Kurze Frage:
Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?
Die Besoldung kinderreicher Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kinder ist eine besoldungsrechtliche Besonderheit des Alimentationsrechtes. Dazu gab es bereits einen Gesetzesbeschluss, der sich auf das Urteil des BVerfG gegen das Land NRW bezieht, der im letzten Jahr beschlossen wurde und in weiten Teilen auch schon praktisch umgesetzt wurde.
In einer anderen Entscheidung zur Berliner Besoldung hat das BVerfG festgestellt, dass auch für "normale" Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern die Alimentation verfassungswidrig zu gering ist. Gleichzeitig hat es gerügt, dass das Prinzip der Bestenauslese nicht mehr greift und den Gesetzgebern auferlegt, mehr zu tun, um weiterhin die besten Köpfe für den Staatsdienst zu gewinnen.
In dem vorliegenden Gesetzesentwürfen schmeißt die Landesregierung einige Dinge in einen Topf, vermischt sie ordentlich und versucht (vereinfacht ausgedrückt) folgendes umzusetzen
1. Übertragung des Tarifergebnisses in die Beamtenbesoldung durch das
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 ab Seite 192. Auszahlung einer Corona Prämie (statt einer linearen Erhöhung; das dürfte am Ende auch noch teuer werden, da Einmalzahlung nach den Maßstäben des BVerfG nicht herangezogen werden dürfen, um eine verfassungsmäßige Besoldung sicherzustelle) durch das
Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung ab Seite 33. Umsetzung des "Berliner" Urteils durch:
a) Wegfall der Kostendämpfungspauschale
b) Streichung der unteren beiden Erfahrungsstufen und Überführung der jüngeren Kollegen in Erfahrungsstufe 3 ab dem 01.01.2022
c) Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlag abhängig von dem Wohnort und der Anzahl der Kinder.
durch
Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien ab Seite 66Einige Kritikpunkte gegen die Gesetzesvorschläge sind schon angeklungen. Weitere werden sich problemlos finden lassen. Auch wenn der Gesetzesentwurf für viele Familien eine zum Teil kräftige Verbesserung bedeutet, ist mehr als fraglich, ob das AMT tatsächlich wieder amtsangemessen besoldet wird und den Vorgaben des BVerfG in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde.
Jedenfalls gibt die Landesregierung indirekt zu, dass selbst bei Mietenstufe 1 eine vierköpfige Familie mit 227,55 ERU monatlich unteralimentiert ist. Daher wäre das aus meiner Sicht genau der Betrag, um den alle Beamtenbesoldungen unabhängig von dem tatsächlichen Familienstand mindestens erhöht werden müssten und der regionale Ergänzungszuschlag wäre dann denkbar, wenn man in einer anderen (teureren) Mietenstufe als 1 wohnen würde.
Ich gehe allerdings davon aus, dass es bis es zu dieser oder einer anderen verfassungskonformen Lösung noch einiger Urteile des BVerfG bedarf und die Entwürfe unverändert durchgewunken werden.