Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380858 times)

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #555 am: 05.05.2022 08:59 »
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.

Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.

Achso... Und was ist mit dem AVR-Caritas? Bzw. eine generelle Frage, zählt der AVR-Caritas eigentlich zum öffentlichen Dienst? Er ist ja (meines Wissens nach) lediglich an den TVöD angelehnt und privatrechtlich organisiert.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #556 am: 05.05.2022 09:22 »
2.
Die GEW scheint das ganze auch kritisch zu sehen. Mal gucken, ob die da noch was unternehmen.

Die GEW wird da wahrscheinlich nichts unternehmen, da ihnen Beamte nicht besonders viel wert sind.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #557 am: 05.05.2022 10:02 »
Da es um Beamte geht, können Gewerkschaften generell kaum etwas unternehmen. Was sollen diese denn auch großartig machen ?

In der aktuellen Gesetzgebung wurden sämtliche Gewerkschaften angehört....und schlichtweg ignoriert. Dagegen können die Gewerkschaften auch nichts unternehmen.

Deswegen ist es auch lächerlich, dass sich die Gewerkschaften für vermeintliche Erfolge wie die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale feiern. Wird zwar seit Jahrzehnten gefordert, war aber letztendlich ein Wahlgeschenk.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #558 am: 05.05.2022 11:11 »
Wo soll das mit dem Antrag denn stehen?

Beim LBV NRW kann ich auch nichts von einem  Antrag lesen. Hier sieht es so aus als ob jeder das bekommt ohne Antrag der die Voraussetzung erfüllt.

Link:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

Hier der Ausschnitt:

Das Gesetz sieht folgende Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht vor:
 
Neustrukturierung des Familienzuschlages
Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 neustrukturiert und über die Besoldungsanpassung hinaus erhöht. Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Für Personen ohne melderechtlichen Hauptwohnsitz im Inland gelten besondere Regelungen.

Welcher Mietenstufe Ihre Gemeinde zugeordnet ist, können Sie der Anlage der Wohngeldverordnung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen, die Sie hier finden können.

Die entsprechende Tabelle mit weiteren Informationen wird demnächst zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für die übrigen Besoldungstabellen, gültig ab 01.12.2022.
 
 
Regionaler Ergänzungszuschlag
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 wird neben dem Familien-zuschlag der Stufen 2 und 3 monatlich ein regionaler Ergänzungszuschlag gewährt, dessen Höhe von der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde am melderechtlichen Hauptwohnsitz der oder des Anspruchsberechtigten abhängig ist. Ab dem 01.12.2022 wird der regionale Ergänzungszuschlag durch die Neustrukturierung des Familienzuschlages abgelöst.

Anspruchsberechtigung:
Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter), Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, denen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 ein Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 oder auf den Unterschiedsbetrag für ein oder zwei im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder nach § 43 Absatz 3 Landesbesoldungsgesetz zusteht.
Höhe des regionalen Ergänzungszuschlages:
Die Höhe des jeweiligen regionalen Ergänzungszuschlages ist in Anlage 18 des Landesbesoldungsgesetzes ausgewiesen. Sie richtet sich nach der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in welcher die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Für Personen ohne melderechtlichen Hauptwohnsitz im Inland gelten besondere Regelungen. Welcher Mietenstufe Ihre Gemeinde zugeordnet ist, können Sie der Anlage der Wohngeldverordnung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen, die Sie hier finden können.
Zeitraum und Zahlungszeitpunkt des regionalen Ergänzungszuschlages:
Der regionale Ergänzungszuschlag wird für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 gewährt und mit den Bezügen für den Monat Dezember 2022 (nach-)gezahlt. Ab dem 01.12.2022 fällt er weg und wird in den Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 integriert.





lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #559 am: 05.05.2022 18:00 »
Der Gesetzentwurf genügt erneut nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen
an eine amtsangemessene Alimentation. Die im Entwurf enthaltene Annäherung der Besoldung an die Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung zielt erneut darauf ab, den Landeshaushalt zu einem
Großteil einseitig zu Lasten der Richter und Beamten zu sanieren. Dabei unterschreitet der Gesetzentwurf weiterhin die Grenze der verfassungswidrigen Unteralimentation.

