Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384320 times)

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1020 am: 27.09.2022 19:31 »
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.

Dem normalen Arbeitnehmer zu erklären warum alle Beamten unabhängig von Wohnort oder Kinderzuschlag den veränderten Familienzuschlag als normale Besoldungsanpassung erhalten, wäre einfacher?

 8)

Und natürlich bekommen Eltern von 3 oder mehr Kindern dasselbe für ersten beiden Kinder wie alle Beamte mit 2 Kindern obendrauf. Nur weil man 3 oder mehr Kinder sind die ersten beiden nicht umsonst.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1021 am: 27.09.2022 22:38 »
Kurzum

Das ganze passt hinten und vorne nicht.

Evtl. doch ne Petition?

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1022 am: 28.09.2022 07:49 »
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.

Dem normalen Arbeitnehmer zu erklären warum alle Beamten unabhängig von Wohnort oder Kinderzuschlag den veränderten Familienzuschlag als normale Besoldungsanpassung erhalten, wäre einfacher?

 8)

Und natürlich bekommen Eltern von 3 oder mehr Kindern dasselbe für ersten beiden Kinder wie alle Beamte mit 2 Kindern obendrauf. Nur weil man 3 oder mehr Kinder sind die ersten beiden nicht umsonst.

Nicht schlecht:

Es gab doch für die Jahre ,rückwirkend ab 2011, schon ordentlich was dazu für Beamte mit 3 Kindern. ( Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021:

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden die Zuschläge für Kolleg*innen mit drei oder mehr Kindern im ersten Schritt rückwirkend zum 01.01.2021 angepasst. Für das Jahr 2021 geschieht das von Amts wegen. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
Konkret bedeutet dies, dass unter Anderem, der Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags für das dritte Kind ab der Besoldungsgruppe A 9 nicht mehr, wie bisher, bei 397,89 Euro, sondern bei 807,15 Euro liegt. Insgesamt steigt der Zuschlag also in dieser Konstellation um 409,26 Euro (brutto). ).
-------
Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?

« Last Edit: 28.09.2022 08:08 von SuperIngo »

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1023 am: 28.09.2022 08:05 »
wie gesagt deshalb ja heftig, weil man nicht die gesamte Besoldungstabelle erhöhen will.

Also kann man den geneigten Stammtisch fragen: Erhöhungen für alle oder Erhöhungen im Minimum aufgrund des Entscheidung des natürlich aktzeptieren Bundesverfassungsgerichts.

Woldemar

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1024 am: 28.09.2022 08:31 »

Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären.

Das ist sogar relativ einfach zu erklären: Du hast das falsch verstanden ;-)

Ein Beamter mit A9 (und höher), der verheiratet ist und 3 Kinder hat, bekommt, je nach Mietstufe, ab dem 01.12.2022 insgesamt einen Familienzuschlag in Höhe von:

I: 1476€
II: 1602€
III: 1732€
IV: 1883€
V: 2026€
VI: 2173€

Wenn ich da jetzt exemplarisch bei mir gucke, erhalte ich derzeit 1214€ (da ist die Anpassung fürs 3. Kind bereits enthalten). Ab dem 01.12.2022 bekäme ich in Mietstufe II folglich 1602€ und damit 388€ mehr.

Edit: Um das vielleicht noch einmal deutlich zu sagen: Die Werte für die Stufen 2 und 3 aus der Tabelle in Anhang 4 des Enwurfs werden nicht addiert, sondern enthalten jeweils bereits den Wert der vorangegangenen Stufe(n). Erst ab Kind 3 wird addiert.
« Last Edit: 28.09.2022 08:37 von Woldemar »

mpai

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1025 am: 28.09.2022 09:36 »
wie gesagt deshalb ja heftig, weil man nicht die gesamte Besoldungstabelle erhöhen will.

