Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen  (Read 67810 times)

clarion

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #30 am: 26.03.2022 07:22 »
@ Studienrat, bitte neues Thema aufmachen und im ersten Posting einen Link zum ersten Faden setzen. Dann kann man die Zusammenhänge erfassen.

Schlaubi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #31 am: 13.05.2022 19:52 »
Gibt es denn inzwischen etwas Neues konkretes? In der Mitteilung einer namenhaften Gewerkschaft stand, dass erste Überlegungen zur amtsangemessene Alimentation bestünden, was aber nicht weiter ausgeführt wird.


ChRosFw

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #33 am: 16.05.2022 17:51 »
Danke für die Info, da kann man die Klageschrift ja schon mal vorbereiten.

clarion

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #34 am: 16.05.2022 20:25 »
Zitat
Dieser Ergänzungszuschlag stellt eine neue Form einer bedarfsorientierten Komponente der Besoldung zur Abgeltung besonderer Spitzenbelastungen bei Familien mit zwei oder mehr Kindern dar. Er stellt auf das gemeinsame Einkommen der Elternteile ab und bedeutet insofern eine Umkehr von der bisherigen Annahme, dass ein Elternteil allein zum Familienunterhalt beiträgt.

Im Umkehrschluss: Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner muss sich nackig machen. Man kommt sich vor wie beim Beantragen von ALG2. Ich empfinde diese Fürsorge sehr wertschätzend.

Schlechter, schlechter, Niedersachsen.

Laut Radio (Sender NDR 1) hat der Beamtenbund gesagt:
Zitat
Ein Schritt in die richtige Richtung.

Nun denn....

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #35 am: 16.05.2022 21:24 »
Das erste Zitat stellt im ersten Teil eine praktisch wortgleiche Formulierung aus der Begründung des sogenannten Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern  (s. SH-Drs. 19/3428 o.D. (01.12.2021), S. 5 u. 56). Die identische Kategorisierung weist darauf hin, dass man nun länderübergreifend zu handeln gedenkt und also das u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Landes in mehrfacher Hinsicht deutlich kritisierte Gesetz, dessen Kritik das zuständige Finanzministerium an keiner Stelle sachlich entkräften konnte, offenbar zum Vorbild nehmen möchte, um derlei kreatives Recht nun ebenso zu kodifizieren. Da sich ja das Land Niedersachsen seit Jahr und Tag außerstande sieht, seine Besoldungsanpasungsgesetze sachgerecht zu prozeduralisieren, sollte es nicht verwunderlich sein, wenn es nun entsprechenden Rechtskreationen folgt (vgl. zur Problematik auch unter S. 40 ff. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf.).

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #36 am: 16.05.2022 21:39 »
Unfassbar, da möchte man aus allen Ländern den größten Blödsinn in einem Gesetz bündeln.

Wenn ich mal überschlage bekommt der Beamte mittlerer Dienst A8 im Vergleich zum Beamten geh. Dienst A9, jeweils mit 2 Kindern, allein durch die höhere Sonderzahlung und dem jeweils 100€ höheren Familienzuschlag spürbar mehr. Das kann es doch nicht sein. Es wird also nicht nur das Abstandsgebot durch Einebnung des Abstands missachtet, sondern der Kollege in der unteren Gruppe bekommt bei gleicher Familienkonstellation sogar mehr. Wie soll das sachlich gerechtfertigt sein?
« Last Edit: 16.05.2022 21:51 von Koi »

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #37 am: 17.05.2022 06:18 »
Unfassbar, da möchte man aus allen Ländern den größten Blödsinn in einem Gesetz bündeln.

Wenn ich mal überschlage bekommt der Beamte mittlerer Dienst A8 im Vergleich zum Beamten geh. Dienst A9, jeweils mit 2 Kindern, allein durch die höhere Sonderzahlung und dem jeweils 100€ höheren Familienzuschlag spürbar mehr. Das kann es doch nicht sein. Es wird also nicht nur das Abstandsgebot durch Einebnung des Abstands missachtet, sondern der Kollege in der unteren Gruppe bekommt bei gleicher Familienkonstellation sogar mehr. Wie soll das sachlich gerechtfertigt sein?

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird man am Ende einen Passus ins Gesetz schreiben, der das verhindert und zu dem Ergebnis führt, dass solche Differenzen ggf. auszugleichen sein werden - was dann mit einer gleichfalls gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führte, dass dennoch das systeminterne Abstandsgebot verletzt sei. Wie die Prozeduralisierung der Gesetze seit 2020 gezeigt hat, geht es wiederkehrend nicht mehr darum, sie tatsächlich sachgerecht zu prozeduralisieren, sondern die fiskalisch motivierte Besoldungsgesetzgebung zu ihrem Ziel zu führen, die Personal(mehr)ausgaben möglichst gering zu halten, also den seit 2003/06 beschrittenen Weg ungebrochen fortzusetzen. Diese willentlich und gezielt vorgenommenen Missachtung grundgesetzgleichen Rechts führt zu dem "massiv erschütterten Vertrauen der Beamtinnen und Beamten", von dem in der neuen ZBR gesprochen wird. Wie sehr man sich politisch "im Recht" sieht - obgleich zumindest die Experten in den Fraktionen wissen dürften, dass man eben nicht sachgerecht handelte -, zeigt sich an der wiederkehrenden Einstimmigkeit und dass man - wie nun hier in Niedersachsen - auch vor Landtagswahlen keine Scheu hat, entsprechend so zu handeln.


martin0312

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #39 am: 17.05.2022 10:30 »
Das Urteil des BVerfG zur Besoldung in Niedersachsen steht ja noch aus. Wird dann auch dieser Besoldungsentwurf
 "überprüft" oder geht es dann nur um die Jahre davor?

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #40 am: 17.05.2022 10:33 »
Vielen Dank für den Link, sapere aude.

Lese ich da zu viel Hoffnung raus?

„… insgesamt wird dieses Ergebnis aber bei weitem nicht ausreichen, um eine verfassungsgemäße Alimentation – insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes – in Niedersachsen zu erzielen.“

Das ist bei weitem noch nicht der Einsatz wie in Thüringen, aber zumindest bisher kein reines, vor lauter Dankbarkeit für die Almosen erfolgendes Abnicken.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich kein Mitglied bin. Ich hatte immer das Gefühl, insgesamt kam zu wenig. Sind hier eventuell Mitglieder und besteht wohl mittelfristig Interesse einmal beim niedersächsischen Beamtenbund anzufragen, ob auch dort Muster-Klageschriftsätze zur Verfügung gestellt werden würden?!

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #41 am: 17.05.2022 10:38 »
Das Urteil des BVerfG zur Besoldung in Niedersachsen steht ja noch aus. Wird dann auch dieser Besoldungsentwurf
 "überprüft" oder geht es dann nur um die Jahre davor?

In den Verfahren geht es ja nur um einzelne Jahre in der Vergangenheit. Soweit ich es verstanden habe bleibt die Hoffnung, dass das BVerfG immer strengere Vorgaben macht, wie die Besoldung auszugestalten ist. Für die Folgejahre direkt wird es da keine Entscheidung geben.
Und soweit ich die Ausführungen in Niedersachsen verstanden habe würden die geplanten Änderungen ab 2023 gelten. Von Rückwirkung war nirgends die Rede. War das in NRW nicht auch soder Fall, also dass für die zurückliegenden Jahre bisher keine Regelung erfolgte?!

Schlaubi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #42 am: 17.05.2022 14:17 »
Lese ich das richtig, dass es ab A 9 quasi keine Verbesserung gibt außer 200 Euro mehr Weihnachtsgeld? Familienzulage erst für das dritte Kind 100 Euro mehr?

Ich verstehe nicht, wie sich diese Zuschläge derart vom NRW Modell unterscheiden?

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #43 am: 17.05.2022 14:32 »
Da hast du die großzügige Erhöhung der Einmalzahlung pro Kind übersehen, für K1 und K2 jeweils von 170 € auf 250 € bzw. ab dem dritten Kind von 450 € auf 500 €.

_restore

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #44 am: 17.05.2022 15:10 »
Wird die Alimentation des dritten Kindes beim BVerfG nicht gesondert - also unabhängig vom sonstigen Verdienst - betrachtet? Dann würde man ja mit den 100€ mehr im höheren Dienst nicht über die 115% vom Hartz4-Satz kommen.