Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380490 times)

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #495 am: 10.04.2022 12:33 »
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #496 am: 10.04.2022 14:32 »
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?

Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden. Oder auf Antrag bezahlt werden können. Dann wäre alles Weitere tatsächlich Privatsache. Es gibt ja genauso Beamte, die in teuren Regionen wohnen und in die Provinz pendeln -- nach deiner Logik dürfte das ja nun auch nicht eintreten.

DaKe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #497 am: 10.04.2022 14:37 »
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?

Eben, deshalb sollte der "Dorfbeamte" auch nicht wesentlich schlechter besoldet werden. Er entscheidet sich aus Kostengründen in strukturschwächeren Regionen zu leben und würde diese Region somit auch wirtschaftlich unterstützen. Für dieses eigentlich positive Ansinnen würde er dann bestraft. Er müsste praktisch alle Nachteile mitnehmen: strukturschwächere Wohngegend, längere Fahrzeiten und weniger Sold. Der "Großstadtbeamte" lässt sich seine attraktivere Lebensumgebung mit allen Vorteilen dagegen zusätzlich subventionieren. Das könnte dazu führen, dass es weitere Beamte zusätzlich in die Städte zieht, was die dort bereits hohen Preise noch weiter verstärkt.

In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #498 am: 10.04.2022 15:22 »
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.
Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #499 am: 10.04.2022 15:29 »
Eben, deshalb sollte der "Dorfbeamte" auch nicht wesentlich schlechter besoldet werden. Er entscheidet sich aus Kostengründen in strukturschwächeren Regionen zu leben und würde diese Region somit auch wirtschaftlich unterstützen. Für dieses eigentlich positive Ansinnen würde er dann bestraft.
Er müsste praktisch alle Nachteile mitnehmen: strukturschwächere Wohngegend, längere Fahrzeiten und weniger Sold. Der "Großstadtbeamte" lässt sich seine attraktivere Lebensumgebung mit allen Vorteilen dagegen zusätzlich subventionieren. Das könnte dazu führen, dass es weitere Beamte zusätzlich in die Städte zieht, was die dort bereits hohen Preise noch weiter verstärkt.
Was haben denn diese persönlichen Spenden und Lebeneinstellungen mit der verfassungsgemäßen Besoldung zu tun?
Nichts, also wird da niemand bestraft, sondern aufgrund des Dienstsitzes der Behörde ergibt sich ein Bedarf den der Beamte und seine Kinder hat und daraus ergibt sich die notwendige Alimentation.
Was hat denn da das Pendeln, das nicht pendeln, die teure Wohnung oder die billige Wohnung  damit zu tun?

Nichts, rein gar nichts, weil 100,00% privates gedöns.

Wenn als der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Besoldung machen will, dann muss er sich entweder am teuersten Dienstsitz orientieren und alle landesweit danach bezahlen,
oder er muss die unterschiedlichen Bedarfe der Beamten per Regionalzuschlag regeln, so hat das BVerG es dem Gesetzgeber auf die Fahne geschrieben.

Da wird niemand bestraft! Oder belohnt!

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #500 am: 10.04.2022 15:46 »
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.
Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.

Das hast du geschrieben, ja, ist dann aber der falsche Modus und Wunschdenken, Zitat LBV: „Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist." Die Kritik hier bezieht sich ja auf das, was tatsächlich beschlossen ist. Wenn das so wäre, würde sicher anders kritisiert werden.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #501 am: 10.04.2022 18:34 »
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?

Sehr unwahrscheinlich. Der Besoldungsgeber handelt i.d.R. nur wenn er muss, z.B. wenn er durch ein Urteil des BVerfG gezwungen ist oder anlässlich der regelmäßigen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten. Aktuell wird er sicherlich darauf verweisen, dass er die Forderung der Gewerkschaften erfüllt habe und damit ein weiterer Inflationsausgleich abgegolten ist. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Alimentation gemäß den Prüfkriterien des BVerfG spielt ein höheres Verbraucherpreisniveau natürlich Jahr für Jahr rein, aber erst im Nachhinein.