Also kann man den geneigten Stammtisch fragen: Erhöhungen für alle oder Erhöhungen im Minimum aufgrund des Entscheidung des natürlich aktzeptieren Bundesverfassungsgerichts.
Völlig richtige Schlussfolgerung.
SwenTarnotsch hat ja mal gesagt, dass die Grundgehälter um über 20 Prozent angepasst werden müssten. Das wäre auch finanzierbar, nur man will das Geld nicht ausgeben. Mit den deutlichen Steigerungen der Familienzuschläge wird m.E. das Leistungsprinzip außer Kraft gesetzt. Ich habe demnächst mit zwei Kindern als Sachbearbeiter genauso viel Gehalt wie mein Chef. Das würde es in der Wirtschaft so nie geben.
Vor allem gäbe es ja neben der Erhöhung der Grundgehälter auch andere Möglichkeiten.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichem Gehalt
Erhöhung der Beihilfesätze auf bis zu 100 Prozent
Erhöhung der Urlaubstage bei gleichem Gehalt

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1026 am: 28.09.2022 10:09 »

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Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?
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Nur das der Gymnasialdirektor in deinem Beispiel für sich alleine sorgen muss und der A13er damit 3 Kinder durchfüttert. Das der Vergleich hinkt, sollte klar sein.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1027 am: 28.09.2022 10:34 »
Dennoch ist das Gesetz inkonsequent. Die ersten beiden Kinder werden nach Mietstufen gestaffelt, ab dem dritten Kind nicht mehr?

Die Regelungen dienen nur einem einzigen Ziel: möglichst viel Geld sparen.

Das kann man doch auch an der Berechnung des Landes aus dem Gesetzentwurf MMD17-16324 sehen. Hier wird ein theoretischer Wert (nichts mit der Wirklichkeit zu tun habender Wert) hochgerechnet und dann geschaut was gemacht werden muss um diesen Wert möglichst günstig zu erreichen.

All das ist fiskalpolitisch motiviert um den Anschein zu wahren den gesetzlichen Vorschriften nachgekommen zu sein.

Das ganze Lied ist ja mit der neuen Regelung nicht ausgesungen.

Ganz einfach weil es zu viele Beamte unangemessen benachteiligt werden, den Vorgaben nicht entsprochen wurde und das ganze eine Verzerrung der gesamten Besoldungsstruktur mit dich führt.

Daher auch die Frage von mir, ob man hier etwas mit einer Petition erreichen kann. Mit ist nicht genau klar ob das was bringen könnte.

SuperIngo

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1028 am: 28.09.2022 12:28 »


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Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?
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Nur das der Gymnasialdirektor in deinem Beispiel für sich alleine sorgen muss und der A13er damit 3 Kinder durchfüttert. Das der Vergleich hinkt, sollte klar sein.
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Kinder hin oder her. Ich hab auch 2 im Alter von 13 und 15.
Aber es kann doch nicht sein, dass du dann den Leitenden Oberstudiendirektor überholst. In der freien Wirtschaft wäre das undenkbar! Da gibt es Kindergeld und fertig. Egal ob verheiratet und 3 Kinder. Egal ob du in Düsseldorf wohnst oder in Billerbeck mit Mietstufe 1 ....
Ich freue mich ja über mehr Geld. Klar. Aber es verzerrt die Besoldungsstruktur komplett. Der Kollege, der 5 km weiter wohnt, bekommt demnächst rund 200 Euro mehr als ich ? Und der Kollege, der 4 km weiter weg wohnt als ich, bekommt nun 300 Euro weniger als ich...! Ich erzähl das bei Freunden, die keine Beamte sind, lieber so nicht. Die bekommen zwar 13 volle Gehälter plus Urlaubsgeld oder Ähnliches...! Aber die Nummer mit den Mietstufen und Anzahl der Kinder würde jeden gemütlichen Weinabend sprengen ;-).

RichardSax

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« Antwort #1029 am: 28.09.2022 12:57 »
Obwohl ich indirekt auch von dem höheren Familienzuschlag profitiere (Partnerin erhält ihn für das gemeinsame Kind) habe ich mir von den Änderungen der Landesregierung mehr erhofft. So ganz gerecht sind die höheren Familienzuschläge in vielerlei Hinsicht nicht. So erhält die Mutter (Beamtin) meines ersten Kindes nun den höheren Familienzuschlag + Kindergeld + meinen Unterhalt.
Aber nun ja, mal abwarten ob in 2 oder 3 oder 10 Jahren weitere Änderungen kommen :P

Lehrerspecht

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« Antwort #1030 am: 29.09.2022 08:34 »
Die Familienzuschläge sind fest im Beamtenrecht verankert; Stichwort Alimentation. Wem das nicht passt, der darf gerne in die freie Wirtschaft wechseln und dort einmal hinterfragen, warum Familien nicht finanziell gestärkt werden, wenn sie Zuwachs erhalten. Vllt darf man einmal die Perspektive wechseln und anerkennen, dass das Land als Arbeitgeber versucht, Familien zu stärken. Gerade in den Jahren mit großen finanziellen Belastungen, mit denen insbesondere Familien zu kämpfen haben. Entsprechend hat auch schon vor der Reform der Familienzuschläge der A13 Kollege mit 3 Kindern mehr verdient als der Single-Chef mit A16 ;-). Zudem sei einmal hinzugefügt, dass, wie oben erwähnt, ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld in Summe evtl. eine ähnlich hohe Summe wie die jährlichen Familienzuschläge darstellt.

