Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380806 times)

Hiko

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #645 am: 02.06.2022 09:22 »
Ich habe mit der aktuellen Bezügemitteilung für April (1€) und Mai (5€) rückwirkend noch mal 6 Euro Lohnsteuer abgezogen bekommen. Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass das Gegenteil (und für Januar bis Mai) passieren würde. Habt ihr eine Idee was das ist?

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #646 am: 03.06.2022 10:20 »
Ich würde mal bei der zuständigen Entgeltsachbearbeitung nachfragen und mir die Bezügemitteilung erklären lassen.

cookiedent

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #647 am: 06.06.2022 16:06 »
Sehe ich das richtig, dass man eine Nachzahlung aus dem "Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien" nur bekommt, wenn man der Alimentation jährlich widersprochen hat?
D.H.: Wenn man das nicht wusste geht man leer aus?
 

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #648 am: 07.06.2022 07:31 »
...so ist es...in manchen Dingen ist man eben selbst seines Glückes Schmied...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

sapere aude

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #649 am: 07.06.2022 09:29 »
Ob ein jährlicher Widerspruch erforderlich ist, kann ich nicht sagen. Hier kommt es auf inhaltliche Details des Widerspruchschreibens an und wie sich die Bezügestelle zum Widerspruch geäußert hat.
Wenn überhaupt kein Widerspruch erhoben worden ist, gibt es rückwirkend tatsächlich nichts.

LanBea

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #650 am: 08.06.2022 08:59 »
Guten morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage in der Hoffnung, dass Sie jemand beantworten kann.
Mit dem Gesetz zur Alimentation für Familien mit zwei Kindern erwarten die betroffenen Landesbeamten mit der Dezemberbesoldung eine Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr 2022.

Wie verhält es sich mit Nachzahlungen für die Jahre zuvor? Ich habe diesbezüglich hier im Forum und auf der Seite des LBV nichts gefunden...
Ich habe für das Jahr 2021 Widerspruch beim LBV eingelegt, hier auch eine Bestätigung des Eingangs erhalten.

Für mich ist es verwunderlich, dass kinderreiche Familien (3(+) ) ab dem Jahr 2011 mit entsprechendem Widerspruch für jedes Jahr eine Nachzahlung bekommen.

Viele Grüße und danke im voraus!


uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #651 am: 08.06.2022 09:14 »
Für die Jahre vor 2022 ist schlicht nichts geregelt, d.h. es hängen hier alle in der Luft. Es gibt auch noch keine Signale, was hier zu erwarten ist.

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #652 am: 08.06.2022 10:14 »
Guten morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage in der Hoffnung, dass Sie jemand beantworten kann.
Mit dem Gesetz zur Alimentation für Familien mit zwei Kindern erwarten die betroffenen Landesbeamten mit der Dezemberbesoldung eine Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr 2022.

Wie verhält es sich mit Nachzahlungen für die Jahre zuvor? Ich habe diesbezüglich hier im Forum und auf der Seite des LBV nichts gefunden...
Ich habe für das Jahr 2021 Widerspruch beim LBV eingelegt, hier auch eine Bestätigung des Eingangs erhalten.

Für mich ist es verwunderlich, dass kinderreiche Familien (3(+) ) ab dem Jahr 2011 mit entsprechendem Widerspruch für jedes Jahr eine Nachzahlung bekommen.

Viele Grüße und danke im voraus!

Du kannst davon ausgehen, das du für Jahre in denen du keinen Widerspruch eingelegt hast, nichts bekommt.

cookiedent

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #653 am: 08.06.2022 18:28 »
...so ist es...in manchen Dingen ist man eben selbst seines Glückes Schmied...

Genau.

aber was will man machen wenn man pensioniert wird und somit von keiner Seite Informationen über eine fehlerhafte/gesetzeswidrige Besoldung bekommt.
Die Homepages der Gewerkschaften und des DBB sind auch nicht immer hilfreich, da geht es hauptsächlich um Selbstbeweihräucherung.

Am besten legt man wohl jährlich pauschalen Widerspruch gegen die komplette Besoldung incl. deren Bestandteile ein, evtl. landet man dabei ja mal einen Treffer.

cookiedent

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #654 am: 08.06.2022 18:35 »
Du kannst davon ausgehen, das du für Jahre in denen du keinen Widerspruch eingelegt hast, nichts bekommt.

Und ich überlege die ganze Zeit warum ich gegen eine gesetzeswidrige Besoldung überhaupt Widerspruch einlegen soll. Eine Nachzahlung sollte selbstverständlich sein, da der Dienstherr mir über Jahre Geld vorenthalten hat.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #655 am: 09.06.2022 06:36 »
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #656 am: 09.06.2022 19:58 »
Ich bin so informiert,  dass zumindest für die Rückzahlung 2022 kein Widerspruch notwendig ist.
So habe ich es mehrfach online und auch im "Beamtenblatt" gelesen...bzw dort stand, dass kein gesonderter ANTRAG nötig ist...
Ob es für 2021 etc auch Nachzahlungen gibt, weiß ich nicht...

