Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
xap:
Hat er das wirklich gerade geschrieben?
_restore:
;)
sapere aude:
Die 100 Euro Erhöhung für das 3.+Kind sind ein echter Witz über den niemand lacht. Das BVerfG hat im entsprechenden Beschluss klar und deutlich aufgezeigt, wie zu rechnen ist.
SwenTanortsch:
Wenn der dbb hervorhebt: "Nunmehr geht die Landesregierung zwar offensichtlich einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich nach erster Bewertung des NBB lediglich die aus der geltenden Rechtsprechung resultierenden Minimalanforderungen erfüllt wurden", dann bleibt diese Aussage offensichtlich sachlich falsch. Der Gesetzentwurf erfüllt materiell offensichtlich nicht die Minimalanforderungen, da die zum Erreichen von "Minimalanforderungen" - die es so nicht gibt, da hier ebenso wie von den Besoldungsgesetzgebern indizielle und materielle Anforderungen unstatthaft gleichgesetzt werden - vom Kabinettsbeschluss geplanten Regelungen zu keinem sachgerechten Ergebnis führen können.
Materiell eine "Minimalanforderung" wären die Überschreitung der Mindestalimentation als der vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Gehalt des Alimentationsprinzips (dieser Teil einer "Minimalanforderung" lässt sich materiell hinreichend konkret berechnen) sowie die Beachtung der weiteren Folgen, die sich aus dem Grundsatz des Abstandsgebots ergeben (dieser Teil einer "Minimalanforderung" ist materiell keiner Berechnung zugänglich). Allein wegen der offensichtlich nicht sachgerechten Regelungen können folglich entsprechend "Minimalforderungen" vom Entwurf nicht erfüllt werden, soll heißen, er wird sich nicht hinreichend prozeduralisieren lassen.
micha77:
@Swen, äußerlich klingt das bei dir immer sehr diplomatisch und konservativ. Aber innerlich musst du doch kochen, oder? Bei dem Murks, den deine Landesregierung da verzapft. Sofern das alles so verabschiedet wird, ist ja der Widerspruch weiterhin obligatorisch, oder?
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