Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen  (Read 68445 times)

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #135 am: 08.09.2022 09:04 »
Der GBD hat in der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses den Gesetzentwurf als verfassungswidrig betrachtet. Die Parteien der Großen Koalition scheinen allerdings trotzdem an ihm festhalten und ihn entsprechend in der nächten Sitzung am kommenden Mittwoch zur Verabschiedung empfehlen zu wollen.

Vorschlag für eine Anfrage an Abgeordnete über Abgeordnetenwatch:

Betreff: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498)

Sehr geehrte/r ...,
in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 07.09. hat der GBD den Gesetzentwurf als verfassungswidrig betrachtet. Verfassungswidrige Gesetze können allerdings verfassungsrechtlich nicht vom Landtag verabschiedet werden. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

https://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen

Insbesondere die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschuss dürften in ihrer Meinung von Interesse sein:

https://www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/ausschuesse/ausschuss-fuer-haushalt-und-finanzen/

Big T

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #136 am: 08.09.2022 09:43 »
" Der GBD hat in der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses den Gesetzentwurf als verfassungswidrig betrachtet"
Kann man darüber etwas lesen (link, ich habe nix gefunden)? Oder warst Du (Ohren-)Zeuge?

Anschließend würde ich gern eine Anfrage bei abgeordnetenwatch stellen

Pukki

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #137 am: 08.09.2022 10:45 »
Es gibt zwischenzeitlich den Kurzbericht zur gestrigen Sitzung, zu finden unter https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/18_wp/afhuf/KB_165_AfHuF_07.09.2022.pdf.

Dort heißt es wörtlich zu den TOPs 7a (amtsangemessene Alimentation) und 7b (Besoldungsanpassung 2022):
"Der - federführende - Ausschuss begann mit der Beratung und beschloss mehrheitlich,
sie in seiner nächsten, für den 14. September 2022 vorgesehenen Sitzung fortzusetzen
und abzuschließen."

Insofern würde ich vermuten, dass SwenTanortsch entweder selbst vor Ort war oder jemanden kennt, der vor Ort war.

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #138 am: 08.09.2022 11:20 »
Würde ich direkt als Frage auf der Plattform weitergeben, allerdings wüsste ich auch vorher gern woher die Info stammt und vielleicht noch im Ansatz, welche Punkte bemängelt wurden. Könntest du hier vielleicht ergänzen @Swen?

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #139 am: 08.09.2022 12:13 »
Der Rundblick hat heute über die gestrige Sitzung berichtet: https://www.rundblick-niedersachsen.de/landtagsjuristen-warnen-gesetzesvorschlag-zur-besoldung-widerspricht-der-verfassung/

Der Artikel liegt mir vor, ich kann ihn aber nicht öffentlich stellen, da er hinter einer paywall steht. Der Artikel hebt hervor, dass der GBD gestern erhebliche verfassungsrechtliche Probleme hinsichtlich des Gesetzentwurfs betont habe. Der GBD habe dabei offensichtlich ebenfalls insbesondere den sog. "Familienergänzungszuschlag" kritisiert, dessen Einführung zur Folge haben würde (nachfolgend ein Zitat aus dem genannten Rundblick-Artikel), "dass mit diesem neuen System die Einkommen der nach A5, A6, A7 und A9 besoldeten Beamten, die Alleinverdiener sind und zwei Kinder haben, unterm Strich gleich hoch seien. 'Es spielt bei ihnen also keine Rolle, welchen Dienstgrad sie haben', sagt Oppenborn-Reccius [der anwesende Jurist des GBD]. Das aber widerspreche einem anderen [als dem Mindestabstandsgebot; S.T.] vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, dass nämlich ein Abstand zwischen  den  verschiedenen  Besoldungsgruppen  gewahrt  bleiben  müsse."

