Autor Thema: Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen  (Read 3682 times)

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
« Antwort #15 am: 01.12.2021 13:28 »
Auch in der Praxis. Als ob die Landesbehörde wüßte, ob zum selben Arbeitgeber noch ein anderes Arbeitsverhältnis bei einer gänzlich anderen Einrichtung bestünde.