Das hört sich doch ziemlich aktuell an, stammt aber aus dem Jahr 2014 vom Vorsitzenden der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es ist einfach ein Skandal wie verfassungswidrig die Politik bei der Beamtenbesoldung vorgeht. Das BVerfG muss sich dringend etwas anderes einfallen lassen, um diese verfassungswidrige Vorgehensweise der Legislative zu unterbinden und die fortwährende Unteralimentation einer ganzen Beamtengeneration zu beenden. So oder ähnlich werde ich das dem BVerfG in einem Brief mitteilen.

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #560 am: 06.05.2022 08:57 »
Man spielt auf Zeit und nimmt Beamte als Geisel, da die Politik oft nur in einzelnen Legislaturperioden denkt und vielleicht am Ende mal ein kleines Wahlgeschenk (s. Kostendämpfungspauschale) macht.

Ist für das Land ja auch praktisch: die Beamten müssen erstmal jedes Jahr widersprechen (ggf. auch zu unterschiedlichen Gründen der Unteralimentation), dann muss geklagt werden und das dauert lange. Die Gerichte stellen dann nach langen Verhandlungen ggf. die Unteralimentation für einzelne Jahre (und nicht von 2010 bis heute bzw. in die Zukunft mit konkreten Alimentationshöhen) fest.

Geld gibt es dann rückwirkend nur für die Widerspruchsjahre (macht ja nicht jeder Beamte und sicherlich auch nicht für jedes Jahr, das theoretisch unteralimentiert war) und dann wahrscheinlich schon zu zahlen von der Nachfolgerregierung. Das kann man in der Opposition und im Wahlkampf dann wieder gut nutzen, weil man die fehlende schwarze Null und Versagen bei der Alimentation anprangern kann.

Bei all dem weiß man, dass die Beamten zur Dienstzeit nicht streiken dürfen und wenn sie zu laut und frech werden, kann man ihnen als Dienstherr schnell den Mund verbieten. Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger und viel zu leise und unkreativ, wie man den Dienstherren Steine in den Weg legen könnte. Nebenbei hetzt man weiter Angestellte und Beamte und auch Beamte und Beamte (s. A13 für alle) aufeinander, streut hin und wieder mal, dass Beamte zu viel verdienen und zu viele Privilegien haben – der Rückhalt aus der Bevölkerung fehlt und damit fehlt auch der Druck.

In meinen Augen hat das ganz klar System. Ein verabscheuungswürdiges System.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #561 am: 06.05.2022 09:16 »
Das für die Rückwirkend Zahlung ein Antrag notwendig ist habe ich auch noch nirgendwo gelesen würde mich auch interessieren wo man ihn her bekommt und bis wann man ihn stellen muss.

Soweit ich die GEW verstehe, ist der Hinweis wie folgt zu verstehen:

Der regionale Ergänzungszuschlag, der rückwirkend zum 01.01.2022 eingeführt wurde, kommt von Amts wegen. Damit sind nach Einschätzung der GEW die Vorgaben des BVerfG allerdings nicht vollständig erfüllt. Hierbei geht es um die Geltendmachung der Besoldung im Zusammenhang mit der Forderung „A 13Z für alle“ und der „amtsangemessenen Alimentation“. Deswegen empfiehlt die GEW, trotz der rückwirkenden Einführung des regionalen Ergänzungszuschlages auch in diesem Kalenderjahr noch einen Antrag auf "amtsangemessene Alimentation" und ggf. "A13 Z für alle" zu stellen.

