Hallo,
eine kurze Info zur Besoldungsanpassung in Thüringen rückwirkend ab dem 01.01.2020.
Um Berücksichtigung und Umsetzung im Besoldungsrechner wird gebeten.
Soweit ich weiß, werden die Zulagen aufgrund der Einhaltung des Abstandsgebots für alle Besoldungsgruppen angehoben.
Das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 22. Oktober 2021 vom Thüringer Landtag von den Regierungsfraktionen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass rückwirkend ab 1. Januar 2020 in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. So steigt der Kinderzuschlag für das erste Kind um 112 €, für das zweite Kind um 277,38 €, für das dritte um 308 € und für das vierte und jedes weitere um 290 €. Jedoch wurden von allen Fraktionen und Gruppen nahezu einheitlich Anträge verabschiedet, das Besoldungsgefüge im Freistaat zu evaluieren sowie jährlich für das vorangegangene Jahr die Besoldung nach den Kriterien des BVerfG zu überprüfen. Eine generelle Anhebung der Grundbesoldung, wie vom tbb gefordert, konnte nicht erreicht werden. Der tbb wird Klagen gegen die Besoldung in Thüringen führen, um langfristig für Rechtssicherheit zu sorgen. Gespräche mit dem Finanzministerium, in denen es auch um eine Musterklagevereinbarung gehen soll, sind für Mitte des Monats angesetzt.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/gesetz-beschlossen-was-im-landtag-geschah/