Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 384511 times)

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1275 am: 27.11.2022 18:03 »
Ok! Danke!
 Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?

Ja, müsste es, weil im Juni steuerliche Änderungen in Kraft getreten sind.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1276 am: 27.11.2022 18:06 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.

Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?

Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?

Gruß
Jan

Was genau mit den Jahren vor 22 passiert, ist im Gesetz nicht geregelt. Hier wurde diskutiert, dass das Land das Urteil zu Bremer-Besoldung abwarten will und dann nochmal schaut. Was mit den Jahren vor 22 geschieht steht somit in den Sternen.

Olaf89

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1277 am: 27.11.2022 19:04 »
Ok! Danke!
 Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?

Ja, müsste es, weil im Juni steuerliche Änderungen in Kraft getreten sind.

2022-Juni bedeutet ab Juni, oder? Sonst würde November ja nicht damit abgerechnet!? Habe ich vielleicht einen Denkfehler? Ab wann gilt denn 23b?

Erichdoppelpunkt

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1278 am: 27.11.2022 19:19 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.

Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?

Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?

Gruß
Jan

Was genau mit den Jahren vor 22 passiert, ist im Gesetz nicht geregelt. Hier wurde diskutiert, dass das Land das Urteil zu Bremer-Besoldung abwarten will und dann nochmal schaut. Was mit den Jahren vor 22 geschieht steht somit in den Sternen.



was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1279 am: 27.11.2022 19:25 »
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.

Erichdoppelpunkt

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1280 am: 27.11.2022 19:33 »
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.

sind das nicht die besoldungen aller bundesländer?

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1281 am: 27.11.2022 20:00 »
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.

sind das nicht die besoldungen aller bundesländer?

Exakt. Worauf NRW womöglich wartet ist mir auch nicht klar. Aber mit jedem Urteil gewinnen die Gesetzgeber Klarheit über das, was "gar nicht geht" und das, was zumindest nicht unmittelbar einen Verfassungsbruch darstellt.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1282 am: 27.11.2022 22:51 »
Die Länder zögern das Unvermeidliche nur raus, weil sie dadurch Geld sparen ohne Ende.
Ich mache seit Jahren Werbung für Widersprüche im Kollegium! Wie blöd einige aus der Wäsche geguckt haben, als die Nachzahlung für dritte und weitere Kinder gekommen ist.

Lest mal im Gesetz für dritte und weitere Kinder nach, welche finanziellen Dimension das für das Land hat.

Wenn ich mich recht erinnere, hat das Land 80 Mio an laufenden Kosten für das Gesetz und musste für 10 Jahre 80 Mio. nachzahlen. Macht mal eben 720 Mio. Plus in der Landeskasse (Die Rechnung ist natürlich vereinfacht).

Es wird massig Kolleg*innen geben, die auch für diese Jahr wieder nix unternehmen. Schwups wieder etliche Millionen in der Landeskasse.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1283 am: 28.11.2022 07:18 »
...diese "Trägheit" kommt mir sehr bekannt vor...ich erinnere jedes Jahr an die Einlegung der Widerspruche...auch bei mir waren einige Kollegen/Kolleginnen, als die Nachzahlung für mehr als zwei Kinder durch war, um nachzufragen, was mann denn noch machen könnte...ihre Dusseligkeit hat sie teilweise mehrere Tausend € gekostet...der Leiter der hausinternen Rechtsabteilung war auch dabei... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Daniel82NRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1284 am: 28.11.2022 08:02 »
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1285 am: 28.11.2022 09:00 »
Der DBB NRW hat Widerspruchsvordrucke an seine Mitglieder rumgeschickt. Ich meine am Mittwoch letzte Woche.

Ich hab die auch an unsere Kollegen alle weitergeleitet und Werbung gemacht.

was_guckst_du

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« Antwort #1286 am: 28.11.2022 09:04 »
...tja...so ist das nunmal mit "Mitläufern"...keine Beiträge zahlen wollen, aber die Unterstützung ins Haus geliefert haben wollen... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Der Obelix

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« Antwort #1287 am: 28.11.2022 09:17 »
in gar nicht allzulanger Zeit sind wieder in der Landeshauptstadt Demos zur Tarifrunde. Die letzten male haben es vielleicht 8000 der 345.000 Landesbediensteten geschafft hinzugehen. Ich hoffe so langsam wachen alle mal auf.

Aber irgendwie mag ich nicht dran glauben!

was_guckst_du

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« Antwort #1288 am: 28.11.2022 09:21 »
...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Daniel82NRW

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« Antwort #1289 am: 28.11.2022 12:01 »
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?