Letztlich ist auch das Mittel der regionalen Zuschläge nur ein weiteres Mittel, um Personalkosten zu sparen. Insoweit können die Gesetzgeber eigentlich froh sein, dass das BVerfG dieses Mittel selbst ins Feld führt.
Offenbaren tut sich damit nämlich nur eins: Es geht einzig und allein um die mathematisch korrekte Ausgestaltung einer amtsangemessenen absoluten Mindestalimentation!
Wenn man den Bereich der amtangemessenen absoluten Mindestalimentation hin zur amtangemessenen Alimentation verlassen würde, bräuchte man sich über die Zuschläge, die u.a. mit Sicherheit zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Kosten und Rechtsstreitigkeiten verursachen (mal wieder: Gesetzesfolgenabwägung!), nicht unterhalten.
Man könnte es zwar an den Zahlen festmachen: Das, was das Land NRW mittlerweile auf den Weg gebracht hat, mag angesichts der "Gehaltssprünge", die einige machen/machen werden, beeindruckend wirken. Es ist aber nur Folge einer jahrelangen eklatanten Unterbesoldung. Auch, wenn viele wohl das Wort Gier in den Raum werfen möchten:
Unter Wertschätzung ist mit Sicherheit nicht zu verstehen, dass der Beamte überhaupt das erhält, was ihm sowieso verfassungsrechtlich zustehen würde.