Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen  (Read 68526 times)

ChRosFw

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #105 am: 10.08.2022 20:15 »
Das ist einfach nur noch blamabel. Unabhängig davon, dass die geplante Erhöhung sowieso bereits nicht genügt.

Natürlich planen die Norddeutschen Pleiteländer SH und Ni den gleichen Irrweg hinsichtlich der Berücksichtig der Einkünfte des Ehepartners, entgegen jeglicher verfassungsrechtlicher Bedenken.

Man sieht:

Die Besoldung erfüllt ihre qualitätssichernde Funktion, wie vom BVerfG zuletzt gefordert, offensichtlich
nicht mehr.

Für meinen Teil: Ich werde klagen. Jeder Mensch, der auch nur ein bisschen Rechtsverständnis hat, muss erkennen, dass dies, auch im Lichte der nunmehr dezidierten Rechtssprechung des BVerfG zumindest hinsichtlich der Mindestalimentation nahezu risikolos ist. Insoweit kann Herr Hilbers das Gesetz gerne vor seiner Abwahl auf den Weg bringen, das macht die Klage für dann wohl 2023 nur einfacher.
« Last Edit: 10.08.2022 20:31 von ChRosFw »

Bastel

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #106 am: 10.08.2022 20:23 »
Besser als das Komödienstadl  ;D ;D

Prince of Persia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #107 am: 10.08.2022 20:51 »
Unter allen Lösungsansätzen der Bundesländer in unserer Republik, ist eure mit Abstand am absurdesten. Da kommt einem wirklich alles hoch. Ich hoffe eure politische Elite kommt noch zur Vernunft. Grüße aus dem schönen Hessenland.

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #108 am: 10.08.2022 22:19 »
Die Staatskanzlei hat reagiert. Offensichtlich haben sie nachgerechnet und dann tatsächlich festgestellt, dass die Erhöhung der Familienzuschläge fürs erste und zweite Kind bis Besoldungsgruppe A8 dazu führen würde, dass Beamte mit 2 Kindern in A9 weniger erhalten. Die Lösung: Erhöhung für die Laufbahngruppe 1, A5 bis A9 sollen 100 EUR fürs erste und zweite Kind mehr erhalten. Das ist nun sicher verfassungskonform, wenn es bei A9 darauf ankommt, zu welcher Laufbahngruppe man gehört. Einstiegsamt 2. Laufbahngruppe bekommt dann nun bei 2 Kindern 200 EUR weniger. Das ist so sinnbildlich für diesen ganzen Gesetzentwurf.

Die Nachrechnung hatten zwischenzeitlich tatsächlich andere übernommen, was der Landesregierung im Zuge des ersten Anhörungsverfahrens bekannt geworden sein dürfte. Die derzeitige Planung, wie sie die Drucksache 18/11498 präsentiert, führt nun dazu, dass nicht mehr ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 8 höher besoldet wird als ein entsprechender in der Besoldungsgruppe A 9, sondern dass nun - wenn auch "nur" um wenige Cent - ein entsprechender Beamter in der Besoldungsgruppe A 9 höher besoldet wird als in der Besoldungsgruppe A 10. Auch diese Berechnung ist allerdings dem aktuellen Entwurf nicht zu entnehmen, da die Landesregierung in der Drucksache 18/11498 ein weiteres Mal keine entsprechenden Berechnungen durchgeführt hat, jedenfalls nicht als dokumentierter Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Im Zuge des laufenden zweiten Anhörungsverfahrens dürfte auch dieser Sachverhalt, so ist zu vermuten, dem Landtag vorgelegt werden; der evident sachwidrige Gehalt dieser geplanten Regelung scheint sich der Landesregierung offensichtlich bislang nicht erschlossen zu haben. Von daher scheint man in der Staatskanzlei über dieselben spezifisch ausgeprägten Fähigkeiten in Sachen Grundrechenarten zu verfügen wie im Finanzministerium. Schauen wir mal, wie es hier in Niedersachsen in den nächsten rund zwei Monaten weitergeht...

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #109 am: 28.08.2022 10:47 »
Nachdem der Weg des beschleunigten Verfahrens gewählt worden ist, sodass keine Erste Lesung stattgefunden hat, sondern eine sog. Direktüberweisung vollzogen worden ist, wird der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 07.09. die Beschlussempfehlung zum geplanten Niedersächsischen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation (Nds.-Drs. 18/11498) beraten und sicherlich die Verabschiedung empfehlen https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/parlamentsdokumente/?tx_nltdocuments_documents%5Baction%5D=filter&nltdocuments-importer=&nltdocuments-period=&nltdocuments-year=&nltdocuments-number=18%2F11498&nltdocuments-committee=. Zum Entwurf liegen innerhalb des Beteiligungsverfahrens verschiedene Stellungnahmen vor; hier wird umfassend der vielfach verfassungswidrige Gehalt nachgewiesen: Der Entwurf entspricht weder prozedural noch materiell den an ein Gesetz gestellten Anforderungen. Die Zweite und Dritte Lesung - also die Verabschiedung - ist für die Sitzungswoche am 21. bis 23.09. geplant.

