...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?
Zitat von: Daniel82NRW am 28.11.2022 12:01Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html
Zitat von: Rentenonkel am 28.11.2022 12:43Zitat von: Daniel82NRW am 28.11.2022 12:01Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.htmlIch bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt. Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.
Abrechnung ist da!A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!Das sind bei mir 327,14 Netto!
Zitat von: SuperIngo am 29.11.2022 12:24Abrechnung ist da!A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!Das sind bei mir 327,14 Netto!Welche Steuerklasse hast du?
Zitat von: LehrerInNRW am 28.11.2022 17:18Zitat von: Rentenonkel am 28.11.2022 12:43Zitat von: Daniel82NRW am 28.11.2022 12:01Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.htmlIch bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt. Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste. Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen. Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.
Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?