Autor Thema: Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein  (Read 10272 times)

kcpb

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Guten Morgen,

ein Beschäftigter "plant" bereits jetzt schon für das kommende Jahr 12 Gleitzeittage (1 pro Monat) zusätzlich zum Urlaub ein, ohne das entsprechende Stundenkontingent/Zeitguthaben im ESS vorweisen zu können.
Seine TDS und aktuellen Aufgaben spiegeln keinen Bedarf an Mehrarbeit wieder (wird bei uns regelmäßig besprochen) - wie ist eure Einschätzung? Könnte man in einem solchen Fall davon ausgehen, dass er nur Arbeitszeit "absitzt", um sich zusätzliche freie Tage zu ermöglichen? Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Bereich gemacht? Kennt eine gültige Rechtssprechung? Was kann/könnte man unternehmen?

zum Hintergrund:
Bereits in 2019 hat es mehrere Gespräche mit ihm gegeben (Aufbau von über 300 Mehrarbeitsstunden), mit dem Ergebnis, dass er selbst darauf zu achten hat, die monatliche Grenze von 20 Stunden nicht zu überschreiten,(Alles darüber muss über den Vorgesetzten digital beantragt werden -> macht er nicht, somit ist es bisher nicht aufgefallen) und einen erneuten Aufbau von unangekündigten Mehrarbeitsstunden zu unterlassen.

Die zwischen PR und Arbeitsstätte vereinbarte Gleitzeitregelung besagt ua., dass die Beschäftigten selbst für die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit verantwortlich sind und monatlich einen GZA-Tag oder zwei halbe GZA-Tage in Anspruch nehmen können, wenn ein Zeitguthaben zustande gekommen ist.

Danke für Eure Antworten
VG aus Göttingen
Kerstin

archybald

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #1 am: 01.12.2021 07:12 »
Du hast es eigentlich schon selbst beantwortet:
...und monatlich einen GZA-Tag oder zwei halbe GZA-Tage in Anspruch nehmen können, wenn ein Zeitguthaben zustande gekommen ist.
Demnach ist es auch zulässig für entsprechendes Guthaben zu sorgen.


Max

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #2 am: 01.12.2021 07:29 »
1 Tag pro Monat fällt doch nicht ins Gewicht.
Was wurde denn aus den 300 Stunden. Diese kann man mit 12 GZA Tagen nicht abbauen.

kcpb

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #3 am: 01.12.2021 07:37 »
2019 sollte nur als Info dienen, das ist alles erledigt.

Es geht hier um die Fragestellung, ob er bereits im Vorfeld 12 GZA-Tage "planen" kann, ohne ein Guthaben zu haben? oder ist dieses eher in die Richtung zu betrachten, dass er wissentlich, ohne vorliegende zusätzliche Arbeit, Stunden absitzt, um diese als GZA-Tage zu nutzen

Danke

WasDennNun

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #4 am: 01.12.2021 07:57 »
Es geht hier um die Fragestellung, ob er bereits im Vorfeld 12 GZA-Tage "planen" kann, ohne ein Guthaben zu haben? oder ist dieses eher in die Richtung zu betrachten, dass er wissentlich, ohne vorliegende zusätzliche Arbeit, Stunden absitzt, um diese als GZA-Tage zu nutzen
Warum sollte man das nicht planen können.
Es kommt doch alleinig auf die Art der Aufgaben an, ob man es planen kann, oder nicht.
Wenn tagesaktuell Arbeit reinkommt, die tagesaktuell wieder rausgehen muss, dann eher nicht.

Wenn ich monatlich 100 Vorgänge zu bearbeiten habe, dann kann ich das in 20*5 aufteilen, oder in 10*10 ...

Oder glaubst du, dass die überwiegende Menge der Beamten/TBler, die Freitag Mittags ins Wochenende gehen, diese Zeit vorher abgebummelt haben?

Wenn man das Gefühl hat, das der Kollegen ohne zu arbeiten im Büro rumsitzt, dann sollte die Führungskraft, dass einfach mehr beobachten und entsprechend Arbeit verteilen.

Oder umgekehrt, wenn er einen Tag im Monat freimacht, dann hat doch keiner deswegen mehr zu arbeiten für ihn, oder? Die Arbeit die im Jährlich/Monatlich/Wöchentlich zugeteilt wird, wird sich dadurch ja nicht ändern dürfen.

