Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384071 times)

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #465 am: 08.04.2022 08:46 »
Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...

Oha, das sind dann doch andere Werte... Ich gebe aber zu Bedenken, dass man mehr als 33 Jahre zum abbezahlen hat. Als Rentner in einer Mietwohnung muss man schließlich auch Miete bezahlen und ob mann dann noch restlichen Kredit oder Miete zahlt ist auch egal. Bzw. stellt sich die Frage, warum man überhaupt vollständig abbezahlen sollte.

Ich für meinen Teil möchte, dass meine Kinder eine unbelastete Immobilie erben, was auch gelingen wird. Vor 8 Jahren mit 23 ein Haus im Kölner Umland für 180 k gekauft, laut aktueller Schätzung Verkehrswert von 410k. Kann man nicht meckern... Es ist einfach krass wenn ich sehe was man nun hinlegen muss, da bin ich echt froh, dass ich damals schon den Schritt gewagt habe

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #466 am: 08.04.2022 08:59 »
Jetzt muss nur noch eine Sonderabgabe für die Krisengewinnler kommt  ;D Oder eine Vermögenssteuer ;) So kann man den "Normalo" noch mal richtig fett ausbeuten.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #467 am: 08.04.2022 12:06 »
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #468 am: 08.04.2022 12:09 »
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #469 am: 08.04.2022 12:15 »
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.

Naja, es ist schwierig zu vermitteln, weshalb bspw. ein Kommunalbeamter mit einem Kind die Dreizimmerwohnung in Mietstufe 5 per Zuschlag alimentiert bekommt, die Lehrkraft ohne Kind, die auch eine Dreizimmerwohnung (Arbeitszimmer) benötigt, aber nicht.

Nicht falsch verstehen, mit dem anstehenden Nachwuchs bin ich froh über diese Regelung für Familien. Ich sehe aber auch das Problem.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #470 am: 08.04.2022 12:32 »
Wenn jemand da ein Problem sieht, dann doch nur den, dass der Staat den Beamten und seine Familie zu alimentieren hat.

Das ein Lehrer ggfls. ein individuellen höheren Raumbedarf hat, hat damit nichts zu tun.

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #471 am: 08.04.2022 12:54 »
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂

Ich empfehle Ihnen mal, sich mit dem Urteil des BVerfG zu befassen. Es kommt mir nämlich so vor, als wenn Ihnen dies gar nicht geläufig wäre...

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #472 am: 08.04.2022 13:01 »
Ich kenne das Urteil, keine Bange. Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher, der nicht zur  Besoldung bzw. zum Gehalt Familienzuschläge bekommt. Aber ich hatte wohl vergessen, dass ich in einem Beamtenforum unterwegs bin und hier geht es um Gesetze und Vorschriften! Wo kommen wir denn dahin?

Organisator

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #473 am: 08.04.2022 13:07 »
Ich kenne das Urteil, keine Bange. Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher, der nicht zur  Besoldung bzw. zum Gehalt Familienzuschläge bekommt.

Kann ich sehr gut verstehen, den Denkansatz / Denkanstoß. Solange die relevanten Stellen aber die Beamtenalimentation als hergebrachten Grundsatz so interpretieren, dass eine vierköpfige Familie mit dem männlichen Beamten als Alleinverdiener als Grundlage für die Höhe der Alimentation dient, bleibts nur bei einem Denkansatz.

Aus meiner Sicht sollte dieser Grundsatz im Lichte der aktuellen Gesellschaft überdacht bzw. reformiert werden.

Finanzer

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #474 am: 08.04.2022 13:15 »
@Lehrerspecht: Man merkt mal wieder das Lehrer ganz besondere Beamten sind. Haben Sie sich jemals mit den rechtlichen Grundlagen Ihres Amtes beschäftigt? Ich zumindest bevorzuge es in einem Lande zu leben,  in welchem Recht und Gesetz herrschen.

@Organisator: Im Rahmen einer großen Besoldungsreform gerne.

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #475 am: 08.04.2022 13:16 »
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.

Naja, es ist schwierig zu vermitteln, weshalb bspw. ein Kommunalbeamter mit einem Kind die Dreizimmerwohnung in Mietstufe 5 per Zuschlag alimentiert bekommt, die Lehrkraft ohne Kind, die auch eine Dreizimmerwohnung (Arbeitszimmer) benötigt, aber nicht.

Nicht falsch verstehen, mit dem anstehenden Nachwuchs bin ich froh über diese Regelung für Familien. Ich sehe aber auch das Problem.

Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #476 am: 08.04.2022 13:36 »
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #477 am: 08.04.2022 14:02 »
@ Finanzer: „… Recht und Ordnung…“ 😂 okidoki. p.s. Überprüfen Sie bitte einmal Ihre Zeichensetzung. Was diese Gesetzgebung angeht, scheinen Sie kompromissbereiter.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #478 am: 08.04.2022 14:05 »
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂

Wenn das höchste Gericht entscheidet, dass ich unteralimentiert werde und das auch nicht zu knapp, soll ich mich aber nicht beschweren, da mir eine völlig fremde Familie jetzt 500€ bis XXXX€ mehr bekommt?
Das hat nichts mit Empathie (die Alimentation ist schließlich keine "Entweder-Oder-Frage") noch mit Moral zu tun.

Es entsteht eher der Eindruck eines Beamten, der wieder nicht verstanden hat, dass ihm mehr zusteht und sich mit Zuschlägen abspeisen lässt und denkt für alle anderen Beamten in ganz NRW ist die Welt toll. Wo ist da eigentlich die Empathie und Moral?

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #479 am: 08.04.2022 14:16 »
Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher,

Ottonormalverbraucher kann ja auch Beamter werden.