Ich stimme euch gleichfalls zu und finde das Kantinenbeispiel treffend. Letztlich ist es so, dass sich die 17 Besoldungsgesetzgeber - oder eher noch: alle Parteien in einem jeweiligen Besoldungsrechtskreis, die sich in jenem Hoffnungen machen, in absehbarer Zeit dort Teil der Regierung zu werden bzw. zu bleiben - wie Junkies an die verfassungswidrige Alimentation gewöhnt haben und also die verfassungswidrigen Besoldungseinsparungen fest eingeplant haben - und da die Rückkehr zu einem cleanen Zustand zu dauerhaften Mehrkosten zunächst hinsichtlich der Beamten, mittel- und langfristig auch hinsichtlich der Tarifbeschäftigten führen wird, werden sie die Entziehungskur solange, wie es ihnen möglich erscheint, hinauszögern wollen. Von daher kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung seine bisherigen Ausführungen hinsichtlich der Mindestbesoldung (nicht zur Mindestalimentation, zu ihr ist weitgehend alles gesagt) weiterhin ausschärft. Denn dann ist's Essig mit den sachwidrigen Lösungen, was nicht heißt, dass sich die Gesetzgeber dann halt Essig zu spritzen versuchen werden.