XTinaG

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #5 am: 01.12.2021 08:00 »
Ob ein Bedarf an Mehrarbeit in seiner "TDS" ist doch völlig egal, da es nicht um Mehrarbeit geht. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, § 7 Abs. 6 TV-L. Die Stunden auf dem Gleitzeitkonto sind auch keine Mahrarbeitsstunden, siehe Protokollerklärung zu § 8 Abs. 4 TV-L.

Gleitzeitvereinbarungen dienen der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der im Beitrag genannte Arbeitnehmer flexibilisiert sie im durch die Dienstvereinbarung gesetzten Rahmen, er arbeitet also an einigen Tagen etwas mehr und kommt dafür an einem Tag nicht. Wo ist das Problem?

was_guckst_du

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #6 am: 01.12.2021 08:08 »
...eben....es wird doch eine Gleitzeitvereinbarung geben, in der geregelt wird, wieviel Plusstunden man aufbauen darf...solange die 12 Tage eben aus diesem Gutahaben gespeist werden (welches zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhanden sein muss) und es möglich ist, 1 Tag pro Monat zu "gleiten", ist das alles überhaupt kein Problem...

...das 300 Std "angespart" wurden, ist eher ein Versagen der Führungskraft, die das zuließ...oder ein Mangel in der Vereinbarung (in meiner Dienstvereinbarung dürfedn Plusstunden angespart werden in Höhe der jeweiligen Wochenarbeitszeit)..darüber hinaus nur im Rahmen angeordneter Überstunden möglich...andere Stunden, die über diesen Wert gehen, verfallen!)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Pukki

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #7 am: 01.12.2021 08:30 »
Bei uns ist das elektronische Zeiterfassungs- und Urlaubssystem so konfiguriert, dass Anträge, deren Genehmigungsfähigkeit von einem Guthaben abhängig ist, auch nur dann gestellt werden können, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist - sprich: wenn ich nicht genug Stunden habe, kann ich auch keinen Zeitausgleich beantragen (oder auch eben "planen", wie du schreibst).
Grundsätzlich sollte man eine elektronische Zeiterfassung, die Ihr ja offenkundig nutzt, auch so konfigurieren können, wenn diese Abhängigkeiten vorgesehen sind.

EiTee

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #8 am: 01.12.2021 08:44 »
Bei uns gilt die doppelte Menge, die auch von etlichen Beschäftigten während des Kalenderjahres aufgebraucht wird. Des Weiteren wird bei uns ebenfalls kein Zeitguthaben benötigt, es darf lediglich ein negativer Wert auf dem Zeitkonto nicht überschritten werden. Die Person ist mit seinen 12 mickrigen Tagen bei uns herzlich willkommen. Wir bummeln nur rum und gönnen uns dadurch knapp 5 Wochen mehr Urlaub. ;)

DiVO

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #9 am: 01.12.2021 10:12 »
Ich verstehe die Logik mit dem "rumsitzen, um Stunden aufzubauen" nicht. Wenn die aufgelaufen Plusstunden durch Zeitausgleich wieder abgebaut werden, dann ist das doch ein Nullsummenspiel, d.h. der MA verteilt seine Monatsarbeitszeit auf einen Tag weniger.

"Rumsitzen, um Stunden aufzubauen" bedeutet für mich, dass er trotz Zeitausgleich noch Stunden aufbaut auf seinem Gleitzeitkonto.

Zur Ausgangsfrage: Ich kenne es so, dass Gleittage nur geplant werden können, wenn der MA ein entsprechendes Zeitkontingent zur Verfügung hat. Ich schreibe hier bewusst Kontingent und nicht Guthaben, da die Meisten Arbeitszeitordnungen ja auch Minusstunden erlauben und in deren Rahmen darf der MA natürlich auch Zeitausgleich nehmen. Hier muss er dann die Stunden im Nachhinein wieder reinarbeiten.

Fäncy

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #10 am: 01.12.2021 12:11 »
Ich sehe in der Angelegenheit das Problem nicht.
Am Ende habt ihr (du und dein Kollege) doch exakt die gleiche Arbeitszeit geleistet, und das, wie es scheint im erlaubten Rahmen eurer Gleitzeitregelung.

