[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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was_guckst_du

..das ist richtig und das vermittel ich auch den Auszubildenden immer wieder...die Möglichkeiten, schnell auf höherwertige Stellen zu wechseln sind künftig sehr gut und damit auch die Möglichkeiten der Beförderungen...die Frage ist natürlich, ob das auch für den Arbeitsumfang gilt...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kurbalin

Zitat von: uw147 am 10.02.2022 16:13
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...

Der Witz in Tüten. In der Kommunalverwaltung hat weder die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einer Reduzierung des Personalbedarfs geführt, noch würde die Reduzierung der Wochenarbeitszeit zu einer Ausweitung des Stellenplans führen. In der kommunalen Personalplanung ist Stelle am Ende immer noch gleich Stelle. Was der Beschäftigte in 39 Stunden macht, macht der Beamte in 41 Stunden. Ich habe in 20 Jahren noch nie erlebt, dass nach einer Nachbesetzung einer Beamten(vollzeit)stelle mit einem Angestellten, darüber diskutiert worden ist, wie denn das Defizit von 2 Std aufgefangen wird. Geschweige denn, wenn sich im Alter die wöchentliche Arbeitszeit reduziert.

was_guckst_du

...meine zwischenzeitlich erfolgte altersbedingte Herabsetzung der Wochenarbeitszeit auf 39 Std. hat nur eine messbare Auswirkung...es fällt mir wesentlich leichter, mein Plusstundenkonto aufzubauen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Der Obelix

1. Regierung Steinbrück mit 38,5 auf 41 std ohne Lohnausgleich, Einführung Kostendämpfungspauschale, Abbau AZV Tag und Kürzung Weihnachtsgeld

2. Regierung Rüttgers macht weiter: Weitere Kürzung Weihnachtsgeld, Nullrunden 2005-2007

Ich denke das waren die beiden die am heftigsten für eine Attraktivitätssteigerung des öD in NRW getan haben.

Opa

Nicht zu vergessen die Regierung Kraft mit ihrem (dann gerichtlich größtenteils abgewendeten) Versuch zweier Nullrunden.

Kurbalin

Umso absurder ist in der Tat die (irgendwie nur öffentlich geführte) Diskussion um eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Aber das wäre ja zu einfach, wenn man ihn nach der De-Attraktivierung in der zurückliegenden Jahren/Jahrzehnten erst einmal wieder reattraktivieren würde, indem man die De-Attraktivierungen zurücknimmt - danach könnte man eigentlich erst über Attrativitätssteigerungen sprechen.

Aber die Diskussion um das gekürzte Weihnachtsgeld braucht man ja auch nicht mehr führen, nachdem es in die Grundbezüge gemixt worden ist. Prinzipiell meines Erachtens nach wie vor die richtige Entscheidung, aber das im Einzelnen bekomme ich ja nicht mehr gepackt.

photosynthese

Zitat von: Kurbalin am 11.02.2022 11:58
Umso absurder ist in der Tat die (irgendwie nur öffentlich geführte) Diskussion um eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Aber das wäre ja zu einfach, wenn man ihn nach der De-Attraktivierung in der zurückliegenden Jahren/Jahrzehnten erst einmal wieder reattraktivieren würde, indem man die De-Attraktivierungen zurücknimmt - danach könnte man eigentlich erst über Attrativitätssteigerungen sprechen.

Aber die Diskussion um das gekürzte Weihnachtsgeld braucht man ja auch nicht mehr führen, nachdem es in die Grundbezüge gemixt worden ist. Prinzipiell meines Erachtens nach wie vor die richtige Entscheidung, aber das im Einzelnen bekomme ich ja nicht mehr gepackt.

Ich habe die Verrechnung des Weihnachtsgeldes seinerzeit durchaus auch als Sparmaßnahme wahrgenommen. In unserem konkreten Fall (verheiratet, beide Beamte) war es nämlich so, dass meine Frau in der 1. Elternzeit 2016/2017 noch eine anteilige Jahressonderzahlung bekam, in der 2. dann allerdings nicht mehr, da es die Sonderzahlung ja nicht mehr gab. Da wir beide im hD bzw. gD sind, waren wir schon an der Höchstgrenze Elterngeld. Ganz subjektiv kam es hier also zu einer Kürzung. Ich habe aber bis heute nicht ausmachen können, ob das einfach nur Pech war oder sich im Landesschnitt über verschiedene Beurlaubungsszenarien so spürbar bemerkbar gemacht hat, dass es eben eine Einsparung für das Land bedeutete.

Floki

Naja, immerhin kann das Weihnachtsgeld nicht mehr gekürzt werden. Ganz im Gegenteil, tatsächlich steigt es ja sogar linear mit.

Viel trauriger ist, dass MIT dem integrierten Weihnachtsgeld die Grundbesoldung....nunja... ist ja bekannt... 

Rentenonkel

Zitat von: Floki am 11.02.2022 13:23
Naja, immerhin kann das Weihnachtsgeld nicht mehr gekürzt werden. Ganz im Gegenteil, tatsächlich steigt es ja sogar linear mit.

Viel trauriger ist, dass MIT dem integrierten Weihnachtsgeld die Grundbesoldung....nunja... ist ja bekannt...

Die Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 30 % war von vorneherein zur Haushaltskonsolidierung auf 10 Jahre befristet. Nach dem Auslaufen hätte das Weihnachtsgeld daher zumindest auf dem Niveau aus Ende der 90er Jahre wieder ausgezahlt werden müssen. Stattdessen wurde das Weihnachtsgeld von 30 % (und nicht von etwas mehr als 80 %) auf das monatliche Grundgehalt umgelegt. Dabei blieb das anteilige Weihnachtsgeld aus dem Familienzuschlag vollständig außen vor.

Somit diente auch diese Umlegung des Weihnachtsgeldes auf das monatliche Grundgehalt einzig und alleine dem Zweck, weiterhin Geld auf dem Rücken der Beamten (insbesondere mit Familie) einzusparen.

mpai

Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?

Bastel

Zitat von: mpai am 15.02.2022 12:33
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?

Die haben Pech.

WasDennNun

Zitat von: Bastel am 15.02.2022 12:50
Zitat von: mpai am 15.02.2022 12:33
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?

Die haben Pech.
Die Gnade der Späten Geburt?

mpai

Alle in Stufe 3 und höher bleiben da wo sie sind?
Und die in Stufe 1 und 2 kommen in 3?

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

ProfTii

Sieht der aktuelle Entwurf so vor, ja. Hier wurde die Verfassungsmäßigkeit bereits massiv angezweifelt.
Unterm Strich verliert hier natürlich trotzdem niemand.