Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384826 times)

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1185 am: 31.10.2022 18:40 »
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1186 am: 31.10.2022 22:06 »
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)
Bin gespannt.
Im Landtag - wie zu erwarten - nichts neues:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1385.pdf

ThomasAC

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1187 am: 02.11.2022 22:51 »
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)
Bin gespannt.
Im Landtag - wie zu erwarten - nichts neues:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1385.pdf

Morgen ist ja erst die zweite Lesung. Wenn es keine Diskussionen gibt, kann ja dann abgestimmt werden. Ansonsten gibt es dann wohl demnächst noch eine dritte Lesung. Vorher wird man auch nix Offizielles erfahren.

Vgl.
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html


ThomasAC

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1188 am: 03.11.2022 14:47 »
Ergebnis:
Nach 2. Lesung am 03.11.2022 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 18/1385, bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte beschlossen, als neuen Artikel 4 ein "Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz" in das Gesetz mit aufzunehmen.


Jetzt muss nur noch das LBV in die Pötte kommen... Da sehe ich allerdings schwarz, das kommt jetzt doch 'sehr spontan und unerwartet'...

Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1189 am: 03.11.2022 15:39 »
Ergebnis:
Nach 2. Lesung am 03.11.2022 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 18/1385, bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte beschlossen, als neuen Artikel 4 ein "Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz" in das Gesetz mit aufzunehmen.


Jetzt muss nur noch das LBV in die Pötte kommen... Da sehe ich allerdings schwarz, das kommt jetzt doch 'sehr spontan und unerwartet'...

Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?

Das LBV hat seine Seite zu den Bezügeanpassungen letzte Woche aktualisiert. Da steht nach wie vor, dass die Zahlung mit den Dezemberbezügen erfolgt. Wenn überhaupt, dann schaffen sie es vielleicht noch nicht, die aktualisierte Tabelle einzupflegen, aber es gibt keinen Hinweis darauf, dass die grundsätzliche Zahlung scheitern könnte.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1190 am: 03.11.2022 16:10 »


Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?

Das betrifft Versorgungsempfänger, die analog zu den Rentnern im Dezember eine einmalige Pauschale von brutto 300 EUR erhalten sollen.

CasSdt40

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1191 am: 03.11.2022 16:49 »
Da meine Personalabteilung mir leider nicht wirklich Auskunft geben kann, wende ich mich an die Spezialisten hier.

Wie wirkt sich der der neue Familienzuschlag aus. Der Rechner der Seite hier funzt leider auch nicht.

Ortszuschlag Stufe würde ich Stufe III bekommen. Soviel habe ich bereits herausgefunden.

Kann mir da einer vielleicht ne Rechnung auf machen?  Zudem soll es mit den Bezügen im Monat Dezember einen

regionalen Ergänzungszuschlag gezahlt werden. Aus der Tabelle dazu werde ich nicht ganz schlau.

Weiß hier jemand, wie sich das bei mir ( AW8 - Verh. 3 Kinder) auswirkt?

Gem. meiner aktuellen Bezügemitteilung bekomme ich an Familienzuschlag folgendes gezahlt:
 Familienzuschlag Ehegattenanteil:  143,16€
  Familienzuschlag Kinderanteil: 1073,69€

Wie ändert sich das nun ?

Vielleicht kann da ja jemand Abhilfe schaffen!

Danke vorab.

Cas


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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1192 am: 03.11.2022 17:08 »
Hallo Cas,

siehe Seite 72

Mit freundlichen Grüßen

ThomasAC

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1193 am: 03.11.2022 20:41 »
Da meine Personalabteilung mir leider nicht wirklich Auskunft geben kann, wende ich mich an die Spezialisten hier.

Wie wirkt sich der der neue Familienzuschlag aus. Der Rechner der Seite hier funzt leider auch nicht.

Ortszuschlag Stufe würde ich Stufe III bekommen. Soviel habe ich bereits herausgefunden.