Das ist wieder die selbe Denke wie bei einem Kollegen bei mir im Amt (ebenfalls Gleitzeitregelung).
Er kommt täglich um 06:00 Uhr und steht pünktlich um 15:30 vor der Stempeluhr. Wenn ich dann erscheine - meist erst gegen 09:00 Uhr - kommt gerne schon mal ein dummer Spruch. Dass ich dann aber dafür bis 18:30 vor Ort bin und die gleiche Stundenzahl gearbeitet habe wird da gerne vergessen.  ::)

Aber das ist ja eigentlich das schöne an solchen Regelungen: Jeder kann sich seine Arbeitszeit so einteilen, wie es in die persönliche Lebenssituation passt.


kcpb

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #11 am: 01.12.2021 12:40 »
@Fäncy ... ich persönlich gehöre hier gar nicht erst ins Spiel, ich agiere in einer andere Liga ;-)

@Pukki ... genau so, auch bei uns ist das System so konfiguriert, dass du erst GZA beantragen kannst, wenn ausreichend Futer vorhanden ist

Es geht um die Gesamtsituation ... gar nicht wann er was leistet, sondern darum, dass er jetzt schon mal einplant, im nächsten Jahr jeden Monat zusätzliche !!! freie Tage zu nehmen, die er sich durch "Mehrarbeitsstunden" aufbaut. Von seinem Arbeitsaufwand hier, müsste es eher so sein, dass er täglich Minusstunden macht, da sein Arbeitsbereich eher vorteilhaft für ihn bemessen ist. (daher auch die Aussage, er sitzt sich zusätzliche Stunden zusammen ;-)) und ja natürlich, durch eine Gleitzeitregelung hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit Stunden anzusparen, um diese für einen freien Tag zu nutzen. Wenn sein Arbeitsumfang dieses aber gar nicht ermöglicht, stellt sich uns die Frage, WAS genau macht er in dieser "Sammelzeit"? bzw. plant er jetzt schon im Voraus, dass er sich über mehrere Stunden pro Monat "bewegungslos vor den Rechner setzt" und die Stunden ansammeln muss.

Versteht ihr, was ich meine?

Danke Euch

XTinaG

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #12 am: 01.12.2021 12:54 »
Mehrarbeitsstunden kommen im Sachverhalt überhaupt nicht vor. Auch wird ja weder mehr (Zeit) gearbeitet noch weniger. Vielmehr verteilt sich die Arbeitszeit lediglich anders. Es ist doch völlig bumms, wie sich die Arbeitszeit verteilt, die Auslastung des Arbeitnehmers ändert sich dadurch nicht.

Wo also ist das Problem?

was_guckst_du

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #13 am: 01.12.2021 12:54 »
@kcpb...der ganze Fall riecht eher nach kompletten Führungsversagen...ist das etwa deine Liga?  ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Dude23

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Antw:Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
« Antwort #14 am: 01.12.2021 13:02 »
Mein Senf dazu ist...
Wenn er für seine Wochenarbeitszeit zu wenig Arbeit hat, ist das nicht sein Problem, sondern das der Führungskraft. Die Gleitzeitregelung lässt offensichtlich zu, sich die Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen selbst einzuteilen. Es ist nun kein Verbrechen des Arbeitnehmers, wenn er diese Möglichkeit auch nutzt. Es ist zudem kein Verbrechen, wenn er im Voraus plant, diese Möglichkeit zu nutzen. Es ist ja nicht so, als würde er dann versuchen wollen sich die überzähligen Stunden auszahlen zu lassen. Er baut sie ja wieder ab. Genau dafür ist Gleitzeit ja da, was man auch daran erkennen kann, dass es die GZA-Tage bei euch gibt. Sonst wären die ja nicht notwendig.

Nehmen wir an er hat pro Monat (in diesem Beispiel 20 Arbeitstage zu je 7,8 Stunden) 156 Stunden zu leisten. Diese Stunden teilt er innerhalb des durch die Gleitzeitvereinbarung geregelten Rahmens so auf, dass er nach 19 Arbeitstagen nicht erst 148,2 Stunden, sondern bereits 156 Stunden geleistet hat. Dafür nimmt er am 20. Tag frei und hat dann die gleichen 156 Stunden wie alle anderen.
Wenn er grundsätzlich zu wenig zu tun hat, dann sitzt er zwischendurch so oder so rum. Auch wenn er 20 Tage arbeiten würde. Wo ist also das Problem? Wenn er nur für 130 Stunden zu tun hat, sitzt er in beiden Varianten 26 Stunden rum. Das kann er dann auch zuhause machen.

Ich denke dein Problem ist eher persönlicher Natur und es passt dir nicht, dass er, gemessen an seinen Sollstunden, zu wenig zu tun hat, während andere zu viel haben. Das ist aber, wie gesagt, nicht sein Problem.