Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage, die mir das LBV leider noch nicht beantworten konnte und ich es selbst auch noch nicht herausgefunden habe.
Ich bin Beamter, verheiratet und habe 2 Kinder.
Meine Frau ist Erzieherin im Kirchendienst und erhält den Familienzuschlag für unsere Kinder.
Von der Änderung die zum 01.12.22 wirksam wird, wird sie nicht profitieren.
Meine Frage ist daher, ob ich damit rechnen kann, dass ich den Differenzbetrag erhalten werde ?
Dem LBV ist bekannt, dass ich 2 Kinder habe.
Entschuldigung, falls die Frage bereits gestellt wurde.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende