Der Rundblick hat heute über die gestrige Sitzung berichtet:
https://www.rundblick-niedersachsen.de/landtagsjuristen-warnen-gesetzesvorschlag-zur-besoldung-widerspricht-der-verfassung/Der Artikel liegt mir vor, ich kann ihn aber nicht öffentlich stellen, da er hinter einer paywall steht. Der Artikel hebt hervor, dass der GBD gestern erhebliche verfassungsrechtliche Probleme hinsichtlich des Gesetzentwurfs betont habe. Der GBD habe dabei offensichtlich ebenfalls insbesondere den sog. "Familienergänzungszuschlag" kritisiert, dessen Einführung zur Folge haben würde (nachfolgend ein Zitat aus dem genannten Rundblick-Artikel), "dass mit diesem neuen System die Einkommen der nach A5, A6, A7 und A9 besoldeten Beamten, die Alleinverdiener sind und zwei Kinder haben, unterm Strich gleich hoch seien. 'Es spielt bei ihnen also keine Rolle, welchen Dienstgrad sie haben', sagt Oppenborn-Reccius [der anwesende Jurist des GBD]. Das aber widerspreche einem anderen [als dem Mindestabstandsgebot; S.T.] vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, dass nämlich ein Abstand zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen gewahrt bleiben müsse."
Der GBD kommt damit zum selben Schluss wie beispielsweise auch der ZBR-Beitrag aus dem Mai, der allgemein nachgewiesen hat, dass eine zu starke Anhebung familienbezogener Besoldungskomponenten praktisch zwangsläufig Probleme hinsichtlich des allgemeinen ("systeminternen") Abstandsgebots nach sich zieht. Ein hinlänglicher Verstoß gegen das allgemeine Abstandsgebot ist aber per se verfassungswidrig. Da nach Ansicht des GBD das Besoldungsniveau zwischen den Besoldungsgruppen A 5 und A 9 vollständig eingeebnet wird, muss als Folge für den GBD eine verfassungswidrige Regelung vorliegen.
Der Ausschuss wird nun eine Woche Bedenkzeit haben, die er sich selbst gegeben hat, um dann am nächsten Mittwoch über die Empfehlung des Entwurfs zur Verabschiedung abzustimmen. Die Vertreter der Großen Koalition scheinen nach dem Artikel bereits die Empfehlung zur Verabschiedung getroffen zu haben, was sich diesbezüglich mit der Darstellung Frank Hennings treffen würde, dessen weitere Darlegung, das Finanzministerium habe "eine nach Auskunft der Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdiensts (GBD) des Landtags und des Niedersächsischen Finanzministeriums verfassungskonforme Neuregelung als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht" (
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/frank-henning/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022), aber offensichtlich grundlegend falsch ist. Das gilt dann offensichtlich ebenso für das weitere von ihm hervorgehobene Ergebnis: "Die regierungstragenden Fraktionen haben sich der Auffassung der Juristen des GBD und des Ministeriums angeschlossen, dass eine verfassungskonforme Regelung gefunden wurde, daher wird der Gesetzentwurf im September auch mit meiner Stimme beschlossen. Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei, gegen das Gesetz zu klagen und eine entsprechende Überprüfung durch das Gericht anzustoßen, wenn es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. Das steht jedem frei und die Entscheidung läge dann in den Händen des Gerichts."
Es dürfte also interessant sein, wie das nun die weiteren Abgeordneten insbesondere der Großen Koalition sehen. Deswegen sind Anfragen - denke ich - wichtig. Sie zwingen die Abgeordneten zur Stellungnahme.