Der GBD kommt damit zum selben Schluss wie beispielsweise auch der ZBR-Beitrag aus dem Mai, der allgemein nachgewiesen hat, dass eine zu starke Anhebung familienbezogener Besoldungskomponenten praktisch zwangsläufig Probleme hinsichtlich des allgemeinen ("systeminternen") Abstandsgebots nach sich zieht. Ein hinlänglicher Verstoß gegen das allgemeine Abstandsgebot ist aber per se verfassungswidrig. Da nach Ansicht des GBD das Besoldungsniveau zwischen den Besoldungsgruppen A 5 und A 9 vollständig eingeebnet wird, muss als Folge für den GBD eine verfassungswidrige Regelung vorliegen.

Der Ausschuss wird nun eine Woche Bedenkzeit haben, die er sich selbst gegeben hat, um dann am nächsten Mittwoch über die Empfehlung des Entwurfs zur Verabschiedung abzustimmen. Die Vertreter der Großen Koalition scheinen nach dem Artikel bereits die Empfehlung zur Verabschiedung getroffen zu haben, was sich diesbezüglich mit der Darstellung Frank Hennings treffen würde, dessen weitere Darlegung, das Finanzministerium habe "eine nach Auskunft der Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdiensts (GBD) des Landtags und des Niedersächsischen Finanzministeriums verfassungskonforme Neuregelung als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht" (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/frank-henning/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022), aber offensichtlich grundlegend falsch ist. Das gilt dann offensichtlich ebenso für das weitere von ihm hervorgehobene Ergebnis: "Die regierungstragenden Fraktionen haben sich der Auffassung der Juristen des GBD und des Ministeriums angeschlossen, dass eine verfassungskonforme Regelung gefunden wurde, daher wird der Gesetzentwurf im September auch mit meiner Stimme beschlossen. Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei, gegen das Gesetz zu klagen und eine entsprechende Überprüfung durch das Gericht anzustoßen, wenn es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. Das steht jedem frei und die Entscheidung läge dann in den Händen des Gerichts."

Es dürfte also interessant sein, wie das nun die weiteren Abgeordneten insbesondere der Großen Koalition sehen. Deswegen sind Anfragen - denke ich - wichtig. Sie zwingen die Abgeordneten zur Stellungnahme.

xap

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #140 am: 08.09.2022 12:35 »
Der Typ ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Darf man Abgeordnete auf der Plattform fragen, ob sie nicht lesen, nicht verstehend lesen können oder ob sie schlichtweg lügen? Oder verstieße das gegen den guten Ton?

Pukki

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« Antwort #141 am: 08.09.2022 12:59 »
Vermutlich. Ich habe mir den Artikel auch mal zu Gemüte geführt und würde gerne noch ergänzen:

Dass sich Vertreter der Regierungskoalition trotz der geäußerten erheblichen Bedenken zu der Feststellung hinreißen lassen, man solle jetzt das ganze schnellstmöglich beschließen, nachbessern könne man ja in der kommenden Legislaturperiode, halte ich für arg bedenklich.

Da wird also zur Abhilfe eines bekannt verfassungswidrigen Zustands für die Zukunft sehenden Auges und ganz bewusst ein erneut verfassungswidriges Regelwerk beschlossen. Ich finde es überaus peinlich, dass die Damen und Herren Juristinnen und Juristen im Ministerium in mittlerweile geschlagenen 28 (!) Monaten seit der letzten Entscheidung zum Thema Alimentation nicht auf die Reihe bekommen haben, einen auch nur annähernd verfassungskonformen Entwurf auszuarbeiten. Mir ist durchaus bewusst, dass man da versucht zu strecken, zu verbiegen und zu drehen, damit die Lösung des Problems am Ende möglichst kostengünstig wird - das ändert aber nichts an dem peinlichen Bild, das man nach außen zur Schau trägt...

Der Obelix

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« Antwort #142 am: 08.09.2022 14:12 »
Es handelt sich hierbei wieder um eine kleine Besonderheit aus Niedersachsen. Dort ist es lange Tradition, sich selbst zu bescheinigen wie gut man ist. Sozusagen, das Ausstellen eines eigenen Zeugnisses.

