Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384022 times)

Woldemar

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1035 am: 29.09.2022 10:46 »
Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.


Nehmen wir einmal an, es gäbe tatsächlich eine nennenswerte Anzahl Beamte, die von einer solchen Gestaltung zumindest theoretisch profitieren würden, also "angrenzend" zum eigentlichen Wohnort wenigstens 2 Mietstufen mehr vergütet bekämen. Dann reden wir von bestenfalls <300€ mehr, die dabei brutto auf der Bezügemitteilung landen.

Netto reicht das am Ende aber doch kaum für die Nebenkosten eines WG-Zimmers, von der Kalt-Miete ganz zu schweigen.


smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1036 am: 29.09.2022 11:19 »
Und schon wieder ist die Zwietracht da.

Das aktuelle Besoldungsgesetz hinkt gewaltig.

Ich habe mich damals nicht bewusst für das Land entschieden. Als ich mich zu entscheiden hatte war ich in A06, verheiratet mit einem Kind und eins in Produktion. Ich konnte mir weder in Köln, noch Bonn eine Wohnung mit 90 bzw 100 m leisten weil es damals schon 1200 Euro kalt gekostet hat. Deshalb habe ich in Richtung Eifel was gefunden und Pendel jenden Tag knapp 110 km mit einem kleinen sparsamen Diesel. Ich beklage mich nicht sondern möchte nur sensibilisieren.

Wenn ich damals A10 oder 11 gehabt hätte (bin heute in A08) wäre ich jetzt in der Nähe meiner VG und hätte schön die Mietstufe 5 oder 6 noch als Bonus sozusagen erhalten.

Daher ist das Konzept gänzlich an dem Zweck vorbei. Wem soll das Gesetz helfen? Und wer bekommt jetzt mehr? Das ganze Konzept bringt nur Stunk und Neid zwischen Kollegen...

Die damals schon viel hatten und sich eine Wohnung in der Stadt leisten könnten haben jetzt noch Mehr (es sei ihnen gegönnt) und diejenigen die ins Umland mussten sind jetzt die gekniffenen.

Für mich wäre es super gewesen, wenn man den  regionalen Ergänzungsschlag am Dienstsitz bemessen hätte. So hatte ich zumindest meine Spritkosten raus!

Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Auch das nun einfach von a5 -a10 die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen wurden und jetzt alle in Erfahrungsstufe 3 anfangen ist nicht in Ordnung ohne die anderen, die diese Stufen durchlaufen haben entsprechend zu berücksichtigen.

Ein jüngere Kollege von mir ist in a9 eingestiegen und musste noch die Stufe 2 durchlaufen. Alle die jetzt anfangen fangen in Stufe 3 an. Ihm wurden also 2 Jahre Erfahrung genommen. Das empfinde ich als Sauerei.

Also denkt alle daran nicht die Kollegen können was für die Situation sondern das Land.


nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1037 am: 29.09.2022 11:44 »
Und schon wieder ist die Zwietracht da.

Die sähst Du doch mit deiner Neiddebatte hier.

Das aktuelle Besoldungsgesetz hinkt gewaltig.

Das BVerfG hat den Ländern genau diese Option nunmal an die Hand gegeben. Es geht ja um die Versorgung der Beamten. Da kannst Du nur beim Wohnort und den dortigen Mieten ansetzen, wenn Du Beamte mit hohen Mieten bzw. Eigentumspreisen angemessen alimentieren willst. Mit dem Dienstort wäre der Ansatz ja ausgehebelt.

Ich habe mich damals nicht bewusst für das Land entschieden. Als ich mich zu entscheiden hatte war ich in A06, verheiratet mit einem Kind und eins in Produktion. Ich konnte mir weder in Köln, noch Bonn eine Wohnung mit 90 bzw 100 m leisten weil es damals schon 1200 Euro kalt gekostet hat. Deshalb habe ich in Richtung Eifel was gefunden und Pendel jenden Tag knapp 110 km mit einem kleinen sparsamen Diesel. Ich beklage mich nicht sondern möchte nur sensibilisieren.

Das Jahr 2022 hat in NRW 252 Arbeitstage. Ziehen wir hier 30 Urlaubstage ab, landen wir bei 222 Arbeitstagen. Das macht bei deinem Pendeln inkl. der neuen Pendlerpauschalsätze 4 .284,60 € absetzbare Pendlerpauschale. Dazu kommen Einsparungen durch günstigere Mieten/Kaufpreise. Geht es jetzt darum, dass Du ernsthaft denkst, nicht entlastet zu werden (im Gegensatz zu den regionalen Ergänzungszuschlägen für 2022 bzw. den neuen Familienzuschlägen auch schon seit wie vielen Jahren?)?. Dazu ist zu bedenken, dass wir hier nur von Differenzen zwischen den neuen Familienzuschlägen sprechen. Mindestens Mietstufe 1 zählt ja für alle.

