Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380544 times)

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #690 am: 26.06.2022 08:41 »
Bei uns an der Schule, 6zügige Gesamtschule, ist jede A13 Beförderung mit einer Zusatzaufgabe versehen. So wie es ja auch der Geschäftsverteilungsplan verlangt. Beförderungen sind an (wechselnde) Aufgabenbereiche gebunden und auf Lebenszeit, es sei denn man kommt seinen Aufgaben nicht nach.. Man kann all diesen engagierten und beförderten  Menschen ja nicht so ohne Weiteres einfach ihre Beförderung nehmen. Hinzukommt, dass all diese Aufgaben nicht mehr bekleidet werden. Stelle ich mir spannend vor.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #691 am: 26.06.2022 09:44 »
Und zudem ist ja spannend wie es sich dann zukünftig verhält, wenn alle im Primar und Sek1 Bereich eingangs mit A13 besoldet werden, hinsichtlich Beförderungen. Die müssen dann ja eh A14 sein im 1. Beförderungsamt. Oder soll es demnächst keine Beförderungen mehr geben :-)?

calmac

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #692 am: 26.06.2022 11:44 »
Thüringen hat das so gelöst.

Pupecki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #693 am: 26.06.2022 13:06 »
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Eine solche "Lösung"  würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!

Ich schätze, es liegt an der CDU, dass hier aufgrund der Formulierung mit (starken) Einschränkungen zu rechnen ist. Die CDU hatte sich in ihrem Wahlprogramm für NRW (s. 109 3. Spiegelstrich von unten) ja ganz klar gegen die pauschale Beihilfe positioniert (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf). In BW haben die Grünen m. E. einfach mehr Macht. In SH wird die Pauschale Beihilfe durch die CDU doch auch weiterhin blockiert, oder gibt es da Neuigkeiten?

Laut Koalitionsvertrag in NRW soll die pauschale Beihilfe ja auch zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert werden. Da fragt man sich, wie unterschiedliche Ergebnisse bewertet werden und was dies für das zukünftige Fortbestehen der Pauschalen Beihilfe in NRW bedeuten würde. Sollten es viele annehmen, führt man es dann fort, weil es beliebt ist oder beendet man es, weil es "zu teuer" ist bzw. zu viele PKV-Kunden verloren gehen? Sollten es wenige annehmen, führt man es fort, weil es die Kassen "nicht so stark belastet wie befürchtet" oder beendet man es, weil es unbeliebt ist?

Unterm Strich gut, dass die Tür zur Pauschalen Beihilfe in NRW nicht komplett verschlossen bleibt. Hier muss weiterhin mehr Druck zur Einführung gemacht werden und insbesondere sollten / müssen alle Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in NRW die Möglichkeit zum Antrag auf Pauschale Beihilfe haben und zwar unabhängig vom Beamtenstatus bzw. ob Berufsanfänger/in oder nicht!

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #694 am: 26.06.2022 18:28 »
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #695 am: 26.06.2022 19:58 »
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.

Gerüchteweise bringt sich Jens Spahn in Position... er war auch schon mal Staatssekretär unter Schäuble im BMF.
https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #696 am: 26.06.2022 23:30 »
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Eine solche "Lösung"  würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!

Ich schätze, es liegt an der CDU, dass hier aufgrund der Formulierung mit (starken) Einschränkungen zu rechnen ist. Die CDU hatte sich in ihrem Wahlprogramm für NRW (s. 109 3. Spiegelstrich von unten) ja ganz klar gegen die pauschale Beihilfe positioniert (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf). In BW haben die Grünen m. E. einfach mehr Macht. In SH wird die Pauschale Beihilfe durch die CDU doch auch weiterhin blockiert, oder gibt es da Neuigkeiten?

Laut Koalitionsvertrag in NRW soll die pauschale Beihilfe ja auch zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert werden. Da fragt man sich, wie unterschiedliche Ergebnisse bewertet werden und was dies für das zukünftige Fortbestehen der Pauschalen Beihilfe in NRW bedeuten würde. Sollten es viele annehmen, führt man es dann fort, weil es beliebt ist oder beendet man es, weil es "zu teuer" ist bzw. zu viele PKV-Kunden verloren gehen? Sollten es wenige annehmen, führt man es fort, weil es die Kassen "nicht so stark belastet wie befürchtet" oder beendet man es, weil es unbeliebt ist?

Unterm Strich gut, dass die Tür zur Pauschalen Beihilfe in NRW nicht komplett verschlossen bleibt. Hier muss weiterhin mehr Druck zur Einführung gemacht werden und insbesondere sollten / müssen alle Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in NRW die Möglichkeit zum Antrag auf Pauschale Beihilfe haben und zwar unabhängig vom Beamtenstatus bzw. ob Berufsanfänger/in oder nicht!

Aus dem Koalitionsvertrag in SH:
Wir werden Beamtinnen und Beamten auf Antrag und mit Begründung, wie beispielsweise 8239 späte Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation, ermöglichen, in eine gesetzliche 8240 Krankenversicherung zu wechseln oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu 8241 verbleiben. Das Land übernimmt in einem solchen Fall den Arbeitgeberanteil der 8242 Krankenversicherung statt einer Beihilfe.


Das ist schon eine andere Liga...

