Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
Fragmon:
Variante 1: Im Versetzung zur Behörde bitten. Ich weiß, dass sich insbesondere Hochschulen bei befristeten Mitarbeitern schwer tun zu versetzen. Das ist aber rechtlich möglich und im Sinne des Beschäftigten. Dein Personalreferat wird sich dann mit der Behörde abstimmen --> Versetzung und Höhergruppierung. In wenigen Fällen blockiert auch die Behörde und möchte zwingend eine Neueinstellung aufgrund des Denkens. E13 ist viel viel viel minderwertiger als E 14 und darf nicht zur höheren Stufe führen.
Variante 2: Wenn keine Versetzung möglich ist, dann um Anerkennung förderlicher Zeiten bitten. Das muss im FS Sachsen vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags passieren. Stufe 3 könnte gefordert werden.
(Aufgrund des Eingangsbeitrags: Beschäftigungszeit =/ einschlägige Berufserfahrung. Beschäftigungszeiten stellen nur auf die Verweildauer im öD ab; Stufenlaufzeiten auf Berufserfahrung)
XTinaG:
Variante 3: Wenn Versetzung nicht möglich ist, einfach den neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen, so nicht die Konstellation reguläres Ende der befristeten Beschäftigung liegt vor Beginn der neuen Beschäftigung liegt.
Mit dieser Variante ist es eine Höhergruppierung.
Fragmon:
--- Zitat von: XTinaG am 01.12.2021 11:43 ---Variante 3: Wenn Versetzung nicht möglich ist, einfach den neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen, so nicht die Konstellation reguläres Ende der befristeten Beschäftigung liegt vor Beginn der neuen Beschäftigung liegt.
Mit dieser Variante ist es eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Welches Datum ist dann wichtig?
Ab wann der Arbeitsvertrag in Kraft tritt oder die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag?
XTinaG:
Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Beginn der Beschäftigung.
Fragmon:
Das wird aufgrund der juristischen Denkweise eher selten der Fall sein, dass dies eine Behörde so handhabt. In der Theorie aber möglich.
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