Autor Thema: Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen  (Read 3539 times)

cdesb

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Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« am: 30.11.2021 18:30 »
Ich habe jetzt einige Seiten hier durchgeschaut und es gibt zwar viele Fragen zu Eingruppierungen und Anerkennung von Erfahrung, aber nichts davon passt komplett auf meine Situation.

Ich wechsel aus einer Stelle an der Uni (wissensch. Mitarbeiter) an eine Behörde, beides in Sachsen (weiß nicht ob das relevant ist, s.u.). Ich war exakt 6 Jahre an der Uni und somit E13-3. Wäre ich geblieben, hätte ich dann E13-4 gehabt. Die neue Stelle ist allerdings E14 und mir wurde gesagt, dass ich dann auf E14-1 eingestuft werde, da man die Erfahrung aus E13 nicht berücksichtigen könnte.

Da das genau die Arbeit ist, die ich machen will, habe ich erstmal zugesagt, aber irgendwie wurmt es mich doch und ich fühle mich ein bisschen verarscht. Es entsteht daraus die paradoxe Situation, dass ich erst in 15 Jahren anfange mehr zu verdienen als jemand, der weiter in E13 geblieben wäre, und den Rückstand bis zur Rente nicht mehr aufholen würde. Ich weiß, dass ich das mit dem Arbeitgeber verhandeln könnte, aber ich habe ja mündlich der Eingruppierung zugestimmt, und ich will am ersten Arbeitstag kein Drama riskieren.

Meine Frage ist: Stimmt das wirklich, dass Berufserfahrung aus niedrigeren Stufen bei einer Neueinstellung nicht berücksichtigt wird, selbst wenn das insgesamt zu einer Reduktion der Bezüge führt? Wenn ich mir den "Antrag auf Anerkennung der Beschäftigungszeiten" und die Erläuterungen dazu durchlese, steht dort, dass Beschäftigungszeiten beim "Freistaat Sachsen" angerechnet werden, und die Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wird explizit erwähnt. Das wird nicht in irgendeiner Weise qualifiziert bzgl. Berufserfahrung nur in der gleichen Stufe. Man kann sogar den Grundwehrdienst anerkennen lassen. Ich bin verwirrt.

EiTee

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #1 am: 30.11.2021 19:54 »
E14 != E13 dementsprechend ist das korrekt.
Wenn es sich um eine Neueinstellungen handelt, wird man nicht daran gehindert, eine höhere Stufe zu verhandeln.

Max

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #2 am: 30.11.2021 22:02 »
Der Vertrag scheint noch nicht unterschrieben. Schnellstens der Personalabteilung mitteilen,  dass du die Stelle nur für E14/3 bzw. E14/4 antreten kannst.

Lars73

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #3 am: 01.12.2021 06:10 »
War der Vertrag in der E13 befristet? Endet dieser regulär oder wie erfolgt der Wechsel?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #4 am: 01.12.2021 06:21 »
Bei einer Neueinstellung können förderliche Zeiten angerechnet werden, wenn der AG will und man das verhandelt.

Zu prüfen ist jedoch zunächst ob es tatsächlich einen Neueinstellung ist und nicht ein Wechsel innerhalb des AG Land Sachsen.

Johann

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #5 am: 01.12.2021 07:01 »
Wenn das Land Sachsen weiterhin dein Arbeitgeber bleibt, wäre es eine Höhergruppierung. Da würdest du von 13/3 in 14/2 mit Garantiebetrag landen (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html). Am Besten wäre es hier natürlich, wenn du noch so lange auf der E13 bleiben würdest, bis du Stufe 4 erreicht hast, weil du dann direkt in die 14/4 übergehen könntest, was statt 180€ Garantiebetrag ca. 350€ mehr bringen würde (allein von 13/4 zu 14/4).

Wenn es allerdings eine Neueinstellung ist - und das muss sie ja sein, wenn der neue Arbeitgeber dir nur 14/1 anbietet (weil bei Höhergruppierung laut TV-L mindestens in Stufe 2 eingestuft werden muss), solltest du dem neuen Arbeitgeber möglichst bald erklären, dass du die neue Stelle nur in Stufe 3 (oder 4, suchs dir aus) antreten kannst. Bei Neueinstellungen gibts eigentlich nur die Stufe, die verhandelt werden kann. Und das solltest du dann ganz dringend auch tun.

