Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen  (Read 68444 times)

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #270 am: 12.02.2023 09:56 »
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat dem Landtag bereits im Sommer des letzten Jahres auch im (zeitlichen) Zusammenhang mit den damaligen Gesetzesaktivitäten des Landtags empfohlen, in dem gestern von mir genannten Vorlageverfahren, das Jahr 2013 betreffend (die Vorlage geht auf eine Vorlageentscheidung des OVG Niedersachsen aus dem April 2017 zurück), von einer Äußerung abzusehen (vgl. die Beschlussempfehlung zur Ziff. 1 in Nds-Drs. 18/11690 v. 31.08.2022, S. 3). Das Bundesverfassungsgericht wird dem Landtag wie der Landesregierung im Vorfeld schriftlich bekanntgegeben haben, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden wird, entsprechende Stellungnahmen zu vollziehen. Darüber hinaus - darin spiegelt sich ggf. die Furcht - hat der Ausschuss in der Ziff. 2 hervorgehoben:

"Der Landtag erklärt vorsorglich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, dass er auch in dem unter Nummer 2 genannten Verfahren von einer Stellungnahme absehen werde." (ebd., S. 3; Hervorhebung durch mich)

Die Hervorhebung lässt vermuten, dass das Bundesverfassungsgericht bis zum Sommer 2022 eine entsprechende Einräumung in den Vorlageverfahren des Bundesverwaltungsgerichts, den Zeitraum 2005 bis 2012  (indirekt 2013) und 2014 bis 2016 betreffend, noch gar nicht schriftlich formuliert hatte. Denn "vorsorglich" dürfte hervorheben, dass man hier eine entsprechende Einräumungsfrist vonseiten des Bundesverfassungsgerichts noch gar nicht erhalten hatte.

Nun kann man daraus schließen, dass eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung, das Jahr 2013 betreffend, unmittelbar bevorstehe, weil man eine entsprechende Einräumungsfrist erhalten hatte. Aber erst einmal ist solch eine Frist nicht ungewöhnlich, da sich ja die Sachlage hinsichtlich eines abgeschlossenen Zeitraums (hier das Jahr 2013 betreffend) nicht mehr ändert, sodass ein solcher Schluss, die Einräumung spreche für eine anstehende Entscheidung, möglich, aber nicht zwangsläufig ist. Auch andere Gesetzgeber sind - wenn ich das richtig erinnere - im letzten Jahr (und auch in den Jahren zuvor) ähnlich verfahren, da man ihnen ebenfalls entsprechende Einräumungsfristen vonseiten des Bundesverfassungsgerichts für eine Äußerung zuerkannt hatte, ohne dass danach sogleich eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung vollzogen worden ist. Schauen wir also mal, wie nun alles weitergeht.

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #271 am: 12.02.2023 14:39 »
Um die Argumentation noch etwas weiter zu führen: Der Rundblick hat am 12.01. über die Anspannung in Hannover berichtet. Wie vorhin dargelegt, hat der niedersächsische Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Ende August des letzten Jahres eine entsprechende Beschlussempfehlung getroffen, der im nachfolgendem Plenum entsprochen worden ist. Der Bundestag ist erst nach dem Rundblickartikel (ohne mit diesem einen Zusammenhang zu haben) aktiv geworden, nämlich vor drei Wochen mit der BT-Drs. 20/5229 v. 18.01.2023, die die entsprechende Beschlussempfehlung formuliert hat, hinsichtlich der genannten niedersächsischen Vorlageverfahren nicht tätig zu werden, welcher der Rechtsausschuss am selben Tag entsprochen hat (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005229.pdf) und der Bundestag am 19.01. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-abschliessende-beratungen-927024). Entsprechend dürfte es ausgeschlossen sein (es sei denn, der Bundestag hätte Fristen verstreichen lassen, was sicherlich nicht passiert sein wird), dass bereits vor dem 12.01. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefallen sein sollte, die dann "nur noch" zu begründen wäre.

