Autor Thema: [BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern  (Read 3491 times)

starmanu13

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Ich bin verheiratet (Ehefrau ist Angestellte im öffentlichen Dienst) und habe 3 Stiefkinder für die ich den Familienzuschlag (monatlich 780,19 Euro brutto) erhalte.

Mein Kinderfreibetrag beträgt 2,5, da ich aus erster Ehe (Expartner ist ebenfalls Beamtin) 2 Kinder habe.

Ich bin in A12 und habe jetzt im Dezember die Sonderzahlung in Höhe von 3.375,78 Euro brutto erhalten.

Der Rechner öffentlicher Dienst weist aber auch eine Sonderzahlung Familie (657,63 Euro) und eine Sonderzahlung Kinder (76,68 Euro) aus. Ist der Rechner falsch oder müsste ich diese auch erhalten? Diese habe ich nicht bekommen?

Was stimmt?
« Last Edit: 01.12.2021 19:27 von Admin2 »

newT

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Antw:Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #1 am: 30.11.2021 15:38 »
Ohne Angabe deiner Stufe kann man deine Zahlenwerte nicht nachvollziehen.

starmanu13

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Antw:Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #2 am: 30.11.2021 16:20 »
Stufe 10

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #3 am: 05.01.2022 08:22 »
kann mir keiner helfen?

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #4 am: 05.01.2022 14:39 »
Was stimmt?

Wahrscheinlich beides!

Da die Höhe der Sonderzahlung abhängig ist von den aufgelaufenen Jahresbeträgen der einzelnen Bezügebestandteile, lässt sich bei dieser Sachverhaltschilderung nur raten, was ihnen zusteht. Ich vermute, dass im Laufe des Jahres 2021 wieder geheiratet haben und Ihr Grundgehalt auch nicht für das ganze Jahr nach A 12 Stufe 10 gezahlt worden ist.

Was mich bei solchen Sachverhalten aber viel neugieriger macht: Sind die beiden älteren Stiefkinder wirklich älter als die beiden leiblichen Kinder?

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #5 am: 05.01.2022 19:14 »
Meine leiblichen Kinder sind 19 und 16 und meine Stiefkinder sind 16, 13 und 6.

Soll ich dann bei der Personalstelle intervenieren?

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #6 am: 05.01.2022 19:49 »
Soll ich dann bei der Personalstelle intervenieren?
Auf jeden Fall! Verlangen Sie, dass der Familienzuschlag unter Berücksichtigung der beiden Zählkinder (leibliches Kind 1 und leibliches Kind 2) neu berechnet wird. Dann erhöht sich der monatliche Familienzuschlag mindestens um rund 260 Euro. Falls von den beiden 16-Jährigen das leibliche Kind älter ist, wären es sogar 520 Euro. 

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #7 am: 05.01.2022 20:08 »
Was ist mit der Berechnung der Sonderzahlung im Dezember?

Meine Exfrau erhält für die 2 leiblichen Kinder den Familienzuschlag und das 16-jährige Stiefkind ist älter als das leibliche Kind bei der Exfrau

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #8 am: 05.01.2022 20:10 »
Ich habe im Oktober 2021 neu geheiratet

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #9 am: 05.01.2022 23:11 »
Ich kann den Betrag von 3.375,78 € nicht ganz nachvollziehen.
Wenn ich davon ausgehe, dass Sie für alle 12 Monate das Grundgehalt A 12 Stufe 10 (4.821,50 €) und die Strukturzulage (98,44 €) erhalten haben, also insgesamt 59.039,28 €, dann errechnet man den darauf entfallenden Anteil der jährlichen Sonderzahlung mit 65 Prozent eines Zwölftel, also in Höhe von 3.197,96 €. Das wirft auch der Rechner aus!