Sicherlich kann es nicht schaden - auch hinsichtlich der eigenen Wahlentscheidung für die anstehende Landtagswahl -, mal freundlich bei den sich zur Wahl stellenden Kandidatinnen und Kandidaten nachzufragen, wie sie zu jenem Gesetzentwurf stehen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/laura-hopmann/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/burkhard-jasper/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bjoern-foersterling/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-zur-amtangemessenen-alimentation-der-beamten-vom-12072022-werden-aus

https://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen

Die Mailadressen aller derzeitigen Abgeordneten finden sich darüber hinaus hier:

https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Fragen kostet nichts.

martin0312

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #110 am: 28.08.2022 12:03 »
Die Antwort der Frau Hopmann bzw. ihres Mitarbeiters ist ja wohl die Höhe. Vermutlich wurde sich auch mit dem Thema einfach gar nicht beschäftigt. Auch der Hinweis zur Gleichbehandlung mit den Angestellten zeigt das hier gar nichts verstanden wurde. @Swen Vielleicht kannst du ja eine kurze Zusammenfassung Posten, warum dieser Gesetzesentwurf nicht den Anforderungen genügen dürfte. Du kennst dich in dieser Materie ja sehr gut aus.

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #111 am: 28.08.2022 18:49 »
Die Antwort zeigt offensichtlich, wie die Linie der CDU ist, dessen Finanzminister den Entwurf ins Kabinett eingebracht hat. Zugleich haben sowohl die Stellungnahmen im Rahmen der ersten Verbandsbeteiligung, auf die die Abgeordnete hinweist, als auch in der am vorletzten Sonnabend geendeten zweiten Verbandsbeteiligung verschiedene Gewerkschaften und Verbände den verfassungswidrigen Gehalt nachgewiesen. All das könnte der Abgeordneten und ihrem Team bekannt sein, wenn sie sich entsprechend informiert hätten oder haben. Nicht umsonst sagt sie in ihrer Darlegung nicht die Unwahrheit, da sie nur betont, dass "man den Anforderungen, die das Verfassungsgericht gestellt hat, gerecht werden" wolle. Was sie nicht sagt, ist, dass dieser Wille der CDU nicht von Erfolg gekrönt ist.

Wie gesagt, ich würde einfach mal entsprechend bei den eigenen Wahlkreiskandidaten nachfragen - die freuen sich bestimmt in allen Parteien, wenn ihnen sachlich die Möglichkeit gegeben wird, ihre Position und die ihrer Partei darzulegen. Schließlich wollen sie ja von einem gewählt werden, z.B. so:

Betreff: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498)

Sehr ge ehrte*r ...,
im Beteiligungsverfahren ist umfassend nachgewiesen worden, dass der vom Finanzministerium erstellte Entwurf vielfach nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, wie Ihnen sicherlich bekannt ist. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Fragen kann man stellen unter:

https://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen

Die Mailadressen aller derzeitigen Abgeordneten finden sich darüber hinaus hier:

https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #112 am: 28.08.2022 22:09 »
Kann man die Stellungnahmen irgendwo einsehen? Vom NBB war weiter vorne bereits verlinkt.

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #113 am: 28.08.2022 23:06 »
Kann man die Stellungnahmen irgendwo einsehen? Vom NBB war weiter vorne bereits verlinkt.

Die Verlinkung auf die Seite des NBB bezog sich auf die erste Runde des Beteiligungsverfahrens; die zweite Runde endete am 20.08.

Die Landtagspräsidentin hat die zu beteiligenden Gewerkschaften und Verbände Mitte Juli um eine weitere Stellungnahme zu beiden Gesetzentwürfen eben bis zum 20.08. gebeten und in diesem Zusammenhang turnusmäßig darauf hingewiesen, dass die Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in öffentlichen Sitzungen stattfinden werden, dass deshalb auch die Niederschriften seiner Sitzungen öffentlich zugänglich sein und Medienvertretern sowie interessierten Dritten die schritftlichen Stellungnahmen auf Bitte nach Durchführung der Beratung vom 07.09. zugänglich gemacht werden würden. Gegebenenfalls sei es geplant, die Stellungnahmen im Nachgang zu jener Beratung vom 07.09. über die Internetseite des Landtags verfügbar zu machen.