Jeder betroffene Beamte muss dafür Sorge tragen, dass sein Musterschreiben bis spätestens zum 31.12.2022 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) eingeht. In den Jahren, in denen dies nicht geschieht, wird eine Durchsetzung weiterer Ansprüche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aussichtslos sein.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #562 am: 06.05.2022 09:25 »
Man spielt auf Zeit und nimmt Beamte als Geisel, da die Politik oft nur in einzelnen Legislaturperioden denkt und vielleicht am Ende mal ein kleines Wahlgeschenk (s. Kostendämpfungspauschale) macht.

Ist für das Land ja auch praktisch: die Beamten müssen erstmal jedes Jahr widersprechen (ggf. auch zu unterschiedlichen Gründen der Unteralimentation), dann muss geklagt werden und das dauert lange. Die Gerichte stellen dann nach langen Verhandlungen ggf. die Unteralimentation für einzelne Jahre (und nicht von 2010 bis heute bzw. in die Zukunft mit konkreten Alimentationshöhen) fest.

Geld gibt es dann rückwirkend nur für die Widerspruchsjahre (macht ja nicht jeder Beamte und sicherlich auch nicht für jedes Jahr, das theoretisch unteralimentiert war) und dann wahrscheinlich schon zu zahlen von der Nachfolgerregierung. Das kann man in der Opposition und im Wahlkampf dann wieder gut nutzen, weil man die fehlende schwarze Null und Versagen bei der Alimentation anprangern kann.

Bei all dem weiß man, dass die Beamten zur Dienstzeit nicht streiken dürfen und wenn sie zu laut und frech werden, kann man ihnen als Dienstherr schnell den Mund verbieten. Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger und viel zu leise und unkreativ, wie man den Dienstherren Steine in den Weg legen könnte. Nebenbei hetzt man weiter Angestellte und Beamte und auch Beamte und Beamte (s. A13 für alle) aufeinander, streut hin und wieder mal, dass Beamte zu viel verdienen und zu viele Privilegien haben – der Rückhalt aus der Bevölkerung fehlt und damit fehlt auch der Druck.

In meinen Augen hat das ganz klar System. Ein verabscheuungswürdiges System.

Genau so !
Falls ein Regierungswechsel anstehen sollte, bin ich mal gespannt, ob die bisherigen Forderungen der Opposition zeitnah eingebracht und umgesetzt werden....

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #563 am: 06.05.2022 09:35 »
Wenn ich an die letzte SPD-Regierung mit Koalitionspartner Grüne unter Hannelore Kraft denke, mache ich mir da keine allzu großen Hoffnungen.

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #564 am: 09.05.2022 18:45 »
Hallo,

Ich bin neu hier und lese seit einigen Tagen mal quer mit.
Frage zur Änderung des Familienzuschlages...
Falle ich, verheiratet, 2 Kinder, A12, unter die Familienzuschlagstufe 3 ? Auf meiner Besoldungsbescheinigung steht 2ff., 407 Euro.
Bekomme ich dann nun ( ab 1.1.22 rückwirkend und ab 1.12.22 dauerhaft) ca. 410 noch oben drauf?
Mietenstufe / Wohngeldstufe meines Ortes ist die Stufe 3.
Also dann dauerhaft ca 820 Euro brutto?
Im offiziellen Beispiel steht immer nur Beamtin,  A12, ein Klnd
..
Und wenn ich Familienzuschlag Stufe 3 google, gibt's den gar nicht. Nur 2ff...

Ggf habt ihr ja nochmal eine Aussage, ob ich das richtig kapiert habe...
Ich danke sehr und wünsche einen schönen Abend!