Darüber hinaus hat der Rechsausschuss des Bundestags Anfang 2019 in seiner Drucksache 19/7933 v. 20.02.2019 empfohlen, von einer Stellungnahme im Verfahren 2 BvL 4/18 abzusehen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/079/1907933.pdf9). Jene Entscheidung ist dann bekanntlich Anfang Mai 2020 gefällt und Ende Juli 2020 veröffentlicht worden, also jeweils deutlich mehr als ein Jahr später. Hinsichtlich des Verfahrens 2 BvL 6/17 über den alimentativen Mehrbedarf erfolgte die Beschlussempfehlung durch die BT-Drs. 19/11156 v. 26.06.2019. Auch hier dauerte es also noch mehr als ein Jahr bis zur Veröffentlichung jener dann ebenfalls am 04.05.2020 gefällten Entscheidung.

Hinsichtlch des Verfahrens 2 BvL 8/16 erfolgte eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Sommer 2017 durch die BT-Drs. 18/12977 v. 28.06.2017 (https://dserver.bundestag.de/btd/18/129/1812977.pdf) bzw. schon ein halbes Jahr zuvor durch den Rechtsausschuss des Bundesrats (BR-Drs. 12/17 v. 26.01.2017), ohne dass in jenem Vorlageverfahren bislang eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung vollzogen worden wäre. Das Verfahren ist weiterhin anhängig, worauf das Bundesverfassungsgericht nicht zuletzt mit Schreiben vom 25.06.2018 hingewiesen hat, vgl. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2018/07/180629_Antwort-BVerfG-anh%C3%A4ngige-Verfahren_anonym.pdf Darüber hinaus sind zu jenem Verfahren 2017 noch einige weitere (abschließende) Stellungnahmen erfolgt, vgl. bspw. https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2017/DRB_170213_Stn_9_BVerfG_R_2_Besoldung_OVG_Berlin_Brandenburg.pdf oder http://www.bbg-vrv.de/neuigkeiten/keine-amtsangemessene-besoldung-fuer-richter-in-brandenburg/ oder https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/justiz/richter/++co++d15a76b2-f419-11e6-9862-525400afa9cc

Auch von daher sollte aus dem Zeitpunkt abschließender Stellungnahmen nicht auf eine unmittelbar bevorstehende oder nicht unmittelbar bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgericht geschlossen werden können. Vielleicht wird es tatsächlich bis Ende März zu einer entsprechenden Entscheidung auch für Niedersachsen kommen - daran hätten die Gewerkschaften wie auch wir ein gehöriges Interesse. Damit sind also Hoffnungen und politische Zielsetzungen verknüpft - beide haben aber keinen Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht, auch keine seine Rechtsprechung beschleunigenden. Die Landesregierung hat dahingegen höchstwahrscheinlich zurzeit das Interesse, Gründe zu haben, um hinsichtlich der Verordnung zum "Familienergänzungszuschlag" Zeit zu gewinnen. Denn mit dieser Verordnung kann man keinen Blumentopf gewinnen - sie ist nicht rechtssicher auszuformen, da ihre Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist, was mindestens in der Fraktion der Bündnsigrünen unbestritten ist und offensichtlich von kaum noch einem Sozialdemokraten bestritten wird. Darüber hinaus gibt es in beiden Regierungsparteien gehörige Aversionen gegen das "Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation" (eventuell auch über die Art seines Zustandeskommens). Ob auch darauf das Gerücht, es stehe eine Entscheidung zu Niedersachsen unmittelbar bevor, beruhen sollte, weiß man nicht - aber bislang habe ich weiterhin keine sachgerechte Antwort von irgendeinem Akteur gehört, dass jenes Gerücht mehr wäre als eines. Ich würde mich freuen, wenn's keines wäre. Dran glauben werde ich erst, wenn ich einen tragfähigen Beweis zu Gesicht bekomme - und der tragfähigste wäre die Veröffentlichung der Entscheidung mitsamt ihrer Begründung und einer Presseerklärung auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts. Wäre schön, wenn dem am kommenden Montag so zu lesen wäre - aber bislang dünkt mich weiterhin ein wenig, dass es hier ggf. doch eher um die unbestrittene Herrschaft im Luftreich des Traums geht. Und auch Träume können Interessen folgen, wenn sie wohl auch nicht immer dem Träumenden bewusst sein müssen...


SW23

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #273 am: 31.03.2023 10:23 »
Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten hinsichtlich der Entscheidung des BVerfG? Angeblich wurde doch eine Entscheidung bis Ende März erwartet.