In meiner Behörde wurde nun mit dem Dezembergehalt die Anpassung (Nachzahlung) des Familienzuschlages bei drei oder mehr Kindern vorgenommen.
Die Nachzahlung für das Jahr 2021 ist dabei - weil gesetzlich geregelt - unproblematisch. Bei den Nachzahlungen für frühere Jahre (ab 2011 ist möglich) wird jedoch darauf bestanden, dass für jedes Jahr ein entsprechender nicht beschiedener Widerspruch vorliegt. Dabei ist es nun (bei wenigen) Fällen vorgenommen, dass nur für ein Jahr (bei mehreren möglichen Jahren) Nachzahlungen vorgenommen wurden, da nur für dieses eine Jahr ein nicht beschiedener Widerspruch eingelegt wurde (wobei die Kollegen offensichtlich davon ausgingen, dass wegen eines anhängigen Rechtsmittels weitere Rechtsmittel mit gleichem Inhalt nicht erforderlich sind).
Frage:
Werden vergleichbare Fälle bei anderen Behörden anders (großzügiger) behandelt?