Kann mir da einer vielleicht ne Rechnung auf machen?  Zudem soll es mit den Bezügen im Monat Dezember einen

regionalen Ergänzungszuschlag gezahlt werden. Aus der Tabelle dazu werde ich nicht ganz schlau.

Weiß hier jemand, wie sich das bei mir ( AW8 - Verh. 3 Kinder) auswirkt?

Gem. meiner aktuellen Bezügemitteilung bekomme ich an Familienzuschlag folgendes gezahlt:
 Familienzuschlag Ehegattenanteil:  143,16€
  Familienzuschlag Kinderanteil: 1073,69€

Wie ändert sich das nun ?

Vielleicht kann da ja jemand Abhilfe schaffen!

Danke vorab.

Cas

Also bisher müsste es dann wohl so gewesen sein:
Stufe 2 (verh. + 1. Kind)277,84€
2. Kind129,32€
3. Kind807,15€
Summe1214,31€
Wo die 2,54€ Differenz herkommen in deinem Zuschlag erschließt sich mir nicht.
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Dann werden natürlich noch Steuern abgezogen.

!OHNE GEWÄHR!

CasSdt40

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« Antwort #1194 am: 04.11.2022 06:22 »
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

gerzeb

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1195 am: 04.11.2022 08:33 »
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Ist das eigentlich so schwer ein Gesetz zu lesen? Zum lesen und informieren kein Bock, die Hand wird aber gerne aufgehalten...

Rentenonkel

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« Antwort #1196 am: 04.11.2022 09:16 »
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Der REZ soll im Dezember 2022 für das ganze Jahr 2022 nachgezahlt werden (also 11 * 483,49 EUR = 5318,39), allerdings ist derzeit fraglich, ob alle auszahlenden Stellen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen können, um die Zahlung rechtzeitig zu berechnen und anzuweisen.

Möglicherweise kommt die Nachzahlung für das Jahr 2022 und auch die Erhöhung des Familienzuschlages erst zu einem späteren Zeitpunkt als Dezember 2022.

Aloha

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« Antwort #1197 am: 04.11.2022 11:06 »
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)

LehrerInNRW

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« Antwort #1198 am: 04.11.2022 11:20 »
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Ist das eigentlich so schwer ein Gesetz zu lesen? Zum lesen und informieren kein Bock, die Hand wird aber gerne aufgehalten...


Es geht noch nicht mal darum das Gesetz zu lesen!!!

Die Leute sind zu faul, hier zu lesen. Gerade die Konstellation 3 Kinder und Stufe III ist hier schon mehrfach erklärt worden!!

Sich erst die Summe vorrechnen zu lassen und dann es nicht hinkriegen 483,.. € mal 11 in Taschenrechner reinzuhauen?

Alter Schwede, wie kommt man den mit derartigen geringen Kompetenzen auf A8 ??

Aloha

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« Antwort #1199 am: 04.11.2022 14:29 »
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)
Da es ab 2023 nachweislich in vielen Fällen zu einer Besoldungskürzung ab 01/2023 bei gleichzeitigem Anstieg der absoluten Wohnkosten kommt, wird die gewährte minimale Besoldung dann noch weiter gesenkt. Dies wird weitere offensichtliche Argumente gegen eine Verfassungsmäßigkeit einer simplen Zuordnung von Wohngeldstufen auf absolute Zulagenbeträge liefern, die gerade so gewählt werden, eine angestrebte Mindestalimentation punktgenau zu treffen. Zumindest müssten zur Abhilfe diese Zulagen deutlich angehoben werden in allen Stufen, was aber deren Bedeutung an der Gesamtbesoldung wieder deutlich anheben würde. Letztendlich bleibt wohl doch nur eine Erhöhung der Grundbesoldung mit der Option auf Zulagen für Regionen oberhalb des 95%-Perzentils. Aber dies müsste wohl das Bundesverfassungsgericht wohl nochmal klarstellen, da das Land NRW dies nicht versteht.
« Last Edit: 04.11.2022 14:44 von Aloha »