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Arbeitszeitkonto: Kappung von Zeitguthaben zulässig?

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Texter:
Wie sähe denn eine rechtssicher Formulierung zur Kappung eines Gleitzeitkontos aus?

XTinaG:
Wenn nur Gleitzeitsalden gebucht werden, würde "Die über den übertragbaren Teil hinausgehenden positiven wie negativen Salden verfallen am Ende des Abrechungszeitraums" genügen.

SGL:
@XTinaG: es handelt sich um ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (obwohl dies nicht explizit so in der DV steht), allerdings nicht um ein Ampelkonto (was offenbar eine Ausgestaltungsmöglichkeit eines Arbeitszeitkontos sein kann), denn Ampelphasen werden in der DV nicht beschrieben.
Handelt es sich dann zwangsläufig um ein Gleitzeitkonto? Aber auch dann stellt sich für mich die Frage, ob ein Kappungszeitpunkt zulässig ist. Die Unterschiede sind mir einfach nicht geläufig.

XTinaG:
Ein Gleitzeitkonto ist ein solches, auf dem Zeitguthaben und Zeitschuld aus der arbeitszeitlichen Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers, die dieser durch die Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung seiner Arbeitszeit erhält, gebucht werden. Ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD hingegen dient in erster Linie der Buchung von Arbeitsstunden (Arbeitsstunden sind keine Zeitguthaben/-schulden, die durch Gleitzeit entstehen) und faktorisierter Zeitzuschläge.

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