Wenn ich damals A10 oder 11 gehabt hätte (bin heute in A08) wäre ich jetzt in der Nähe meiner VG und hätte schön die Mietstufe 5 oder 6 noch als Bonus sozusagen erhalten.

Dann hättest Du aber auch schon seit Anfang an deutlich höhere Mieten zahlen müssen. Die neu berechneten Familienzuschläge sind ja keine Einbahnstraße für mehr Kohle ggü. der niedrigeren Wohnstufen.

Daher ist das Konzept gänzlich an dem Zweck vorbei. Wem soll das Gesetz helfen? Und wer bekommt jetzt mehr? Das ganze Konzept bringt nur Stunk und Neid zwischen Kollegen...

Nö. Dir steht es doch frei, zum Dienstort umzuziehen, wenn Dir danach ist. Ich rate Dir nur, vorher die Rechnung genau durchzugehen und zu schauen, ob sich das alles lohnt.

Die damals schon viel hatten und sich eine Wohnung in der Stadt leisten könnten haben jetzt noch Mehr (es sei ihnen gegönnt) und diejenigen die ins Umland mussten sind jetzt die gekniffenen.

Das ist Quatsch. Vielleicht ist jemand anders in A06 in eine WG gezogen und hat sich erst danach in einem Randstadtteil Kölns/Düsseldorfs/... eine kleine Wohnung gesucht. Ich habe eine ganze Ausbildung, ein ganzes Studium und ein ganzes Ref hindurch in einer teuren Großstadt in NRW gewohnt. Das war der "Luxus", den ich mir gegönnt habe, weil ich weder geraucht, noch dauernd gefeiert oder auswärts gegessen habe. Dein Luxus war es, früh eine Familie zu gründen und den hast Du dann in der Eifel realisiert.

Auch das nun einfach von a5 -a10 die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen wurden und jetzt alle in Erfahrungsstufe 3 anfangen ist nicht in Ordnung ohne die anderen, die diese Stufen durchlaufen haben entsprechend zu berücksichtigen.

Hier stimme ich Dir zu. Das Wegstreichen der unteren Erfahrungsstufen ist eine Frechheit.

Also denkt alle daran nicht die Kollegen können was für die Situation sondern das Land.

Bund und Länder können vor allem etwas für die Tatsache, dass man in Städten horrende Mieten zahlt. Man hat den sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau absterben lassen, weil man lieber Immobilieninvestoren und große Wohnungskonzerne auf der Spenderliste haben wollte, für selbstbewohntes Wohneigentum horrende Grunderwerbssteuern kassiert hat und dem völlig nutzlosen Berufsstand der Immobilienmakler im Schnitt gute 7,14% für ein paar Fotos und 0815-Beschreibungen sowie Massenbesichtigungen in Boom-Towns nicht per Gesetz einen Riegel vorgeschoben hat.

Und das versucht das Land dann auf diese Art und Weise auszugleichen.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1038 am: 29.09.2022 11:57 »
Das Problem ist doch insgesamt das wachsende Sammelsurium an Nebenbesoldungskomponenten. Hier profitiert man halt unplanbar oder eben nicht. Man kann nur hoffen, dass dies das Bundesverfassungsgericht einmal heilen wird, damit einmal *alle* amtsangemessen alimentiert werden.

calmac

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1039 am: 29.09.2022 12:03 »
Wäre es nicht am einfachsten, eine einheitliche Bundesbesoldung zu haben?  :o

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1040 am: 29.09.2022 12:06 »
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Es gibt eine Menge auch wissenschaftlicher Untersuchungen, die das widerlegen: Es gibt einzelne Synergieeffekte, ja, die gleichen aber die Mehrkosten an Wohnraum, Fahrzeug, Urlaub (es gibt kaum Hotelzimmer für mehr als 4 Personen; Luxus? ja, aber es sollte ja schon drin sein)... nicht ansatzweise aus. Auch beim Lebensmitteleinkauf gibt es Synergien, die ab der 5. Person aufgebrochen werden (für unseren Vierpersonenhaushalt passt eine 500g Packung Nudeln meist ganz gut, wenn die Sauce reichhaltig ist; eine Packung Hähnchenschenkel enthält meist 4 Stck. ...). Sage ich ohne Neid als Vater von 2 Kindern über die Kritik am Zuschlag ab dem 3. Kind, die hier durchklingt.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1041 am: 29.09.2022 12:43 »
@nevarro

vielen Dank für Ihre Darstellung der Sicht. Da ich Sie aber nicht kenne, bleiben wir lieber beim Sie, ok?