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #697 am: 27.06.2022 14:39 »
Bei uns an der Schule, 6zügige Gesamtschule, ist jede A13 Beförderung mit einer Zusatzaufgabe versehen. So wie es ja auch der Geschäftsverteilungsplan verlangt. Beförderungen sind an (wechselnde) Aufgabenbereiche gebunden und auf Lebenszeit, es sei denn man kommt seinen Aufgaben nicht nach.. Man kann all diesen engagierten und beförderten  Menschen ja nicht so ohne Weiteres einfach ihre Beförderung nehmen. Hinzukommt, dass all diese Aufgaben nicht mehr bekleidet werden. Stelle ich mir spannend vor.
So ist es bei uns ( 6-zügige Gesamtschule, 2 Standorte) auch.
Die Beförderungen gibt es nur selten und dann auch nur mit massiv Mehrarbeit. Gewährte Entlastungsstunden fallen nach der Beförderung weg. Bin gespannt, ob sich da NRW  wie HH verhalten wird. Sonst kann man  die Beförderungsurkunde ja in die Tonne werfen. Ich bezweifle auch, dass das rechtlich möglich wäre, dass die ausgesprochene Beförderung einfach unter den Tisch fällt, nur weil ALLE A13 bekommen...
Aber aktuell wird wohl nur von FL, SL gesprochen und nicht von normalen, aufgabengebundenen Beförderungen....
Wann wird wer  da wohl  Auskunft geben können?

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #698 am: 27.06.2022 20:16 »
Wenn auch der Bestand neu eingagnsbesoldet wird, muss natürlich der/die bereits beförderte Kollege/Kollegin berücksichtigt werden. Anderes macht ja überhaupt keinen Sinn, da de facto von heute auf morgen sämtliche Beförderungen und damit verbundene Aufgabenbereiche wegfallen würden. Zudem, und ich wiederhole mich, sind doch ohnehin zukünftige Beförderungsämter ohnehin dann A14. Entsprechend müssten jetzige Beförderungsstellen auf A14 hochrutschen. Und dafür bedarf es auch keinen Laufbahnwechsel in den hD, denn es gibt im gD A14 Stellen (siehe z. B. Abteilungsleitung in der Sek 1 an der Gesamtschule).

calmac

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #699 am: 27.06.2022 21:01 »
Es muss gar nichts.

Wer sagt überhaupt, dass A13 hD und nicht gD gemeint ist, wie bei den Sonderschullehrern?
Möglich wäre eine (nicht) ruhegehaltfähige Amtszulage für die Beförderungsstellen...



uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #700 am: 29.06.2022 14:35 »
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.

Gerüchteweise bringt sich Jens Spahn in Position... er war auch schon mal Staatssekretär unter Schäuble im BMF.
https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html

Ok, der ist es nicht geworden, sondern Marcus Optendrenk.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #701 am: 30.06.2022 11:09 »
Weiss einer von euch wann seitens des LBV NRW die neuen Lohnsteuertarife für die Besoldung berücksichtigt werden?

Für 07.22 war es noch das selbe netto wie in den Vormonaten.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #702 am: 30.06.2022 11:29 »
Weiss einer von euch wann seitens des LBV NRW die neuen Lohnsteuertarife für die Besoldung berücksichtigt werden?

Für 07.22 war es noch das selbe netto wie in den Vormonaten.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wird

· der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro um 363 EUR auf 10.347 EUR angehoben

und

· der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht.

Diese Änderungen wirken sich auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs aus. Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 korrigiert.

Das LBV NRW hat die Änderungen technisch umgesetzt. Verbeamtete Personen erhalten die Korrektur mit den Bezügen für den Monat August 2022. Für Tarifbeschäftigte wurde die Änderung für den Monat Juli 2022 verarbeitet.

Das Gesetz sieht außerdem die einmalige Gewährung einer Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300,00 EUR für Erwerbstätige vor. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch den Dienstherrn/Arbeitgeber.

Da zur Zahlbarmachung noch einige Vorbereitungen zu treffen und Detailfragen zu klären sind, können wir Ihnen noch nicht abschließend mitteilen, zum welchem Zeitpunkt eine Auszahlung erfolgt. Wir werden Sie hierzu jedoch zeitnah informieren.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #703 am: 30.06.2022 14:49 »
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe aber tatsächlich noch eine Frage.

Im Jahr 2014 habe ich ein Musterantrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung geschrieben und dann das LBV geschickt. Der Eingang des Briefes wurde mir auch bestätigt. Jetzt frage ich mich wird diese Schreiben auch als Widerspruch gegen die Besoldung gewertet? Das interessiert mich weil es ja bisher noch keine Regelungen für den regionalen Ergänzungsschlag für Jahre vor 2022 gibt.

Ich hoffe dass hierzu jemand was schreiben kann oder möchte.

Rentenonkel

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« Antwort #704 am: 30.06.2022 15:39 »
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe aber tatsächlich noch eine Frage.

Im Jahr 2014 habe ich ein Musterantrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung geschrieben und dann das LBV geschickt. Der Eingang des Briefes wurde mir auch bestätigt. Jetzt frage ich mich wird diese Schreiben auch als Widerspruch gegen die Besoldung gewertet? Das interessiert mich weil es ja bisher noch keine Regelungen für den regionalen Ergänzungsschlag für Jahre vor 2022 gibt.

Ich hoffe dass hierzu jemand was schreiben kann oder möchte.

Ja, dieser Musterantrag ist als Widerspruch anzusehen.

Wenn allerdings nur im Jahre 2014 der Musterantrag eingereicht wurde, richtet sich der Widerspruch auch nur gegen die Besoldung des Jahres 2014.

Für die Jahre 2015 und fortfolgend hätte ebenfalls einmal im Jahr ein solcher Antrag gestellt werden müssen. Ohne einen erneuten, jährlichen Antrag ist eine etwaige Nachzahlung für diese Jahre (2015 - 2021) von vorneherein gesetzlich ausgeschlossen.