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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

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Bastel:
Vor allem ist auch die R oder B Besoldung in Relation zur Verantwortung nicht überbezahlt. Ich zitiere mal aus einem Post von unserem Admin hier:

Bund? als Beispiel, in NI sieht es bestimmt ähnlich aus.

                                                      1927  1938  1948  1957  1969  1980  1990  2001  2009  2019
diagonales Spannungsverhältnis: 840%  787%  663%  694%  521%  416%  403%  366%  360%  353%
vertikales Spannungsverhältnis:   600%  547%  484%  495%  417%  357%  348%  320%  316%  312%

Der Obelix:
Zudem muss man sich mal die B Besoldung anschauen. Als Landrat oder Oberbürgermeister mit 6000 Mitarbeitern. Und dann nur 9000€ bezahlung? Da lacht doch jeder Mittelstandschef mit 80 Mitarbeitern drüber.

Lächerlich.

Also natürlich auch die oberen Besoldungsgruppen anheben, denn die Besoldung hat auch Qualitätssicherndes Niveau. Aber genau das erwähnt kein Politiker weil es ihm auch absolut egal ist.

Bastel:

--- Zitat von: Der Obelix am 07.10.2022 08:48 ---Niveau. Aber genau das erwähnt kein Politiker weil es ihm auch absolut egal ist.

--- End quote ---

Weil sie selbst ja auch keine Qualität mit bringen  ;D

Marco Lorenz:
Ich habe da mal eine wahrscheinlich ziemlich dumme Frage:

Wer ist eigentlich dieser "Verordnungsgeber", der für den Familienergänzungszuschlag zuständig ist? Das dürfte doch das zuständige Ministerium (Finanzen oder Inneres?) sein, nicht wahr?

BerndStromberg:

--- Zitat von: Koi am 06.10.2022 09:39 ---Herr Heeres (Grüne) hat auf abgeordnetenwatch.de die Frage eines gewissen Torsten S. beantwortet bzw. hat auf die Fragereagiert […]

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_661556

„Auch  andere Vorschläge, wie der Ansatz der FDP, die Besoldung pauschal um 100 Euro für jede Beamtin und jeden Beamten zu erhöhen, oder die Umsetzung in Thüringen, die 300 Euro mehr beim regulären Kinderzuschlag vorsieht, sind aus unserer Sicht falsch. Wenn wir ein Problem in den Besoldungsstufen A5 bis A9 haben, ist es nicht sinnvoll, für alle Beamtinnen und Beamte bis hoch in die B-Besoldung, die sowieso 8.000 Euro im Monat verdienen, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Dies gebietet auch das Gebot eines sparsamen Umgangs mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und -zahlern. Insofern sind diese Vorschläge keine gute Lösung.
Aus unserer Sicht liegt ein grundsätzliches Problem vor. Durch die vielfältige Rechtsprechung und die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie beim Abstand zum Grundsicherungsniveau in Verbindung mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen, keine einfachen Lösungen gibt.[…]

Gerald Heere“

--- End quote ---

Doch! Einhaltung des Abstandsgebots, ganz einfach! Das entspräche auch als einziges der gar nicht mal so „vielfältigen Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts, die in diesem Punkt sehr eindeutig ist. Nur wenn man das aus ideologischen Gründen partout nicht will, damit durch eine allgemeine Besoldungserhöhung  bloß kein Beamter mit höherer A-, R, C- oder  B-Besoldung (und besonderer Verantwortung und Qualifikation qua Amt) auch nur einen Cent mehr verdient, wird es halt „schwierig“.  ::)

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