in der Behörde, in der ich arbeite, existiert eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit.
Also ist der Personalrat der Meinung, dass sie als PR eine DV unterschrieben haben, die auf Basis einer rechtwidrigen Regelung beruht.
Dann sollte der PR schleunigst die DV kündigen und bis man eine rechtskonforme DV hat, kommt man zurück zu fixen Arbeitszeiten.
Bei uns werden die Führungskräfte auch regelmäßig über die Stunden Situation informiert (so eine Forderung des PRs) und vor der Kappungsgrenze wird von der Führungskraft verlangt eine Plan mit den MA auszuarbeiten, die zwei Monate vor der Kappung über der Grenze sind.(einmal Jährlich Grenze 60h)
Sollte danach ein MA noch über der Kappung liegen, dann sind die Stunden weg und die Führungskraft bzw. MA können froh sein keine Abmahnung zu bekommen.
(letztere ist leicht Ironisch gemeint)
Also: Was will der PR: Eine Kappungsgrenze von 10 pro Monat?
eine monatliche K Grenze von 40h?
Unendliche Flexibilität (also die MA sollen sich überarbeiten können wie sie wollen?)
Klingt bei euch doch nach einer vernünftigen Grenze, und nur weil einige Deppen ihre Zeitmanagement nicht im Griff haben (sowohl MA als Führungsseitig) soll jetzt was passieren?
Wenn bei uns einer plus Stunden hat und auf die Grenze zufliegt, dann reicht er diese über 60h liegenden Stunden als Freizeitausgleich ein und die Führungskraft kann sich überlegen, ob sie Überstunden anmeldet.
Wo ist das Problem?