Mein Senf dazu ist...
Wenn er für seine Wochenarbeitszeit zu wenig Arbeit hat, ist das nicht sein Problem, sondern das der Führungskraft. Die Gleitzeitregelung lässt offensichtlich zu, sich die Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen selbst einzuteilen. Es ist nun kein Verbrechen des Arbeitnehmers, wenn er diese Möglichkeit auch nutzt. Es ist zudem kein Verbrechen, wenn er im Voraus plant, diese Möglichkeit zu nutzen. Es ist ja nicht so, als würde er dann versuchen wollen sich die überzähligen Stunden auszahlen zu lassen. Er baut sie ja wieder ab. Genau dafür ist Gleitzeit ja da, was man auch daran erkennen kann, dass es die GZA-Tage bei euch gibt. Sonst wären die ja nicht notwendig.
Nehmen wir an er hat pro Monat (in diesem Beispiel 20 Arbeitstage zu je 7,8 Stunden) 156 Stunden zu leisten. Diese Stunden teilt er innerhalb des durch die Gleitzeitvereinbarung geregelten Rahmens so auf, dass er nach 19 Arbeitstagen nicht erst 148,2 Stunden, sondern bereits 156 Stunden geleistet hat. Dafür nimmt er am 20. Tag frei und hat dann die gleichen 156 Stunden wie alle anderen.
Wenn er grundsätzlich zu wenig zu tun hat, dann sitzt er zwischendurch so oder so rum. Auch wenn er 20 Tage arbeiten würde. Wo ist also das Problem? Wenn er nur für 130 Stunden zu tun hat, sitzt er in beiden Varianten 26 Stunden rum. Das kann er dann auch zuhause machen.
Ich denke dein Problem ist eher persönlicher Natur und es passt dir nicht, dass er, gemessen an seinen Sollstunden, zu wenig zu tun hat, während andere zu viel haben. Das ist aber, wie gesagt, nicht sein Problem.