Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384127 times)

Lehrerspecht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1095 am: 07.10.2022 13:56 »
Hallo Herr Smiteme,
neben Ihrem HAUPTWOHNSITZ, wo Sie entsprechend die meiste Zeit des Jahres wohnen, dürfen Sie soviele ZWEITWOHNSITZE haben, wie es Ihnen gefällt. Mit Blick auf den ab Dezember kommenden Reichtum dürften es ja demnächst einige sein…
Und  p.s. dies ist ein Beamtenforum und Sie sind Landesbeamter des Landes NRW. Es wäre folglich schön, wenn Sie hier nicht allzu laut dazu aufrufen oder damit kokettieren, den Dienstherrn finanziell zu hintergehen. Auch in Ihrem Interesse…;-)

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1096 am: 07.10.2022 14:15 »
@Lehrerspecht

Ein Schelm wer da böses denkt....

Habe ich angedeutet dies zu tun oder wie kommen sie auf die Idee, das ich so etwas in Betracht ziehe oder gar umsetze?

Es war eine Frage, die ich mir gestellt habe, weil ich nirgends lesen konnte was als Wohnort in Frage kommt.

Kein Wohnort in Deutschland  = Wohnort am Dienstort?

Welcher ist zu nehmen wenn man zwei Wohnsitze hat? der Haupt- oder Nebenwohnsitz? Kann man sich das aussuchen? Wo ist hierzu was geschrieben worden?

Können Sie evtl  darauf eingehen bevor sie zu Mutmaßungen und Belehrungen kommen?

Lehrerspecht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1097 am: 07.10.2022 14:28 »
Hallo Herr Smiteme,
anbei die geforderten Infos:

Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag mit der Besoldungserhöhung (Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder) je nach Hauptwohnsitz angehoben…. recht easy zu finden ;-)

Gemäß §22 Bundesmeldegesetz handelt es sich beim Hauptwohnsitz um die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Wenn Sie daher eine Zweitwohnung nutzen, gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der Sie sich überwiegend aufhalten… Hauptwohnsitz—-> mind. 183 Tage.

Beste Grüße

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1098 am: 07.10.2022 14:34 »
OK danke, das hatte ich tatsächlich überlesen mit dem Hauptwohnsitz.

Ist hier der steuerrechtliche Wohnsitz mit gemeint?

Lehrerspecht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1099 am: 07.10.2022 14:44 »
Herr Smiteme,

bei Ihnen bin ich mir nicht sicher, ob Sie verbittert, ironisch oder nichtsahnend sind. Sehr gut!

Mit ganz flotten Grüßen vom Möhnesee ( Drittwohnsitz)

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1100 am: 07.10.2022 16:20 »
Ich bevorzuge Schrullig

Spaz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1101 am: 10.10.2022 20:34 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Neustrukturierung des Familienzuschlags.
Ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Mietstufe ist 3.

Kann mir jemand bitte einmal sagen mit was ich bei der einmaligen Nachzahlung für das Jahr 2022 bekomme und mit was ich monatlich ab 2023 rechnen kann?

Ich verstehe die Berechnung einfach nicht.
« Last Edit: 10.10.2022 20:42 von Spaz »

LehrerInNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1102 am: 10.10.2022 22:01 »
Hallo Spaz,

Das ist hier alles schon tausendmal erklärt worden! Ich glaube, dass es an nicht Verstand mangelt. Ich glaube, dass es an Lust mangelt, sich hier mal einzulesen.

Da es aber für Lehrer keine dummen Fragen gibt. 

Sie werden für das Jahr 2021 483,49€ monatlich im Dezember nachgezahlt bekommen. Das wird für jeden Monat dann einzeln versteuert. (Habe auf einer der letzten Seiten erklärt!)

Ab Januar 23 wird der Familienzuschlag fürs erste und zwei Kind um diese Summe steigen.

Wenn Sie diese Summe in den Rechner bei weitere Zulage eingeben, erhalten Sie auch den ungefähren Zuwachs an Netto.

Am Zuschlag für 3 ff. Kinder ändert sich außer der 2,8 % Anpassung nix.

Jörn85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1103 am: 10.10.2022 22:52 »
Wir scheinen alle hier davon auszugehen, dass das Gesetz mit den aktualisierten Tabellen nochmal beschlossen wird. Aber kann es nicht sein, dass die neue schwarz/grüne Mehrheit das eben nicht macht?

Soweit ich sehe muss das Gesetz erst durch die Ausschüsse, dann 2. Lesung und dann Beschluss: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1104 am: 11.10.2022 01:41 »
Wieso sollten die das nicht machen? Wenn ich es richtig verstanden habe, waren die Mittel ja für die bald aktualisierende Tabelle berechnet. Man hat aber falsche (niedrigere Werte) ins Gesetz geschrieben.

Lehrerspecht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1105 am: 11.10.2022 07:09 »
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis geht es ja gar nicht um das Gesetz generell, sondern lediglich um das Aktualisieren. D. h. werden die neuen/korrekten Werte nicht verabschiedet, kommt es zur Auszahlung von nicht korrekten Werte und d. h. du hast die Möglichkeit dagegen erfolgreich zu klagen.

Ich denke aber, dass es dazu nicht kommen wird, da es sich um einen Übertragunsfehler handelte und mit den richtigen Werten im Vorfeld kalkuliert wurde und bei jetziger Verabschiedung der aktuellen (richtigen) Werte keine Mehrkosten für das Land entstehen.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 457
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1106 am: 17.10.2022 10:04 »
Wir scheinen alle hier davon auszugehen, dass das Gesetz mit den aktualisierten Tabellen nochmal beschlossen wird. Aber kann es nicht sein, dass die neue schwarz/grüne Mehrheit das eben nicht macht?

Soweit ich sehe muss das Gesetz erst durch die Ausschüsse, dann 2. Lesung und dann Beschluss: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html

Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

NoRhWe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1107 am: 17.10.2022 14:32 »

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.

nero

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1108 am: 17.10.2022 22:39 »
Die Nachzahlung für 2022 rückt näher. Eine Äußerung zu den Widersprüchen der Vorjahre gibt es aber immer noch nicht, oder?

Rheinland

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1109 am: 18.10.2022 17:03 »

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.

So ist es. Die Änderung ist nächste Woche in der Ausschussberatung und soll dann Anfang November im Landtag verabschiedet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das so passiert, würde ich mal auf 99,99% taxieren...