Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.
Angesichts der Tatsache, dass einige Landesregierungen sogar selbst einräumen, derzeit nicht in der Lage zu sein, die absolute Mindestbesoldung zu bestimmen, ist diese Voraussetzung in der Tat absurd. Allerdings geht dies mit der Mathematisierung des gesamten Vorgangs einher. Man versucht, nur so viel wie mindestens nötig zu zahlen.
Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll denn bitte jemand im Einstiegsamt A5 dezidiert darlegen, ob die Bedarfe für Teilhabe oder Wohnen zutreffend berechnet sind. Vielen ist ja jahrelang nicht einmal aufgefallen, dass sie weniger als ein Leistungsempfänger und dessen Familie erhalten. Und das ist auch verständlich: Wieso sollte jemand, der täglich pflichtbewusst seinen Dienst erfüllt, nachrechnen, was ein Sozialhilfeempfänger erhält?! Im gewissen Maße darf man m.E. auch darauf vertrauen, zumindest das Mindestmaß einer amtsangemessenen Alimentation zu erhalten.
Die Voraussetzung mag allenfalls zutreffend für die Fälle sein, in denen streitig ist, ob die Alimentation überhalb einer Mindestalimentation verfassungsgemäß ist, z.B. vielleicht im Vergleich verschiedener Besoldungsgruppen zueinander o.ä.