Über die genaue Höhe und Ausgestaltung der Zuschläge kann und darf natürlich diskutiert werden, dass sie sich an der Region orientieren, wo man lebt, erscheint mir aber nicht komplett unfair..;-)

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1031 am: 29.09.2022 09:30 »
Die kompletten Besoldungs- und Zuschlagstabellen sind im Kern ein Zeugnis des Dogmas: "Sparen bis auf den allerletzten Cent und wirklich KEIN Cent mehr."

Familienzuschlag Stufe 1:

152,88€.

Muss sehr schwer sein, auf 12 Cent oder sogar auf 7,12€ aufzurunden, um einen schönen glatten Wert zu bekommen. Aber bloß nicht mehr!

Oder auch völlige Willkür bei den Beträgen für die Kinder selbst.

Das dritte Kind bekommt den höchsten Satz:

829,75€
völlig egal ob es diesmal im Westerwald wohnt oder in Düsseldorf. Während Kind eins und zwei nach Wohnort diskriminiert wird. Kind 4 aber nur noch 783,76€ bekommt... Kind 4 ist nämlich  45,99€ weniger Wert. Und Kind 5 ist dann wieder 790,76€ Wert.

Völlig absurd.
« Last Edit: 29.09.2022 09:37 von NvB »

Tomb9680

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1032 am: 29.09.2022 09:34 »
Naja, ich sag mal so, irgendwann hat man sich ja entschieden, ob man in der Stadt wohnen möchte oder auf dem Land. Derjenige, der in die Stadt gezogen ist war bereit mehr zu bezahlen um kürzere Wege zu haben oder eventuell sogar komplett auf ein Auto verzichten zu können. Das Landei hat sich dementsprechend dazu entschieden günstiger zu wohnen und nimmt dafür in Kauf diese Infrastruktur nicht zu haben. Dies wird aber nun ausgehebelt und das in solchem Maße, dass ich mir von der Differenz in 30 Jahren ca. 150.000€ Haus mehr leisten kann. Irgendwie ist dann jetzt derjenige, der sich bewusst für ein Haus auf dem Land entschieden hat gekniffen. Aber wie man es macht, so macht man es verkehrt. Sei es drum....

Malkav

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« Antwort #1033 am: 29.09.2022 10:03 »
Naja, ich sag mal so, irgendwann hat man sich ja entschieden, ob man in der Stadt wohnen möchte oder auf dem Land. Derjenige, der in die Stadt gezogen ist war bereit mehr zu bezahlen um kürzere Wege zu haben oder eventuell sogar komplett auf ein Auto verzichten zu können. Das Landei hat sich dementsprechend dazu entschieden günstiger zu wohnen und nimmt dafür in Kauf diese Infrastruktur nicht zu haben. Dies wird aber nun ausgehebelt und das in solchem Maße, dass ich mir von der Differenz in 30 Jahren ca. 150.000€ Haus mehr leisten kann. Irgendwie ist dann jetzt derjenige, der sich bewusst für ein Haus auf dem Land entschieden hat gekniffen. Aber wie man es macht, so macht man es verkehrt. Sei es drum....

Sagen wir mal so ... man lebt in einer kleinen direkten Nachbargemeinde einer Großstadt, wobei die Großstadt auch der Dienstort ist. Aufgrund der attraktiven Wohnlage sind die Preise im Vorort höher als in vielen Stadtteilen der Großstadt, während die Mietenstufe sich jedoch nach dem großen Landkreis bemisst, welcher auch viele weit entfernte Gemeinden mit extrem niedrigen Mieten umfasst.

