Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 380646 times)


KleinerKnecht85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #871 am: 06.09.2022 12:33 »
Hallo zusammen,

nun bin ich ein bissl irritiert... Zuletzt wurde der regionale Ergänzungszuschlag
über folgende Tabelle definiert:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag%20.pdf 

Ein paar Seiten zuvor wurde allerdings folgende Tabelle genannt:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf

Von welcher Tabelle dürfen wir den nun ausgehen? Der Unterschiedsbetrag in Mietstufe 4 (Familienzuschlag 3) wäre nach der neuen Tabelle nochmal deutlich höher (463,45 € zu 634,42 €)




NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #872 am: 06.09.2022 12:41 »
Hallo zusammen,

nun bin ich ein bissl irritiert... Zuletzt wurde der regionale Ergänzungszuschlag
über folgende Tabelle definiert:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag%20.pdf 

Ein paar Seiten zuvor wurde allerdings folgende Tabelle genannt:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf

Von welcher Tabelle dürfen wir den nun ausgehen? Der Unterschiedsbetrag in Mietstufe 4 (Familienzuschlag 3) wäre nach der neuen Tabelle nochmal deutlich höher (463,45 € zu 634,42 €)

Die neue Tabelle (also der höhere Betrag) gilt. Formal muss das Gesetz zwar (erneut) geändert werden, aber das ist tatsächlich wohl Formsache.

KleinerKnecht85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #873 am: 06.09.2022 13:32 »
1052,98 € als Familienzuschlag in der Mietstufe 4! Das glaube ich erst, wenn ich die entsprechende Mitteilung im Briefkasten habe!   ;D  ... Komisch nur, dass bei mir im Amt (gefühlt) keiner etwas davon weiß / bzw. etwas davon gehört hat (gehört haben will)...

NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #874 am: 06.09.2022 14:39 »
1052,98 € als Familienzuschlag in der Mietstufe 4! Das glaube ich erst, wenn ich die entsprechende Mitteilung im Briefkasten habe!   ;D  ... Komisch nur, dass bei mir im Amt (gefühlt) keiner etwas davon weiß / bzw. etwas davon gehört hat (gehört haben will)...

Nun, es steht ja als Gesetzentwurf auf der Seite des Landtags aufgrund Verlautbarung des Ministeriums der Finanzen. Insofern ist das nicht so ganz unrealistisch. Und dass die Gewerkschaften das nicht so feiern, liegt vielleicht auch daran, dass die Kollegen ohne Kinder dieses Jahr mit der Einmalzahlung abgespeist wurden und auch die Erhöhung ab Dezember nur einen kleinen Teil der Inflation ausgleicht. Man möchte also u.U. keine Neiddiskussion führen. Und... es ist ja auch noch nicht offiziell beschlossen...

NordWest

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #875 am: 06.09.2022 15:40 »
dass die Gewerkschaften das nicht so feiern, liegt vielleicht auch daran, dass die Kollegen ohne Kinder dieses Jahr mit der Einmalzahlung abgespeist wurden und auch die Erhöhung ab Dezember nur einen kleinen Teil der Inflation ausgleicht.

... und die Versorgungsempfönger haben nicht einmal die Einmalzahlung erhalten!

Die Gewerkschaften haben wirklich keinen Grund zum Jubeln: Die Aushandlung der letzten Tarifverhandlungen war gewerkschaftsseitig ein Armutszeugnis angesichts von Inflation, Einmalzahlung und fehlender Solidarität mit Versorgumgsempfängern. Dass jetzt die Gerichte mehr bewegen als die Gewerkschaften, kann ihnen eigentlich nur peinlich sein.

Der Lichtblick: Auch die Klagen werden durch Gewerkschaften geführt. Möglicherweise sind da fähigere Menschen am Werk als bei den Tarifverhandlungen...

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #876 am: 06.09.2022 17:05 »
Ich selber habe auch Kinder und sehe das ganze auch eher kritisch obwohl ich mich über das Mehrgeld freue.

Ich mache Mal ein Beispiel:

Beamter 2 Kinder Lohnsteuerklasse 3 Besoldung A05 Stufe 8, wohnhaft in Köln (Mietstufe 6) würde ab 12.2022 nach der alten Regelung 3.108,61 Euro bekommen und nach der neuen Regelung 3.957,96 Euro.

