Guten Tag,
ich habe heute vom LBV NRW nachfolgendes Schreiben erhalten.
Auf meinen Widerspruch habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich finde das Schreiben nicht klar strukturiert. Es gibt z.T eine Überschrift für die Laufbahngruppe 1.1 die dann wiederum Informationen zur Laufbahn 1.2 enthält.
Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt.

Informationen über gesetzliche Änderungen
Sehr geehrte Frau XXX,
aktuell wurde durch das Land NRW das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet, welches besoldungsrechtliche Auswirkungen hat.
Sich daraus ergebende Änderungen, die Ihre Besoldung betreffen, werden in den folgenden Punkten beschrieben. BeachtenSie bitte, dass nicht alle der nachstehenden Sachverhalte gleichzeitig auf Sie zutreffen werden.
Alle Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2022 und werden von Amts wegen vorgenommen. Einen Antrag müssen Sie daher nicht stellen.
Erstmalige Strukturzulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)
In der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppen A6 und A7 wird erstmalig eine Strukturzulage nach § 47 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) in Höhe von 10,00 EUR monatlich gezahlt.
Amtszulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)
In allen Ämtern der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie im Beförderungsamt A6 als Sekretärin/Sekretär wird künftig eine Amtszulage von einheitlich 81,49 EUR monatlich gezahlt.
Die bislang in den Besoldungsgruppen A6 bis A8 nach § 47 LBesG NRW gezahlte Strukturzulage in Höhe von bislang monatlich 23,36 EUR bzw. 23,65 EUR wird einheitlich auf 80,00 EUR monatlich erhöht.
Erstmaliger Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen
Beihilfeberechtigte Personen in allen Ämtern der Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten erstmalig einen Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 EUR
Der Anspruch auf den Zuschuss gilt solange, wie ein eigener Anspruch auf Beihilfe oder Leistungen der Krankenfürsorge nach beihilfe-rechtlichen Vorschriften besteht.
Der Zuschuss kann daher auch an Personen gezahlt werden, die beurlaubt sind oder in den Ruhestand treten bzw. versetzt werden.
Wegfall von Erfahrungsstufen
In den Besoldungsgruppen A5 bis A10 entfallen die ersten beiden Erfahrungsstufen beim Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe. Das heißt, dass die betreffenden Personen, die sich am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 befunden haben, in die neue erste Erfahrungsstufe des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe (hier: Erfahrungsstufe 3) übergeleitet werden.
Gleichzeitig erfolgt auch eine Anpassung bei der Steigerung in die nächste Erfahrungsstufe. Die Berechnung bezüglich des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe beginnt mit dem Zeitpunkt der Überleitung.
Beispiel:
Überleitung zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3. Nächste Stufensteigerung am 01.01.2024 in die Erfahrungsstufe 4. Die Umstellung Ihrer Besoldung wird mit Ihren Bezügen für den Monat Juni 2022 vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt auch eine entsprechende Nachzahlung, rückwirkend ab dem 01.01.2022. Bitte überprüfen Sie Ihre Bezügemitteilung für den vorgenannten Monat.
Soweit Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das LBV NRW wenden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite. Über weitere Änderungen, insbesondere zur Regionalisierung und Neustrukturierung des Familienzuschlags, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LBV NRW