Wie schon gesagt, sind das interessante Gedanken, ChRosFw, die zu prüfen und weiterzuverfolgen sich lohnt. Jedoch haben wir es hier mit forrmellen Recht zu tun, das für sich genommen nach meiner Erfahrung noch einmal deutlich komplexer - zumindest für einen Laien - ist als das materielle Recht.
Dabei muss zugleich zunächst beachtet werden - ich habe mir gerade die von Dir genannten Rechtsnormen angeschaut -, dass die Nds. AG VwGO in der Fassung vom 01.07.1993 (Nds. GVBl. 1993 S. 175) mit Wirkung vom 16.12.2014 durch Art. 13 Nr. 13 des Gesetzes über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz vom selben Datum (Nds. GVBl. 2014 S. 436) aufgehoben und dort durch Art. 1 durch das Niedersächsische Justizgesetz vom selben Datum ersetzt worden ist (ebd.). Dort sollte entsprechend § 75 zur Anwendung kommen:
"§ 75 Entscheidung über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO)."
§ 47 (1) Nr. 2 VwGO hebt hervor:
"(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit
[...]
2. von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt."
Da nach § 47 (1) Nr. 2 VwGO § 75 NJG zur Anwendung zu bringen ist, könnte ggf. entsprechend so, wie Du es ausführst, verfahren werden. Allerdings steckt der Teufel generell - nicht zuletzt beim formellen Recht - im Detail, weshalb hier sicherlich noch einmal eine umfassendere Prüfung zu vollziehen wäre, die ich ggf. initiieren kann, sobald ich dazu die Zeit finde, wovon ich im Verlauf des kommenden Monats ausgehe. Da die nötige Rechtsvorschrift zu Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation bis zum Inkrafttreten jenes Gesetzes am 01.01.2023 vorliegen muss und zugleich nach den Ausführungen der Landesregierung der Beteiligung unterliegen soll, haben wir für die Prüfung zum Glück noch etwas Zeit.
Wenn Du Zeit und Lust hast, arbeite Dich noch weiter in die Materie ein und führe hier Deine Gedanken weiterhin aus; je mehr Gehirne über die Materie nachdenken, umso besser: Wenn ich es richtig sehe, dürfte der von Dir durchdachte Weg durchaus eine nicht geringe materielle Erfolgsaussicht haben, wenn die Möglichkeit formell in Anschlag zu bringen ist.