Dieser Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung erhöht sich um den Anteil des Familienzuschlags. Sie haben dreimal 780,19 € Familienzuschlag erhalten, also 2.340,57 €. Ein Zwölftel davon beträgt 195,05 € und davon 84,95  Prozent ergeben 164,41 €. (Das ist ein Viertel des Betrages, den der Rechner auswirft, weil der Rechner ja nicht weiß, dass der Familienzuschlag nur für drei Monate - Oktober bis Dezember - zustand. Er nennt ihn außerdem „Sonderzahlung Familie“, was aber nicht korrekt ist, weil dieser Betrag Teil des Grundbetrages ist.) Das ist alles in Artikel 83 BayBesG geregelt.

Dann gibt es noch den Sonderbetrag für Kinder  (Artikel 85 BayBesG), und zwar 2,13 € für jedes Kind und jeden Monat, für das im Kalenderjahr Familienzuschlag gezahlt wurde. Bei drei Kindern und jeweils drei Monaten komme ich auf 9 x 2,13 €, also 19,17 €, also auch hier ein Viertel des vom Rechner ausgewiesenen Betrages.

Wenn ich die drei fett formatierten Beträge zusammenrechne, komme ich auf 3.381,54 €. Also etwas (5,76 €) weniger, als das, was Ihnen gezahlt wurde. Möglicherweise habe ich mich irgendwo vertippt, ich halte aber einen Fehler im Abrechnungsprogramm auch für möglich.

Wenn die Zahlung Ihres Familienzuschlags korrigiert wird, sollten Sie für Oktober, November und Dezember jeweils 261,25 € nachgezahlt bekommen. Das sind 783,75 €. Ein Zwölftel davon ergibt 65,31 € und führt zur Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung um 55,01 €.

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #10 am: 06.01.2022 10:06 »
Vielen Dank für die Information

Gilt der Zählkindervorteil auch beim Kindergeld?

Meine 2 Kinder aus 1. Ehe wohnen bei der Exfrau. Sie erhält für die Kinder Kindergeld Stufe 1 und 2.
Mein 16-jähriger Sohn ist mit Hauptwohnsitz bei der Exfrau gemeldet, mit Nebenwohnsitz bei mir. Er wohnt zu 50% bei mir.

Meine neue Ehefrau erhält für die 3 Kinder Kindergeld der Stufe 1, 2 und 3.

Wenn ich jetzt das Kindergeld für die 3 Stiefkinder beantrage, erhalte ich dann das Kindergeld der Stufe 2, 4 und 5?

Oder braucht es dazu andere Voraussetzungen?

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #11 am: 06.01.2022 12:52 »
Gilt der Zählkindervorteil auch beim Kindergeld?

Ja, den gibt es auch beim Kindergeld. Ist dort eigentlich viel bekannter und wird (nach meiner Erfahrung) nicht ganz so oft vergessen.


Wenn ich jetzt das Kindergeld für die 3 Stiefkinder beantrage, erhalte ich dann das Kindergeld der Stufe 2, 4 und 5?

Korrekt! Der finanzielle Unterschied ist dabei aber nicht ganz so groß wie beim Familienzuschlag. Die Berechtigtenbestimmung zwischen Ihnen und Ihrer jetzigen Ehefrau kann nur mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

starmanu13

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #12 am: 06.01.2022 13:35 »
Bei Stiefkindern geht das aber glaube ich nicht, da meine leiblichen Kinder nicht im Haushalt leben und ich nicht kindergeldberechtigter bin

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
« Antwort #13 am: 06.01.2022 14:34 »
Kindergeldrechtlich haben Sie 5 Kinder:
1. Kind: leibliches Kind 1 -> Anspruch 0 € weil die Mutter den vorrangigen Anspruch hat.
2. Kind: Stiefkind 1 -> Anspruch 225 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
3. Kind: leibliches Kind 2   -> Anspruch 0 € weil die Mutter den vorrangigen Anspruch hat.
4. Kind: Stiefkind 2 -> Anspruch 250 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
5. Kind: Stiefkind 3 -> Anspruch 250 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
Ein "Zählkind" ist (im Gegensatz zu einem "Zahlkind") ein Kind, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld für dieses Kind erhält. Ich bin mir ganz sicher, dass das so richtig ist, wie ich es geschrieben habe.