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #565 am: 10.05.2022 06:14 »
Hallo,

Ich bin neu hier und lese seit einigen Tagen mal quer mit.
Frage zur Änderung des Familienzuschlages...
Falle ich, verheiratet, 2 Kinder, A12, unter die Familienzuschlagstufe 3 ? Auf meiner Besoldungsbescheinigung steht 2ff., 407 Euro.
Bekomme ich dann nun ( ab 1.1.22 rückwirkend und ab 1.12.22 dauerhaft) ca. 410 noch oben drauf?
Mietenstufe / Wohngeldstufe meines Ortes ist die Stufe 3.
Also dann dauerhaft ca 820 Euro brutto?
Im offiziellen Beispiel steht immer nur Beamtin,  A12, ein Klnd
..
Und wenn ich Familienzuschlag Stufe 3 google, gibt's den gar nicht. Nur 2ff...

Ggf habt ihr ja nochmal eine Aussage, ob ich das richtig kapiert habe...
Ich danke sehr und wünsche einen schönen Abend!

Ja

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #566 am: 10.05.2022 08:49 »
Kurz und knapp  :D ! Aber danke! Dann hab ich es richtig verstanden!

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #567 am: 11.05.2022 20:59 »
Für alle Grundschul - und Sek 1 Lehrer hier- es wird spannend. A13 für alle scheint mit jeder Partei möglich, alle haben es im Programm. Die CDU allerdings nur mit Weiterbildungsmassnahmen, dazu haben sie ja gerade bewiesen, dass sie es nicht priorisieren.

Denke mit rot-grün ist A13 ab August 23 für alle Realität. Schöne 300 netto mehr, je nachdem. Mit „Z“ sogar knappe 400. Hoffen wir auf das Beste, egal, wer regieren wird. Ohne A13 können wir bald Äffchen vor die Klassen stellen…

Knappe 100k Lehrer sind hier betroffen, die Wahl wird also spannend.
« Last Edit: 11.05.2022 21:07 von Reisinger850 »

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #568 am: 12.05.2022 09:42 »
Für alle Grundschul - und Sek 1 Lehrer hier- es wird spannend. A13 für alle scheint mit jeder Partei möglich, alle haben es im Programm. Die CDU allerdings nur mit Weiterbildungsmassnahmen, dazu haben sie ja gerade bewiesen, dass sie es nicht priorisieren.

Denke mit rot-grün ist A13 ab August 23 für alle Realität. Schöne 300 netto mehr, je nachdem. Mit „Z“ sogar knappe 400. Hoffen wir auf das Beste, egal, wer regieren wird. Ohne A13 können wir bald Äffchen vor die Klassen stellen…

Knappe 100k Lehrer sind hier betroffen, die Wahl wird also spannend.

Ich glaube, du bist hier zu optimistisch. Du übersiehst, dass es nach jeder Landtagswahl, insbesondere denen mit Regierungswechseln, für die neue Regierung "überraschende" Haushaltslöcher gab, die bestimmte Maßnahmen unmöglich gemacht haben. Egal in welcher Konstellation, ich kann mir nicht vorstellen, dass vor 2026/2027 irgendetwas passiert (als Wahlgeschenk, ähnlich wie jetzt der Familienzuschlag).

Und auch dann übersiehst du, dass die klassische Sek I- und Primarstufenausbildung eine laufbahnrechtliche Hürde darstellt: Die Begründung für A12 war immer die kürzere Regelstudienzeit, und das war auch gerichtsfest, gleichzeitig ist die Veränderung in der Lehrerausbildung jetzt die Begründung für A13. Ich sehe das also nicht für 100k Kolleg*innen, sondern im Idealfall für diejenigen, die nach der neuen Prüfungsordnung ausgebildet wurden, evtl. mit einer Weiterbildungsmaßnahme auf freiwilliger Basis für die anderen. Und zwar unabhängig von der politischen Partei, denn die differenzierte Bezahlung bei gleicher Ausbildungsstruktur wird nicht mehr gerichtsfest sein, aber auch eben nur in diesen Fällen.

Richtig spannend wird es dann für diejenigen, die in Modellversuchen schon im BA/MA aber nach alten Prüfungsordnungen ausgebildet wurden, also etwa die Jahrgänge ab etwa 2008 aus Bielefeld.

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #569 am: 12.05.2022 10:55 »
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…