Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
ChRosFw:
--- Zitat von: Aloha am 22.09.2022 08:45 ---
--- Zitat von: Finanzer am 22.09.2022 07:55 ---Das sinnvollste wäre die Gründung einer Deutschen-Beamten-Partei.
--- End quote ---
Aber nur, wenn es keine 5%-Hürde gäbe...
Da viele Kolleginnen Jubelsprünge bei Einmalzahlungen und zweistelligen Nischen-Zulagen machen, hoffe ich lieber auf das Bundesverfassungsgericht.
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Wenn es so weitergeht, sind wir eine schützenswerte Minderheit... ;D
Ag80:
Moin, eine Frage:
„In der Laufbahngruppe 1 erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 der Familienzuschlag in den Stufen 2 und 3 für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 100,00 Euro!“
... gilt das dann nur für die Erfahrungsstufen 2 und 3 der entsprechenden Besoldungsgruppen??
SwenTanortsch:
Der Gesetzentwurf bezieht sich hier auf die Anlage 7 zu § 34 Satz 3 NBesG, der in seiner Verbindung zu § 34 Satz 1 NBesG zu verstehen ist und sich damit nicht auf die Erfahrungs-, sondern auf die Familienstufen bezieht. Es ist also geplant, dass in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 in allen Erfahrungsstufen für jedes der ersten beiden Kinder ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag von 100,- € gewährt werden soll, für zwei Kinder also ein Erhöhungsbetrag von 200,- € zusätzlich zur Familienzulage. Diese Erhöhungsbeträge würden bei Verabschiedung des Entwurfs mit zum evident sachwidrigen und damit verfassungswidrigen Ergebnis führen, dass am Ende einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der in der zweiten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 alimentiert wird, eine um 6 C höhere Besoldung gewährt werden würde als einem entsprechenden - also einem ebenfalls verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der sich in der zweiten Erfahrungsstufe befindet - in der Besoldungsgruppe A 10. Denn ab der Besoldungsgruppe A 10 sollen die genannten Erhöhungsbeträge allen weiteren Beamten nicht gewährt werden.
Der verfassungswidrige Charakter der so geplanten Regelung ist dem Gesetzgeber wiederholt im bisherigen Gesetzgebungsverfahren anhand der entsprechenden Berechnungen vor Augen geführt worden und liegt von daher allen morgen stimmberechtigten Abgeordneten vor, ohne dass das weiterhin zu einer Veränderung des Gesetzentwurfs geführt hätte (vgl. die S. 55 ff. der Vorlage 9 zu Nds-Drs. 18/11498).
justilegal:
@ Swen
Ist es nicht sogar so, dass bei A 9 zwischen den Laufbahngruppen der Cut ist? A9 Laufbahngruppe 1 erhält die höheren Familienzuschläge, A 9 Laufbahngruppe 2 erhält sie nicht?! So ist das jedenfalls formuliert.
clarion:
Neben allen nicht verfassungskonformen Korrekturen der Besoldungsgesetze scheint ja das von Niedersachsen das bisher dreisteste zu sein. Ein krasse Widerspruch zu den Anforderungen bezüglich der Verfassungstreue, die an uns Beamte gestellt werden.
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