Autor Thema: [BW] Jobbike Forderung  (Read 2310 times)

MoinMoin

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Antw:[BW] Jobbike Forderung
« Antwort #15 am: 31.03.2023 08:11 »
Wann hat die LBV geschrieben, sie möchte 400 € haben und wann hat sie selbst davon erfahren?
Hallöchen liebe Forenmitglieder, folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2021 habe ich ein Jobbike bestellt und bekommen.

[...]

Ein paar Monate später wurde es mir geklaut  :-\.

War natürlich bei der Polizei, hab Anzeige erstattet und hab es dem LBV und der Versicherung gemeldet.

Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.

Die Forderung kam letzte Woche
Die Forderung des LBV an Schlammspringer ist also frisch, die der Versicherung ans LBV aus dem Herbst 2021.


Opa

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Antw:[BW] Jobbike Forderung
« Antwort #16 am: 31.03.2023 15:16 »
Knapp daneben ist auch vorbei, MoinMoin. Wie frisch die Forderung ist, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Entstehen der Forderung. Die Forderung entsteht mit dem Ereignis, das die Forderung begründet, jedoch spätestens, wenn dem Gläubiger alle maßgeblichen Tatsachen über die Forderung bekannt sind. Was letzte Woche passiert ist, war hingegen das Geltendmachen der Forderung durch das LBV. Fraglich ist, ob dies innerhalb der Frist erfolgte, was dem TE bereits zu Beginn dieses Threads beantwortet wurde.