Schauen wir also mal, was nach dem 07.09. passiert - auch hier dürften (Nach-)Fragen nichts kosten. Wenn man möchte, dass die Öffentlichkeit aufmerksam wird, sollten sie nichts schaden. Abgeordnetenwatch ist doch bis zum 07.09. schon einmal ein guter Anfang. Danach ist man ja von der Landtagspräsidentin herzlich eingeladen, als interessierter Dritter um das Zusenden der Unterlagen zu bitten. Solange die Abgeordneten nicht merken, dass ein Interesse in größerer Zahl vorhanden ist, werden sie - so ist zu vermuten - Antworten im Stile der CDU-Abgeordneten vollziehen.

Die Mailadressen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen finden sich darüber hinaus hier: https://www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/ausschuesse/ausschuss-fuer-haushalt-und-finanzen/


ÖdNds93

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« Antwort #115 am: 01.09.2022 09:15 »
Ich hätte eine Frage bezüglich der Umsetzung des Tarifergebnisses. Zum 01.01.2023 sollen in den unteren Besoldungsgruppen ( A5-A7) die erste Erfahrungsstufe wegfallen. Welche Auswirkung hat das auf KollegInnen und Kollegen die bereits eine Höhere Erfahrungsstufe besitzen.
Also beispielsweise ein Kollege der zum 01.08.22 in die stufe 2 aufgestiegen ist ( nach Ableistung der zwei Jahre). Kommt dieser dann in Stufe 3. Oder wird dieser quasi gleichgestellt mit einem Kollegen der in 2023 seine Ausbildung beendet?


Bastel

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« Antwort #116 am: 01.09.2022 09:39 »
Die dürften gleichgestellt werden 8)

SwenTanortsch

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« Antwort #117 am: 01.09.2022 19:39 »
Ich hätte eine Frage bezüglich der Umsetzung des Tarifergebnisses. Zum 01.01.2023 sollen in den unteren Besoldungsgruppen ( A5-A7) die erste Erfahrungsstufe wegfallen. Welche Auswirkung hat das auf KollegInnen und Kollegen die bereits eine Höhere Erfahrungsstufe besitzen.
Also beispielsweise ein Kollege der zum 01.08.22 in die stufe 2 aufgestiegen ist ( nach Ableistung der zwei Jahre). Kommt dieser dann in Stufe 3. Oder wird dieser quasi gleichgestellt mit einem Kollegen der in 2023 seine Ausbildung beendet?

Der Gesetzentwurf sieht, so wie Bastel schreibt, keine entsprechenden Regelungen vor. Eine Prüfung der Auswirkungen der geplanten Regelungen erfolgt zugleich nicht, da weder das Grundsicherungsniveau und die Mindest- noch die gewährte Nettoalimentation bemessen werden. Damit schafft Niedersachsen ein Novum: Es will eine amtsangemessene Alimentation schaffen - denn das gibt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf vor -, ohne zu wissen, wo sich diese befindet. Würde Loriot noch leben, würde er Frau Hoppenstedt heute wohl in Niedersachsen ausrufen lassen: "Ach, wäre doch jeden Tag Ostern".

NordWest

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« Antwort #118 am: 01.09.2022 20:48 »
Die Gewerkschaften müssen endlich lernen, dass ihre Finetuning-Ergebnisse in Tarifverhandlungen am Ende immer ein Sparmodell für die Länder sind. Gruppenanpassungen werden für Beamte nicht übertragen, Einmalzahlungen gibt es nicht für alle und sind nach einem Jahr in der Tarifwirkung verpufft.

Da stellt sich schon auch manchmal die Frage, ob die Verhandler der Gewerkschaften Kompetenzprobleme haben und das nicht kommen sehen, obwohl es auf der Hand liegt - oder ob es eher an der Solidarität mit den Beamten fehlt.

Der Obelix

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« Antwort #119 am: 02.09.2022 09:25 »
Einfachste Rechenschritte scheinen dem Besoldungsgesetzgeber NDS fremd.....

"Bei  den Sonderzahlungen gem. § 63 NBesG, die für (bis) A 8 nunmehr 1.200 € und für (ab) A9 nunmehr 500 € betragen, ergibt sich wiederumein Mehrbetrag in Höhe von 700€ für A 8, sodass auf das gesamte Jahr betrachtet der Vergleichsbeamte mit A 8 432,84€ mehr Gehalt hat als ein Vergleichsbeamter mit A 9.(Für die Beamten nach Nr. 2 bis 5  der  Anlage 9 NBesG verringert sich der Abstand um monatlich 10,17 €,jährlich 122,04 €). Das  Abstandsgebot  zwischen  diesen  beiden Besoldungsstufen  ist  damit verletzt"

Nur ein Beispiel aus der guten Stellugnnahme des Richterbundes