Ich habe zum Beispiel 2021 einen Widerspruch/ Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt.
Ist bestimmt Dann auch nicht ausreichend, da ich gegen den Familienzuschlag hätte widersprechen müssen...?
Kennt sich da jemand definitiv aus?
« Last Edit: 09.06.2022 20:11 von SuperIngo »

ChRosFw

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #657 am: 09.06.2022 22:21 »
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Angesichts der Tatsache, dass einige Landesregierungen sogar selbst einräumen, derzeit nicht in der Lage zu sein, die absolute Mindestbesoldung zu bestimmen, ist diese Voraussetzung in der Tat absurd. Allerdings geht dies mit der Mathematisierung des gesamten Vorgangs einher. Man versucht, nur so viel wie mindestens nötig zu zahlen.

Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll denn bitte jemand im Einstiegsamt A5 dezidiert darlegen, ob die Bedarfe für Teilhabe oder Wohnen zutreffend berechnet sind. Vielen ist ja jahrelang nicht einmal aufgefallen, dass sie weniger als ein Leistungsempfänger und dessen Familie erhalten. Und das ist auch verständlich: Wieso sollte jemand, der täglich pflichtbewusst seinen Dienst erfüllt, nachrechnen, was ein Sozialhilfeempfänger erhält?! Im gewissen Maße darf man m.E. auch darauf vertrauen, zumindest das Mindestmaß einer amtsangemessenen Alimentation zu erhalten.

Die Voraussetzung mag allenfalls zutreffend für die Fälle sein, in denen streitig ist, ob die Alimentation überhalb einer Mindestalimentation verfassungsgemäß ist, z.B. vielleicht im Vergleich verschiedener Besoldungsgruppen zueinander o.ä.

NordWest

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #658 am: 10.06.2022 00:54 »
Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll ...

Ich fürchte, dort sitzen keine Besoldungsprofis. Wo sollen die auch herkommen? Bislang haben die Bundesländer vor allem nach Kassenlage und ein bisschen nach Tarifabschlüssen besoldet, um Verfassungsfragen hat man sich in bezug auf die Besoldung nie groß gekümmert, erst recht nicht regelmäßig. Dafür wird es in den allermeisten Ländern nicht einmal eine Vollzeitstelle geben. Daher gibt es gerade in kleineren Ländern mit entsprechend kleineren Beamtenapparaten auch wenig Erfahrung mit solchen Fragen, fürchte ich. Das erklärt schlecht gemachte Besoldungsgesetze wie in S-H, rechtfertigt sie aber nicht im geringsten.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #659 am: 10.06.2022 07:25 »
Ich bin so informiert,  dass zumindest für die Rückzahlung 2022 kein Widerspruch notwendig ist.
So habe ich es mehrfach online und auch im "Beamtenblatt" gelesen...bzw dort stand, dass kein gesonderter ANTRAG nötig ist...
Ob es für 2021 etc auch Nachzahlungen gibt, weiß ich nicht...

Ich habe zum Beispiel 2021 einen Widerspruch/ Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt.
Ist bestimmt Dann auch nicht ausreichend, da ich gegen den Familienzuschlag hätte widersprechen müssen...?
Kennt sich da jemand definitiv aus?

Die "Rückzahlung" für 2022 ist im Gesetz geregelt also ja - da ist kein Antrag oder Widerspruch nötig - zumindest, wenn du mit der im Gesetz geregelten Vorgehensweise einverstanden bist. Sofern du der Ansicht bist, dass der Besoldungsgeber den Beschluss des BVerfG nur unzureichend umgesetzt hat, musst du um deine Ansprüche zu wahren auch für 2022 Widerspruch erheben (zum Ende des Jahres reicht).

Für 2021 und die Jahre davor ist im Gesetz nichts geregelt und es gibt auch sonst keine Aussagen dazu, wie der Besoldungsgeber mit diesen Fällen umzugehen gedenkt. Genaueres werden wir wissen, sobald er ein Gesetz zur Behebung in die Beratung einbringt, oder anfängt die ruhenden Widersprüche für die Vorjahre abschlägig zu bescheiden (was meinem Wissen nach bisher nicht geschehen ist).

AFAIK reicht es bei den Widersprüchen, wenn diese sich allgemein auf eine unzureichende Alimentation richten, d.h. es muss nicht explizit gegen die Familienzuschläge vorgegangen werden.