Auch entgegen Ihrer Ansicht, ist es nicht meine Absicht Neiddebatte zu sähen, sondern ich möchte auf die Ungereimtheiten des aktuellen Besoldungsgesetzes hinweisen, welches recht Finanzpolitisch motiviert ist. Auch verstehe ich Ihre Ansicht nicht, warum nicht alle gleich bezahlt werden sollen (in der gleichen Entgeltgruppe)  (man könnte ja fast meinen, dass Sie es anderen missgönnen). Daher gehe ich auch nicht auf die Einzelheiten Ihrer Rückmeldung und deren Berechnungen ein, da hier jeder seine Meinung haben darf, oder?

Wenn Sie hier im Forum ein paar Seiten zuvor mitgelesen haben, dürfte relativ schnell klar sein, dass viele Punkte und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "umsegelt" wurden oder aber extra anders gedeutet wurden.

Im Kern geht es doch darum, dass sich das Land seiner Verpflichtung entzieht alle Beamten und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren und mit den aktuellen neuen Gesetzten versucht (so zumindest mein Gefühl) dabei möglichst viel zu sparen.

Das ganze Gesetz wäre doch nicht nötig gewesen, wenn einfach das Grundgehalt in der Art bemessen würde, dass der Beamte in A5 mit seiner Familie ein auskömmliches Einkommen hat, ohne dabei permanent sparen zu müssen (15% über Harz 4). Hier lässt die Fürsorgepflicht des Landes stark zu wünschen übrig.

Wird aber nicht gemacht, da dann für das Land zu Hohe kosten aufgrund des Abstandsgebots anfallen. Nein, es werden lieber Masken für 5.- Euro/Stück oder mehr gekauft oder 100 MRD in Rüstung investiert... Es ist halt leider alles sehr Politisch geprägt und da Beamten keine gute Lobby haben wird hier am schnellsten gespart, leider.




NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1042 am: 29.09.2022 13:02 »
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Es gibt eine Menge auch wissenschaftlicher Untersuchungen, die das widerlegen: Es gibt einzelne Synergieeffekte, ja, die gleichen aber die Mehrkosten an Wohnraum, Fahrzeug, Urlaub (es gibt kaum Hotelzimmer für mehr als 4 Personen; Luxus? ja, aber es sollte ja schon drin sein)... nicht ansatzweise aus. Auch beim Lebensmitteleinkauf gibt es Synergien, die ab der 5. Person aufgebrochen werden (für unseren Vierpersonenhaushalt passt eine 500g Packung Nudeln meist ganz gut, wenn die Sauce reichhaltig ist; eine Packung Hähnchenschenkel enthält meist 4 Stck. ...). Sage ich ohne Neid als Vater von 2 Kindern über die Kritik am Zuschlag ab dem 3. Kind, die hier durchklingt.

Danke! Genau so ist es. Beim dritten Kind reichte das Auto nicht mehr, weil drei Kindersitze rein mussten. Familienkarten und -angebote gibt es in aller Regel nur für die 2-Kind-Familie, da sind die paar Euro mehr im FamZ absolut verhältnismäßig.

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1043 am: 29.09.2022 13:06 »
@smiteme:

Da ich mit dem Internet großgeworden bin, bleibe ich beim Du. Das hat sich hier vor langer Zeit so eingebürgert, auch wenn dieses Forum manchmal den Anschein einer spießigen 60er-Jahre Beamtenbude macht.

Du gehst nicht auf Argumente ein, weil sie Dir nicht in die eigene Argumentation passen und von Dir nicht zu widerlegen sind. Das mit dem Verweis auf "da hier jeder seine Meinung haben darf, oder?" so zu machen ist schon reichlich schwach und zeigt eben, dass Dir gar nichts an Argumenten liegt. Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Wahrheiten. Das sollte uns die Pandemie auch noch einmal vor Augen geführt haben.
Du möchtest hier bloß gerne eine Echokammer zu deiner Idee von generell höheren Besoldungen. Was auch immer das in einem Forum wie diesem bringen soll. Ich halte die Chance für sehr gering, dass hier Besoldungsgesetzgeber mitlesen.