Diese Tradition geht zurück auf Herrn Christian Wulf vermute ich. Er hat sich seinerzeit ganz vorzügliche Arbeit als Ministerpräsident selbst bescheinigt. Sein Zeugnis war also sehr gut.

Genauso gut, nein besser, war das selbst ausgestellte Zeugnis als Bundespräsident. Er hat das Amt auf eine andere Ebene gehoben.

Und aktuell ist es so, dass die Landtagsabgeordneten der Legislaturperiode sich selbst bescheinigen, dass sie die volle absicht haben, eine verfassungsgemäße Alimentation zu erfinden.

Und wenn man sich das dann oft genugt selbst bescheinigt, ist es dann ja auch irgendwie eine amtsangemessene Alimentation.

Ein Lex Niedersachsen par excellence......

ChRosFw

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« Antwort #143 am: 08.09.2022 15:04 »
Vielen Dank für den Einsatz auf Abgeordnetenwatch! Wir dürfen gespannt sein, ob auch mal eine gehaltvolle Antwort dabei ist...

Man kann sich übrigens über den Stand der Frage informieren lassen und zugleich dadurch sein Interesse an deren Beantwortung kundtun. Nicht, dass da jemand unter den Abgeordneten auf die Idee kommt, es gehe hier lediglich um ein Einzelinteresse.

Eigentlich warte ich aber nur auf das Wort "Verwerfungsmonopol" in dieser ganzen peinlichen Debatte. Man überlässt die Sache einfach dem BVerfG.


Koi

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« Antwort #144 am: 08.09.2022 17:27 »
„…abgeordnetenwatch.de soll eine überparteiliche, sachliche und individuelle
Kommunikation zwischen Bürger:innen und ihren Abgeordneten ermöglichen.

Daraus ergibt sich, dass wir Kampagnen auf abgeordnetenwatch.de nicht zulassen. Da uns eine Vielzahl wortgleicher Beiträge erreicht hat, müssen wir leider davon ausgehen, dass Ihre Nachricht Teil einer Kampagne ist. Wir akzeptieren nur individuell formulierte Fragen...“

SwenTanortsch

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« Antwort #145 am: 08.09.2022 21:14 »
Sofern die Fragestellung auf abgeordnetenwatch nicht möglich ist, geht sie ja immer noch per Mail. Die Antworten, sofern sie denn kommen, können dann ja immer noch hier eingestellt werden. Darüber hinaus kann der vorhin formulierte Text ja nach Belieben umformuliert werden.

martin0312

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #146 am: 08.09.2022 21:27 »
Ich habe heute eine Antwort eines SPD Abgeordneten aus dem Ausschuss erhalten.
Angeblich hätten die Juristen des MF den Entwurf für verfassungskonform gehalten. Der GBD hätte auch nicht gesagt dass der Entwurf verfassungswidrig ist sondern nur "verfassungsrechtliche Bedenken" vorgetragen. Im Endeffekt kann also nur das BVerfG sagen ob der Entwurf verfassungswidrig ist oder nicht.

Ich denke die werden das Gesetz tatsächlich nächste Woche so beschließen.

Koi

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« Antwort #147 am: 08.09.2022 21:53 »
Ich hab die beiden hiesigen Abgeordneten am Sonntag bereits individuell angeschrieben, einer davon ist Ausschussmitglied, mal sehen ob was kommt. Es ist alles ein Trauerspiel…

lotsch

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« Antwort #148 am: 09.09.2022 17:50 »
Es besteht auch die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof). Klageberechtigt sind 20 % des Landtags. Solche Klagen werden wegen ihrer Bedeutung meistens bevorzugt und könnten das ewig dauernde Verfahren bei Besoldungsklagen beschleunigen. Man müsste halt politisch auf die Oppositionsparteien einwirken und ihnen verdeutlichen, dass das Besoldungsgesetz nicht der Verfassung entspricht und die Erfolgsaussicht für eine solche Klage äußerst gut ist und sich die Opposition dadurch profilieren kann.

DeGr

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« Antwort #149 am: 12.09.2022 13:28 »
Die Idee finde ich super.