Und in den Konstellationen sollte die Führungsebene durch die Arbeitsverteilung eingreifen, bzw. dort gibt es nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Gleitzeit zu machen.
Genau. Wenn einem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt wird, die Monatsarbeitszeit auf einen Tag weniger zu verteilen, dann muss der Chef auch 12 Gleittage im Jahr akzeptieren.
Wenn die Art der Arbeitserbringung die Anwesenheit an jedem Arbeitstag notwendig macht, muss man den Kollegen von der Regelung der Gleittage ausschließen.
Richtig:
Grundsätzlich gehe ich bei AN, denen man Gleitzeit und Gleittage zubilligt, davon aus, dass deren Arbeit keine Fließbandarbeit ist, wo morgens die Arbeit reinkommt und abends die Arbeit fertig sein muss und alles was abends nicht fertig ist, am nächsten Tag nicht gemacht werden kann, weil ist ja ein neuer Tag.
So wie bei der Masse der Beamten/Angestellten die Freitagnachmittag Arbeit ja nicht von jemand anderes gemacht werden muss, so ist das bei Gleittagen genauso.