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Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein

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kcpb:
Guten Morgen,

ein Beschäftigter "plant" bereits jetzt schon für das kommende Jahr 12 Gleitzeittage (1 pro Monat) zusätzlich zum Urlaub ein, ohne das entsprechende Stundenkontingent/Zeitguthaben im ESS vorweisen zu können.
Seine TDS und aktuellen Aufgaben spiegeln keinen Bedarf an Mehrarbeit wieder (wird bei uns regelmäßig besprochen) - wie ist eure Einschätzung? Könnte man in einem solchen Fall davon ausgehen, dass er nur Arbeitszeit "absitzt", um sich zusätzliche freie Tage zu ermöglichen? Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Bereich gemacht? Kennt eine gültige Rechtssprechung? Was kann/könnte man unternehmen?

zum Hintergrund:
Bereits in 2019 hat es mehrere Gespräche mit ihm gegeben (Aufbau von über 300 Mehrarbeitsstunden), mit dem Ergebnis, dass er selbst darauf zu achten hat, die monatliche Grenze von 20 Stunden nicht zu überschreiten,(Alles darüber muss über den Vorgesetzten digital beantragt werden -> macht er nicht, somit ist es bisher nicht aufgefallen) und einen erneuten Aufbau von unangekündigten Mehrarbeitsstunden zu unterlassen.

Die zwischen PR und Arbeitsstätte vereinbarte Gleitzeitregelung besagt ua., dass die Beschäftigten selbst für die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit verantwortlich sind und monatlich einen GZA-Tag oder zwei halbe GZA-Tage in Anspruch nehmen können, wenn ein Zeitguthaben zustande gekommen ist.

Danke für Eure Antworten
VG aus Göttingen
Kerstin

archybald:
Du hast es eigentlich schon selbst beantwortet:
...und monatlich einen GZA-Tag oder zwei halbe GZA-Tage in Anspruch nehmen können, wenn ein Zeitguthaben zustande gekommen ist.
Demnach ist es auch zulässig für entsprechendes Guthaben zu sorgen.

Max:
1 Tag pro Monat fällt doch nicht ins Gewicht.
Was wurde denn aus den 300 Stunden. Diese kann man mit 12 GZA Tagen nicht abbauen.

kcpb:
2019 sollte nur als Info dienen, das ist alles erledigt.

Es geht hier um die Fragestellung, ob er bereits im Vorfeld 12 GZA-Tage "planen" kann, ohne ein Guthaben zu haben? oder ist dieses eher in die Richtung zu betrachten, dass er wissentlich, ohne vorliegende zusätzliche Arbeit, Stunden absitzt, um diese als GZA-Tage zu nutzen

Danke

WasDennNun:

--- Zitat von: kcpb am 01.12.2021 07:37 ---Es geht hier um die Fragestellung, ob er bereits im Vorfeld 12 GZA-Tage "planen" kann, ohne ein Guthaben zu haben? oder ist dieses eher in die Richtung zu betrachten, dass er wissentlich, ohne vorliegende zusätzliche Arbeit, Stunden absitzt, um diese als GZA-Tage zu nutzen

--- End quote ---
Warum sollte man das nicht planen können.
Es kommt doch alleinig auf die Art der Aufgaben an, ob man es planen kann, oder nicht.
Wenn tagesaktuell Arbeit reinkommt, die tagesaktuell wieder rausgehen muss, dann eher nicht.

Wenn ich monatlich 100 Vorgänge zu bearbeiten habe, dann kann ich das in 20*5 aufteilen, oder in 10*10 ...

Oder glaubst du, dass die überwiegende Menge der Beamten/TBler, die Freitag Mittags ins Wochenende gehen, diese Zeit vorher abgebummelt haben?

Wenn man das Gefühl hat, das der Kollegen ohne zu arbeiten im Büro rumsitzt, dann sollte die Führungskraft, dass einfach mehr beobachten und entsprechend Arbeit verteilen.

Oder umgekehrt, wenn er einen Tag im Monat freimacht, dann hat doch keiner deswegen mehr zu arbeiten für ihn, oder? Die Arbeit die im Jährlich/Monatlich/Wöchentlich zugeteilt wird, wird sich dadurch ja nicht ändern dürfen.

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