Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.
Guten Tag zusammen, ich möchte hier nochmal kurz einhaken.
Bisher war ich davon ausgegangen, dass mit dem vor Monaten verabschiedeten Gesetz zur Alimentation kinderreicher (=3+) Familien alle diesbezüglichen Fragen für mich (A14, 3 Kinder) abgegolten sind.
Verstehe ich richtig, dass ich zu dem deutlich erhöhten Familienzuschlag für das 3. Kind jetzt ZUSÄTZLICH auch noch Anspruch auf den regionalen Ergänzungszuschlag (bei uns: Mietenstufe III) habe?
Zum Vergleich:
Bisher war das:
277,84 für verh. + 1 Kind
129,32 für 2. Kind
807,15 für 3. Kind
=> 1214,31 Euro
Nach meiner Rechnung wäre es dann mit dem Zuschlag
858,66 (verh. + 2 Kinder mit Zuschlag)
829,75 für 3. Kind
=> 1688,41 Euro
Und gibt es dann auch noch die Nachzahlung für 01-11/22?
Ist das wirklich richtig? Ich dachte (auch wenn es eigentlich keinen Sinn ergibt), dass von dem neuen Gesetz nur diejenigen Beamten profitieren, die 1 oder 2 (nicht aber 3) Kinder haben.
Freue mich über eine kurze Bestätigung! Ich bin nicht gierig, aber das wäre ja wirklich eine starke Erhöhung...
Herzliche Grüße
W.