Der Behörde ist es in der Regel egal, ob du jetzt Stufe 1/2/3/4 bekommst. Von sich aus bieten die natürlich nix an, um zu sparen. Wenn das aber zur Bedingung gemacht wird, wird es idR aber akzeptiert, statt die Stelle vakant zu lassen. Stellenbesetzungsverfahren sind unheimlich teuer und nicht besetzte Stellen sind zumeist teurer als eine Stelle mit höherer Stufe.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #6 am: 01.12.2021 07:52 »
Da es in Sachsen keine private Universität gibt, ist der Schluß, daß derzeit der Arbeitgeber das Land Sachsen ist, aufgrund der Regelungen in § 78 Abs. 1 SächsHSFG sicherlich richtig. Fraglich ist nun noch, ob die Behörde eine des Landes Sachsen ist und ob die bisherige Beschäftigung befristet ist, diese Befristung regulär endet und die neue Beschäftigung zum Land Sachsen dann im Anschluß erfolgt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #7 am: 01.12.2021 08:02 »
Wenn es allerdings eine Neueinstellung ist - und das muss sie ja sein, wenn der neue Arbeitgeber dir nur 14/1 anbietet (weil bei Höhergruppierung laut TV-L mindestens in Stufe 2 eingestuft werden muss)
Oder die Personaler wissen es nicht besser.
Zitat
Der Behörde ist es in der Regel egal, ob du jetzt Stufe 1/2/3/4 bekommst. Von sich aus bieten die natürlich nix an, um zu sparen. Wenn das aber zur Bedingung gemacht wird, wird es idR aber akzeptiert, statt die Stelle vakant zu lassen. Stellenbesetzungsverfahren sind unheimlich teuer und nicht besetzte Stellen sind zumeist teurer als eine Stelle mit höherer Stufe.
Sie müssen oftmals natürlich entsprechende Gründe verschriftlichen (bester oder einziger geeigneter Bewerber ist das Minimum was dargestellt werden muss.)
Oftmals aber auch nur um was zum lochen und abheften zu haben.

Wie gesagt: Hier ist das Schwert: Anerkennung von förderlichen Zeiten. §16.2
Muss halt gefordert werden!

sebbo83

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #8 am: 01.12.2021 11:13 »
Also ich als Thüringer habe in einer ähnlichen Situation die Stufe 3 bekommen. Bei deinem Erfahrungsschatz sollte auch 3 bzw. 4 rauskommen. Alles andere scheint Ahnungslosigkeit des Personaler zu sein.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #9 am: 01.12.2021 11:29 »
Also ich als Thüringer habe in einer ähnlichen Situation die Stufe 3 bekommen. Bei deinem Erfahrungsschatz sollte auch 3 bzw. 4 rauskommen. Alles andere scheint Ahnungslosigkeit des Personaler zu sein.
Oder gewifte Personaler, die glauben dieses Pokerspiel zu gewinnen.
Denn der TE hat ja darauf hingewiesen, dass er scharf auf diesen Job ist.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #10 am: 01.12.2021 11:29 »
Variante 1: Im Versetzung zur Behörde bitten. Ich weiß, dass sich insbesondere Hochschulen bei befristeten Mitarbeitern schwer tun zu versetzen. Das ist aber rechtlich möglich und im Sinne des Beschäftigten. Dein Personalreferat wird sich dann mit der Behörde abstimmen --> Versetzung und Höhergruppierung. In wenigen Fällen blockiert auch die Behörde und möchte zwingend eine Neueinstellung aufgrund des Denkens. E13 ist viel viel viel minderwertiger als E 14 und darf nicht zur höheren Stufe führen.

Variante 2: Wenn keine Versetzung möglich ist, dann um Anerkennung förderlicher Zeiten bitten. Das muss im FS Sachsen vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags passieren. Stufe 3 könnte gefordert werden.


(Aufgrund des Eingangsbeitrags: Beschäftigungszeit =/ einschlägige Berufserfahrung. Beschäftigungszeiten stellen nur auf die Verweildauer im öD ab; Stufenlaufzeiten auf Berufserfahrung)


XTinaG

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #11 am: 01.12.2021 11:43 »
Variante 3: Wenn Versetzung nicht möglich ist, einfach den neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen, so nicht die Konstellation reguläres Ende der befristeten Beschäftigung liegt vor Beginn der neuen Beschäftigung liegt.

Mit dieser Variante ist es eine Höhergruppierung.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #12 am: 01.12.2021 12:01 »
Variante 3: Wenn Versetzung nicht möglich ist, einfach den neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen, so nicht die Konstellation reguläres Ende der befristeten Beschäftigung liegt vor Beginn der neuen Beschäftigung liegt.

Mit dieser Variante ist es eine Höhergruppierung.

Welches Datum ist dann wichtig?
Ab wann der Arbeitsvertrag in Kraft tritt oder die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag?

XTinaG

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #13 am: 01.12.2021 12:22 »
Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Beginn der Beschäftigung.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #14 am: 01.12.2021 13:18 »
Das wird aufgrund der juristischen Denkweise eher selten der Fall sein, dass dies eine Behörde so handhabt. In der Theorie aber möglich.