Bei Grundstückserwerb gab es noch keine regionale Besoldungsdifferenzierung zwischen den Mietenstufen, sodass die BeamtInnen auch nicht "bewusst auf Besoldungsbestandteile verzichtet hätten, um im attraktiven Vorort zu leben". Während also die BeamtInnen in der günstigeren Wohnung/Haus (, welche sich aber auf dem Gebiet der politischen Gemeinde der Großstadt befindet) einen hohen Zuschlag erhält, erhalten die BeamtInnen in der teureren Wohnung/Haus, welche zwei Kilometer jenseits der politischen Gemeindegrenze liegt, keinen Zuschlag.

Das hier in der Diskussion immer das Sauerland mit Düsseldorfer und Kölner Höchstpreislagen verglichen werden, verkürzt die Diskussion mMn. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.

Nicht, dass ich solche Art von Umgehungen gutheißen würde, aber bei diesen Gehaltsunterschieden steht zu befürchten, dass die Verwaltungs- und Strafgerichte sicherlich ein paar solcher Umgehungsversuche als Diziplinarverfügung bzw. Strafbefehlsantrag auf den Tisch bekommen werden.

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1034 am: 29.09.2022 10:27 »
Allgemein:
Es ist Quatsch, dass hier auf dem Familienzuschlag rumgehackt wird, nur weil das Prinzip der Alimentation nicht verstanden wurde. Es ist auch nicht so, dass der (oben erwähnte) A13er mit drei Kindern fleißig Kohle einstreicht und das in seine Hobbys steckt, während der arme A16er am Hungertuch nagt. Ersterer hat einen enormen finanziellen Aufwand, drei Kinder großzuziehen, was durch Familienzuschläge und Kindergeld sicherlich nicht abgedeckt ist.

Oder auch völlige Willkür bei den Beträgen für die Kinder selbst.

Das dritte Kind bekommt den höchsten Satz:

829,75€

Abgesehen davon, dass man dem Land durchaus vorwerfen kann, hier nur das Mindestmaß zu bieten, damit es irgendwie passt, ist hinreichend dargelegt worden, warum es für das 3. Kind mehr gibt. Das hat mit der Klage für eine amtsangemessene Alimentation kinderreicher Familien zu tun. Mit drei Kindern wird der normale Kombi/das normale Lastenrad knapp. Auch ist es deutlich schwerer und teurer eine 5-Zimmer-Wohnung oder ein Haus zu finden, wenn man den Kindern eigene Zimmer bieten möchte, als dies mit vier Zimmern der Fall ist.

Ich stimme Dir zu, dass Kinder 4, 5 ... dann wieder aus der Betrachtung rausfallen.

Bei Grundstückserwerb gab es noch keine regionale Besoldungsdifferenzierung zwischen den Mietenstufen, sodass die BeamtInnen auch nicht "bewusst auf Besoldungsbestandteile verzichtet hätten, um im attraktiven Vorort zu leben".

[...]

Das hier in der Diskussion immer das Sauerland mit Düsseldorfer und Kölner Höchstpreislagen verglichen werden, verkürzt die Diskussion mMn. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.

Die jeweiligen Beamtinnen und Beamten sind in der jahrzehntelangen Tradition der Pendlerpauschale in Verbindung mit billigem Sprit ins Umland gezogen und haben sich den Traum vom "Wohnen im (Monokultur-)Grünen" verwirklicht, während sie die Städter in ihrem "teuren und dreckigen" Lebensumfeld belächelt haben.
Dass sie zwei Ratenkredite (Immobilienfinanzierung + teils mehrere Fahrzeuge und Sprit über das Arbeitsleben) in Anspruch genommen haben, sollte genau so klar gewesen sein, wie die Tatsache, dass endliche Rohstoffe (insb. Öl und deren Folgeprodukte Benzin und Diesel) über ein Arbeitsleben von 40-45 Jahren sehr viel teurer werden.

Man kann nicht die eine Subvention (Pendlerpauschale) und günstige Miet- und Kaufpreise teils über Jahrzehnte mitnehmen und dann am Ende noch mal mehrere hundert Euro nachfordern, weil die Städter nun auch mal subventioniert werden.

Und Zweiteres ist doch auch Quark. Selbst eine sehr kleine Wohnung in Mietstufe 5-7 zu mieten übersteigt den Zugewinn beim Familienzuschlag. Man kann sich auch nicht einfach so irgendwo mit Erstwohnsitz anmelden. Du brauchst hierfür eine Wohnungsgeberbescheinigung.