Ich freue mich natürlich für die Person und seine Familie. Aber mit der aktuellen, neuen Regelung wird die Besoldungsstruktur emens verzerrt und trägt nicht mehr dem Besoldungsgefüge Rechnung.

Ein vergleichbarer singel müsste A13 Erfahrungsstufe 10 sein um eine ähnliche Nettobesoldung zu haben. Klar der Vergleich hinkt an einigen Stellen, soll aber auch nur verdeutlichen das etwas aus dem Ruder gelaufen ist.

Ich bin mir nicht sicher, ob vom Bundesverfassungsgericht so gewollt ist. Hatte hier nicht einfach die Grundbesoldung steigen müssen.

Dann braucht ja auch keiner mehr zu studieren, einfach genug Kinder bekommen reich dann völlig aus im die gewünschte Nettobesoldung zu erreichen.







Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #877 am: 06.09.2022 18:52 »
Eine von vielen Ungereimtheiten. Auch interessant: A5 und B2, jeweils verheiratet und 2 Kinder. Der B2er bekommt (nach aktuellem Recht) 30 Euro weniger Familienzuschlag als der A5er. Ich gönne jedem, was er bekommt und gern auch mehr, aber wie das mit der amtsangemessenen Alimentation des Beamten und seiner Familie sowie dem Leistungsprinzip zusammengeht, kapier ich nicht so recht.

uw147

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #878 am: 06.09.2022 19:13 »
[...] Dann braucht ja auch keiner mehr zu studieren, einfach genug Kinder bekommen reich dann völlig aus im die gewünschte Nettobesoldung zu erreichen.

Das ist natürlich von dir sarkastisch gemeint - klar - aber die Problematik dabei kann man nicht deutlich genug machen. Irgendwann sind die Kinder aus dem Haus und die Zuschläge fallen weg. Je höher die Zuschläge gewesen sind, um so größer wird dann der schlagartige Einkommensverlust. Die Beihilfe sinkt dann auch von 70 auf 50 %, weshalb die PKV zu dem Zeitpunkt dann ebenfalls deutlich teurer wird. Die Zuschläge kann man also nicht für irgendwas einplanen (Hausfinanzierung o.ä.). Und pensionswirksam sind die auch nicht.

Opa

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #879 am: 06.09.2022 20:58 »
Och, Kinder in die Welt setzen kann Mann auch noch in einem Alter, dass sie bis zum Pensionseintritt zuschlagsfähig sind. Es kommt halt auf das passende Reproduktions-Timing an und ggf. muss die Ehegattin ein- bis zweimal altersbedingt ausgetauscht werden.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #880 am: 06.09.2022 21:38 »
Nur noch by the way.

Man muss sich Mal auf der Zunge zergehen lassen wie kurz die Landesregierung hier gedacht hat. Es wurde Versucht die Alimenation auf das Minimum zu beschränken.

Was ist aktuell los? Inflation 10% Anpassung der H4 ab 2023 Bürgergeld. Gehen wir Mal davon aus, dass die aktuelle Regelungen (was sie nicht ist) Verfassungskonform wäre, würden die Inflation, die Wohngeldreform und das neue Bürgergeld die alimenation wieder unangemessen zu niedrig werden lassen.

Mein Lieblingsspruch hierzu ist "wenn man mit Bananen bezahlt, darf man sich nicht wundern wenn nur Affen kommen"
Sorry ist unangemessen, aber lustig

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« Antwort #881 am: 06.09.2022 22:01 »
ich glaube in 12 Jahren, wenn die ersten Klagen zu der aktuellen Reform in Karlsruhe entschieden wurden, werden einige  sich wundern.

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #882 am: 07.09.2022 07:11 »
Aus meiner Glaskugel:

Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.

So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #883 am: 07.09.2022 07:28 »
ich glaube in 12 Jahren, wenn die ersten Klagen zu der aktuellen Reform in Karlsruhe entschieden wurden, werden einige  sich wundern.

...wenn das so weiter geht, sagt dann vielleicht Putin "Njet" zur Besoldungserhöhung und fragt voher noch "welche Verfassung"?...oder Xi Jinping Gesichts-und Sprecherkennungssoftware lässt alle, die eine verfassungskonforme Alimentation fordern in Umerziehungslagern auf den "richtigen" weg bringen... oder Kim Jong-un erklärt seine Provinz Deutscheland für ab sofort als beamtenfrei...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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« Antwort #884 am: 07.09.2022 07:30 »
Aus meiner Glaskugel:

Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.

So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.

...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

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