessant werden, wenn man tatsächlich alle sieben Mietstufen berücksichtigen wollte (bzw. in NRW die entsprechenden ersten sechs). Denn das muss natürlich gleichheitsgerecht vollzogen werden. Nehmen wir also die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Mietstufe VI. Sie ist mit einer Ausnahme von Städten mit der Mietstufe IV und V umgeben. Die eine Ausnahme ist im Norden die Stadt Duisburg mit der Mietstufe III (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/mietstufen-2020.html). Zwar verpflichtet das Land als einziges in Deutschland seine Beamten nicht mehr, seine Wohnung so zu wählen, dass dadurch die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 44 LBG NRW). Nichtsdestotrotz dürfte das Abgrenzungsproblem bestehen bleiben und einer präzisen sachlichen Begründung bedürfen; denn das Wohnraumproblem ist auch in NRW gegeben. Zugleich werden hier - ähnlich, wie das im letzten Jahr der Bund getan hat - zwei Themen miteinander verknüpft, nämlich die Familienkonstellation und der Wohn- bzw. Dienstort. Sofern man so vorgeht, wird es sehr genau darauf ankommen, wie es sachlich begründet werden soll, dass Beamte mit Familie einen Ortszuschlag erhalten sollen, Beamte ohne Familie allerdings nicht. Denn die Wohnkostensituation hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten generell stark zugespitzt, was vielfach gerade für Wohnungen mit kleinerem Wohnraum gilt. Der Wunsch, Personalkosten einzusparen, kann, da er kein sachlicher Grund ist, nicht herangezogen werden. Ich bin auf die konkrete Begründung im Gesetzentwurf gespannt.

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #132 am: 12.01.2022 17:12 »
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...

Noch eine Nachfrage... für den Zeitraum 01.01.22 bis 30.11.22 soll der Familienzuschlag um den REZ ergänzt werden, ab dem 01.12.22 soll der Familienzuschlag geändert werden. Ich nehme an, dass der Familienzuschlag entsprechend in der Höhe des REZ geändert werden soll, oder? Oder ist dem vorliegenden Gesetzesentwurf dies nicht zu entnehmen?

Opa

  • Gast
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #133 am: 12.01.2022 17:44 »
Ich bin auf die konkrete Begründung im Gesetzentwurf gespannt.
Platt gesagt steht nicht konkret drin, weshalb kinderlose Beamte ab A10 vom „Geldsegen“ ausgeklammert werden.
Vielmehr werden die 5 Kriterien des BVerfG durchgeprüft, festgestellt dass keines verletzt wurde und dass weitere Prüfungen damit obsolet sind. Konkrete Berechnungen werden anschließend nur für Sachverhalte mit Familienzuschlag ab Stufe 2 durchgeführt.
Soviel habe ich beim ersten durchlesen mitgeschnitten, für eine tiefergehende Betrachtung habe ich momentan nicht die Geduld…

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 455
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #134 am: 12.01.2022 18:00 »
Da ich keinen Zugriff auf den Gesetzesentwurf zu dem REZ habe und den auch nirgends öffentlich zugänglich im Internet finde, fände ich es klasse, wenn einer die geplante Tabelle dazu hier mal veröffentlichen würde.