[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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A9A10A11A12A13

Zitat von: calmac am 11.11.2022 16:33
Zitat von: A9A10A11A12A13 am 11.11.2022 12:39

Aus welchem Grund sollten sie es tun?
[viel Text auf dem Weg zur]
Erst denken, dann schreiben!
richtigen Selbsterkenntnis.

CasSdt40

Guten Morgen liebe Mitstreiter...

Wann wird denn der Rechner der Page hier aktualisiert? Der aktuelle ab 1.12.2022 bezieht ja leider den Ortszuschlag noch nicht mit ein.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.

LehrerInNRW

Einfach den Ortszuschlag als weitere Zulage eingeben! Allerdings nur die Differenz zum bisherigen. Das Ergebnis dürfte dann relativ genau der neuen Gehaltssumme entsprechen.


mpai

Wie sieht ihr die Chance einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe zu stellen?
Ich habe in 2 angefangen und bin jetzt in 7.
Hätte die neue Regelung damals gegolten wäre ich nun in 8.

ThomasAC

Zitat von: CasSdt40 am 12.11.2022 09:35
Guten Morgen liebe Mitstreiter...

Wann wird denn der Rechner der Page hier aktualisiert? Der aktuelle ab 1.12.2022 bezieht ja leider den Ortszuschlag noch nicht mit ein.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.

Ist vermutlich in Arbeit. Bei Google findet man schon eine Test-Version für 2023 - der interessante Teil funktioniert aber leider noch nicht.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/einstieg?id=beamte-nrw-2023test

pattekoelle

Weiß einer unter euch ggf. ob Besoldungsanpassung im Zuge A13 für alle Schulformen auch für stellv. Schulleitungen bzw. Schulleitung an Grund- und Hauptschulen vorgesehen sind? Aktuell besteht ja zw. Lehrkräften und der Schulleitung ein relativ deutlicher Unterschied in der Besoldung (A12 -> A13Fn 4 bzw. A14). Mit A13 für alle ist dieser ja kaum noch zu spüren, was aus meiner Sicht wieder diese Funktionsstellen unattraktiv macht....

Lehrerspecht

Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Thomas82

Liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand beim Thema unverheiratet helfen. Wie hoch ist der neue Familienzuschlag in Mietstufe 4, wenn man unverheiratet ist, aber zwei Kinder hat? Danke für eure Hilfe. MFG Thomas

uw147

Zitat von: Thomas82 am 13.11.2022 21:45
Liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand beim Thema unverheiratet helfen. Wie hoch ist der neue Familienzuschlag in Mietstufe 4, wenn man unverheiratet ist, aber zwei Kinder hat? Danke für eure Hilfe. MFG Thomas

Hier zwei Infoquellen dazu direkt vom LBV.

Für den Familienzuschlag Stufe 1 ist irrelevant ob man verheiratet ist, solange man unterhaltsberechtigte Personen (= eigene Kinder) in die Wohnung aufgenommen hat (Nr. 2.1.1 des folgenden Merkblatts: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf)

Die Berechnungsgrundlagen sind dann auch auf einer Seite des LBV mit Beispielrechnung aufgeführt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung (Unterpunkt "Anpassung der Alimentation von Familien" aufklappen)

Damit solltest du zum Ergebnis kommen.

Irgendwer

Hallo zusammen,

ich habe mir die Frage gestellt, warum so wenig Informationen zu diesem Thema zu finden sind? Aktuelle News bezüglich Stand der Dinge waren vor ein paar Wochen noch Mangelware. Quelle Nr. 1 ist diesmal für mich das Forum hier gewesen.
Auch bei meinem Dienstherrn bekomme ich keine Infos. Liegt das daran, weil das Gesetz noch nicht vom Landtag beschlossen wurde oder hat das noch andere Gründe?

Floki

Zu welchem Thema genau?

Eigentlich findet man ziemlich viele Informationen, besonders im Gesetzgebungsportal auf der Seite des Landtags NRW.

SuperIngo

Zitat von: Lehrerspecht am 13.11.2022 21:17
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße

Lehrerspecht

Zitat von: SuperIngo am 14.11.2022 12:20
Zitat von: Lehrerspecht am 13.11.2022 21:17
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße

Hi,
geh einmal auf die Seite des Landes NRW unter Punkt ,,aktuelle Gesetzgebung". Dort findest du etwas zur kommenden Lehrerbesoldung, die in Planung ist und auch einen ersten, noch zu beratenden Entwurf, zur neunen Lehrerbesoldung in NRW. Und wenn du dich dort einliest, findest du ganz zu Beginn die von mir zietierte Passage.
LG

SuperIngo

 Hey und DANKE.

Hab es gefunden.
Vormals sollte es ja nur um Schulleitung und Fachleitung sowie Funktionsstelleninhaber wie zum Beispiel Abteilungsleiter gehen.
Nun stehen lobenswerterweise auch die normalen Beförderungsämter zur Überprüfung an.




Zitat von: Lehrerspecht am 14.11.2022 13:55
Zitat von: SuperIngo am 14.11.2022 12:20
Zitat von: Lehrerspecht am 13.11.2022 21:17
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße

Hi,
geh einmal auf die Seite des Landes NRW unter Punkt ,,aktuelle Gesetzgebung". Dort findest du etwas zur kommenden Lehrerbesoldung, die in Planung ist und auch einen ersten, noch zu beratenden Entwurf, zur neunen Lehrerbesoldung in NRW. Und wenn du dich dort einliest, findest du ganz zu Beginn die von mir zietierte Passage.
LG