Ich frage mich ernsthaft, wie die Umsetzung des Entwurfs bei der Pendlerin vom Land mit Kleinfamilie ankommt, wenn sie ihre Besoldung mit der hauptstädtischen reproduktionsfreudigen Kollegin vergleicht. (Nein, ich selbst bin gar nicht so negativ betroffen.).
Eine Mindestalimentation (je gerade nach beim BVG klagender Personengruppe) punktgenau auf 115%-Kriterium hinzubasteln scheint ja im Ministerium gerade Priorität zu haben. Dieser Wildwuchs an speziell angepassten Zulagen verschlimmert das System insgesamt doch immer weiter, gerade wenn diese zu wesentlichen Teilen zur Alimentierung beitragen. Vielleicht wird das BVG dies auch in 20 Jahren einmal feststellen, wenn da mal ein hochqualifizierter Single-Quer-Einsteiger aus Duisburg mit Dienstsitz Düsseldorf klagt.
Dass die "Gewerkschaften" das Problem der ohne Frage nicht angemessenen Grundbesoldung in allen Besoldungsgruppen nicht kritisch aufgreifen verstehe ich einfach nicht. Stattdessen belobhudelt man sich wegen der Kostendämpfungspauschale
Beispielrechnung aus Entwurf: Beamtin, verheiratet, 1 Kind, Wohnort Gelsenkirchen (II), gehobener Dienst, versichert in GKV: Differenz altes/neues Modell: 0€