Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384106 times)

Aloha

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Tomb9680

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1006 am: 27.09.2022 12:12 »
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1007 am: 27.09.2022 12:36 »
Dann öffne doch eine Petition... In NRW braucht man nur 100 Unterschriften dann muss sich das Land damit beschäftigen

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1008 am: 27.09.2022 13:03 »
Es steht euch doch frei in ein Gebiet mit hoher Mietenstufe zu ziehen, oder nicht?

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1009 am: 27.09.2022 13:03 »
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!

Anstatt die mit Verfassungsrang zu fördernde Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu stärken, nutzen Gesetzgeber nun auch das Besoldungsrecht um dieses Ziel zu untergraben und die Problematik der Landflucht zu verschärfen, statt einfach eine Besoldung zu gewähren, mit der man in der Stadt zurecht kommt und auf dem Land etwas großzügiger leben kann.

Wenn überhaupt muss der Ortszuschlag an den Dienstsitz gekoppelt sein. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Beamten dafür zu bestrafen, dass er für ein bisschen Ruhe länger pendelt. Die Residenzpflicht ist erst dann tangiert, wenn der Dienst des pendelnden Beamten leidet.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zuschläge und insbesondere Ortszuschläge zwar vereinbar, sie müssen allerdings:

1. stets ihrer Höhe nach als Detailregelung erkennbar bleiben und
2. dürfen nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzen.

Die Besoldung hat in ihrer Gesamtheit an amtsbezogene Aspekte anzuknüpfen, nicht an die privaten Lebensverhältnisse des Beamten. Wer glaubt, man könnte die Besoldung hauptsächlich an Wohnort und Kinderzahl orientieren, der müsste dann auch zustimmen, dass die Besoldung nach Erbe, Heirat in eine reiche Familie oder Lottogewinn drastisch reduziert wird. Er müsste ferner akzeptieren, dass ältere Beamte mit abbezahltem Eigenheim von deutlichen weiteren Besoldungserhöhungen abgekoppelt werden. Das kann es ja alles nicht sein.

Das Thema der Zuschläge wird sicherlich im nächsten Beschluss zur A-Besoldung viel Raum einnehmen.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1010 am: 27.09.2022 13:42 »
Ich bin dafür so viele und wiederkehrende Petitionen zu dieser Thematik zu machen, bis das Land keinen Bock mehr darauf hat und sich Mal richtig damit beschäftigt

Was meint ihr? Es sind nur 100 Unterschriften nötig

smiteme

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« Antwort #1011 am: 27.09.2022 14:09 »
Hinzu kommt noch der Beschiss mit den Erfahrungsstufen. Einfach die zweite Erfahrungsstufe streichen und alle die diese durchlaufen haben um 2 Jahre beduppen

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1012 am: 27.09.2022 14:16 »
Auch der Quatsch mit den Lehrern. Entweder sind sie A13 oder nicht. Wenn sie es sind, warum ein Stufenkonzept?

Dann bitte auch direkt die 13, was soll sowas? (Hinhaltetaktik des Landes)

mpai

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« Antwort #1013 am: 27.09.2022 15:01 »
Ich finde die Anhebung der Grundschullehrer auf A 13 als eine Abwertung der Gymnasiallehrer.
Von den Mehrkosten könnte man einen Haufen Sozialarbeiter für die Grundschulen oder qualifiziertes Personal für die OGSen bezahlen.

Tomb9680

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« Antwort #1014 am: 27.09.2022 17:09 »
Dann öffne doch eine Petition... In NRW braucht man nur 100 Unterschriften dann muss sich das Land damit beschäftigen

Was ist das denn für eine schwachsinnige Antwort. Wenn ich ein Eigenheim auf dem Land habe, weil es mir hier gefällt? Wer sich die Stadt nicht leisten kann, dem steht es doch auch frei aufs Land zu ziehen. Welche Firma bezahlt denn bitte seine Angestellten nach ihrem Wohnort? Die ursprüngliche Tabelle war ja noch halbwegs ok, aber die neue schlägt dem Fass echt den Boden aus.

Lehrerspecht

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« Antwort #1015 am: 27.09.2022 17:52 »
Wenn du diese Frage stellst, erlaube bitte die Gegenfrage, welche Firma bezahlt denn überhaupt Familienzuschläge ;-)?

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1016 am: 27.09.2022 18:38 »
Ich finde die Anhebung der Grundschullehrer auf A 13 als eine Abwertung der Gymnasiallehrer.
Von den Mehrkosten könnte man einen Haufen Sozialarbeiter für die Grundschulen oder qualifiziertes Personal für die OGSen bezahlen.

Die Gymnasiallehrer ( Studienräte), die es natürlich so auch an der Gesamtschule oder Berufsschule gibt, erhalten nicht A13, sondern A13 plus Zulage (A13Z).
Auch Kollegen in der Sek1, Gesamtschule, Inklusion, Ganztag von Montag bis Freitag, 6 Jahrgangsstufen, erhält A12. Nicht nur der Grundschullehrer!
A13 ist hier - in der Sek 1 - das Mindeste. Zumal eine große Auswertung von diversen Arbeitszeiterfassungen eine durchschnittliche Arbeitszeit, abzüglich der Ferien, von ca. 48 Stunden, Tendenz steigend, pro Woche herausgestellt hat. Unabhängig! Ebenso wurde ein extremer Aufgabenzuwachs ohne Arbeitszeitanpassung oder Besoldungserhöhung festgestellt.
Deshalb ist A13 - ich spreche hier für die Sek1- gerechtfertigt!

SuperIngo

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« Antwort #1017 am: 27.09.2022 18:43 »
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!

Ist es auch so, dass Menschen mit 3 Kindern, nun nochmal (!) monatlich 829,75 Euro oben drauf bekommen? Unabhängig von der  Mietstufe !??? Da gab es doch 2021 schon einen massiven Aufschlag? Oder?

Tomb9680

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« Antwort #1018 am: 27.09.2022 18:55 »
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1019 am: 27.09.2022 19:03 »
Das Kindergeld sollte in der Stammtischrunde dann aber bitte nicht unterschlagen werden … ;-)