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #502 am: 11.04.2022 06:12 »
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?

In der Vergangenheit glänzten die Besoldungsgesetzgeber eher mit einer verzögerten Erhöhung der Besoldung. Du kannst also froh sein, wenn Sie zum 1. November kommt. ;D

ProfTii

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #503 am: 11.04.2022 07:59 »
[...] Zitat LBV: „Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist." Die Kritik hier bezieht sich ja auf das, was tatsächlich beschlossen ist. Wenn das so wäre, würde sicher anders kritisiert werden.

So lautet auch die Mitteilung des Finanzministeriums. Ich wäre stark dafür, dass sich der Zuschlag, bzw. der regionale Anteil am Sitz der Dienststelle orientiert. Würde bei mir den Unterschied zwischen der Berücksichtigung der Mietstufe 5 statt der 2 ausmachen.

Bastel

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« Antwort #504 am: 11.04.2022 08:11 »
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.

Kenne das auch von einer Behörde. Die haben jetzt richtig Spaß geeignetes Personal zu finden bzw. sie finden nur Graupen und stellen diese ein...

Floki

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« Antwort #505 am: 11.04.2022 08:33 »
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.

Kenne das auch von einer Behörde. Die haben jetzt richtig Spaß geeignetes Personal zu finden bzw. sie finden nur Graupen und stellen diese ein...

So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Um vielleicht auch ein wenig wieder zurück zum Thema zu kommen:

Das Gesetz bzgl. der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wurde zwischenzeitlich auch verabschiedet.
Die Problematik bzgl. Personal, ob Großstadt oder Provinz, dürfte sich somit erledigt haben. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen, ist das Bewerberportal sogar abgeschmiert...... (Achtung: Ironie)

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #506 am: 11.04.2022 08:54 »
Zitat aus dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen

"D Kosten
Die Regelungen des Gesetzes sind weitgehend ausgabenneutral."

Damit ist doch alles gesagt zur Attraktivitätssteigerung.

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #507 am: 11.04.2022 08:55 »
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Warum sollten sich in der Stadt bei der miesen Bezahlung auch "bessere" Leute bewerben?

ChRosFw

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #508 am: 11.04.2022 09:41 »
Letztlich ist auch das Mittel der regionalen Zuschläge nur ein weiteres Mittel, um Personalkosten zu sparen. Insoweit können die Gesetzgeber eigentlich froh sein, dass das BVerfG dieses Mittel selbst ins Feld führt.

Offenbaren tut sich damit nämlich nur eins: Es geht einzig und allein um die mathematisch korrekte Ausgestaltung einer amtsangemessenen absoluten Mindestalimentation!

Wenn man den Bereich der amtangemessenen absoluten Mindestalimentation hin zur amtangemessenen Alimentation verlassen würde, bräuchte man sich über die Zuschläge, die u.a. mit Sicherheit zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Kosten und Rechtsstreitigkeiten verursachen (mal wieder: Gesetzesfolgenabwägung!), nicht unterhalten.

Man könnte es zwar an den Zahlen festmachen: Das, was das Land NRW mittlerweile auf den Weg gebracht hat, mag angesichts der "Gehaltssprünge", die einige machen/machen werden, beeindruckend wirken. Es ist aber nur Folge einer jahrelangen eklatanten Unterbesoldung. Auch, wenn viele wohl das Wort Gier in den Raum werfen möchten:

Unter Wertschätzung ist mit Sicherheit nicht zu verstehen, dass der Beamte überhaupt das erhält, was ihm sowieso verfassungsrechtlich zustehen würde.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #509 am: 11.04.2022 09:54 »
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Warum sollten sich in der Stadt bei der miesen Bezahlung auch "bessere" Leute bewerben?

Die Bewerberlage auf dem Land ist auch nicht besser. Die Zuführung in die Städte reißt auch überall Lücken.
Durch irgendwelche Familienzuschläge, werden sich 16 - 18 Jährige auch nicht bewerben.