Ich bin auch dafür, dass die Besoldung insgesamt angehoben wird, da ebenfalls Singles von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Auch, weil Familienzuschläge nicht ewig gezahlt werden und nicht relevant für die Pension sind. Das ist ja aber ein anderes Fass, denn ich sehe auch, dass man Familien in teuren Wohngegenden anders besolden sollte, wenn man es mit dem Alimentationsprinzip ernst meint.

Ich folge der Diskussion hier seit Beginn. Das BVerfG hat 2020 beschlossen:

Zitat
[...] Insbesondere ist [der Besoldungsgesetzgeber] frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 61).

Ich und scheinbar auch das Land sehen bei dieser Regelung den Wohnort als geeignetere Grundlage, als den Dienstort. Da wurde nichts anders gedeutet, umsegelt wurde sicherlich eine generelle Anhebung der Besoldung, welche ich wie oben geschrieben ebenfalls sinnvoll finde.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1044 am: 29.09.2022 13:49 »
@ nevarro

Auch wenn Sie sich schon ihre Meinung gebildet haben.

Nein es liegt nicht an der Ermangelung von Argumenten, diese wurden hier im Forum schon auf vorherigen Seiten dargestellt.

Es liegt einfach daran, dass ich mir nicht die Arbeit machen möchte all diese Punkte aus den vorherigen Beiträgen rauszusuchen.

Aber vielleicht machen sie das ja selber in Eigenrecherche in einer WG...

Vielleicht hilft auch dieser Beitrag

Von SwenTanortsch

Da der nordrhein-westfälische Gesetzgeber jedoch keinen Ortszuschlag gewährt, sondern einen an den Familienstatus gebundenen regionalen Ergänzungszuschlag, hätte er darüber hinaus das beachten müssen, was ich eingangs an Rentenonkel und NordWest geschrieben habe. Das hat der Gesetzgeber aber ebenfalls wie alle anderen auch nicht hinreichend getan. Als Folge ist auch diese Regelung nicht hinreichend prozeduralisiert und entsprechend verfassungswidrig.

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf


https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/

 

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1045 am: 30.09.2022 07:53 »
@smiteme

Wenn Du das selber gelesen hast dürfte Dir klar sein, dass Du auch bei einem alternativen Ortszuschlag, der losgelöst vom Familienzuschlag ist, nicht weiter profitieren würdest. Auch hier würde aller Voraussicht nach der Wohn- und nicht der Dienstort gewählt werden.

Bei einer generellen Erhöhung der Besoldung für eine amtsangemessene Alimentation sind wir ja wie gesagt einer Meinung.

Beste Grüße in die Eifel!

Aber vielleicht machen sie das ja selber in Eigenrecherche in einer WG...

PS: Das Sie zur höflichen Anrede schreibt man übrigens groß. Sonst fragen sich nachher noch alle, welche Gruppe Du mit der Anspielung meinst. Wenn Du bei der Verwendung unsicher bist, empfehle ich das Internet-Du.

smiteme

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« Antwort #1046 am: 30.09.2022 08:19 »
@ nevarro

Es scheint so als hätten Sie es abschließend nicht verstanden, aber nun gut sei es drum.

Eventuell noch Mal die Sie:

Die getroffenen Regelungen sind nicht konsequent umgesetzt und inhaltlich zum Teil extra falsch gedeutet.

Auch wenn sie es ggfls. mit ihrer nicht sehen/wahrhaben wollen.
« Last Edit: 30.09.2022 08:29 von smiteme »

Opa

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« Antwort #1047 am: 30.09.2022 09:55 »
Über die unterschiedliche Höhe der kinderbezogenen Besoldungsbestandteile kann man natürlich diskutieren. Ich denke allerdings, dass der wesentliche Faktor weder die 500g-Packung Nudeln noch der Platz im PKW ist. Entscheidend ist eher, dass mit steigender Kinderzahl ein höherer Zeitaufwand in der privaten Haushalts- und Lebensführung entsteht, der das verfügbare Zeitvolumen der Eltern für Erwerbsarbeit verringert.

smiteme

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« Antwort #1048 am: 30.09.2022 10:22 »
@ Opa

Das mag alles sein und ist auch in Ordnung man braucht mit Kindern auch mehr Geld, das ist unstrittig.

Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.

Das einzige was hier nicht in Ordnung ist, ist die diffenzierte Behandlung der Kinder.

Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.

Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).

xap

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« Antwort #1049 am: 30.09.2022 13:38 »
Was hindert den Beamten eigentlich den Hauptwohnsitz nach München zu verlegen? Vorausgesetzt es besteht die Möglichkeit der Ummeldung.