Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
SwenTanortsch:
Nein, Micha, zum Glück nicht, denn ansonsten könnte ich nicht immer weitermachen. Denn tatsächlich nehme ich die verschiedenen Entwicklungen in Bund und Länder seit längerer Zeit eher mit Humor wahr, weil ich den Unsinn, den die dafür Verantwortlichen verzapfen, vor dem Lesen aus Erfahrung voraussetze. Diese Gefühlslage erstreckt sich ebenso auf meinen Dienstherrn, den ich ja doch schon lange kenne, wobei ich als pflichtschuldiger Beamter natürlich weiß, dass mein Dienstherr niemals Unsinn verzapfte, stattdessen ich wiederkehrend nicht seine unergründliche Weisheit zu erkennen vermöge, weshalb also mein lästerliches Unvermögen mich ganz unberechtigt dazu führte, dass mich wiederkehrend auch ihn betreffend Humor erquicket.
Worüber ich mich streckenweise ärgere, ist zweierlei: erstens ärgere ich mich manchmal - das ist, wenn ich darüber nachdenke, vielfach mehr ein Erstaunen als ein Ärgern - über den geringen Fantasiegrad, mit dem dafür Verantwortliche es anstellen, die tatsächlich von ihnen zu beachtenden Regelungen zu fälschen. Ich denke dann eher sinngemäß: "Es gibt doch so viele intelligente Möglichkeiten, die Unwahrheit zu sagen: Warum muss das wiederkehrend so dümmlich geschehen. Gebt euch doch mal ein wenig mehr Mühe beim Fälschen von tatsächlichen Gründen und nehmt nicht genau den idiotischen Schwachsinn anderer zur Grundlage für den nun von euch verzapften idiotischen Schwachsinn. Ihr hätte doch stattdessen so viele andere schwachsinnige Möglichkeiten: Wieso also wiederkehrend genau dieser Schwachsinn, wo es doch mittlerweile offensichtlich ist, dass genau dieser Schwachsinn Schwachsinn ist und euch also unter die Nase gerieben werden wird, sodass ihr euch dann als Politiker nicht wundern müsst, dass mehr und mehr Menschen die Profession von Politikern nicht mehr ernstnehmen, da sie sich einfach zu schwachsinnig behumst sehen." Das wiederkehrende Erstaunen äußert sich dann manchmal als Ärgern, weil ich mich dann ärgere, Respekt zu verlieren, und da ich dann womöglich auch denke: Wieso muss ich mich nun schon wieder mit diesem Blödsinn beschäftigen.
Wirkliches Ärgern setzt wiederkehrend nur dann bei mir ein, wenn ich weiß, dass ein konkretes Gesetz bzw. zunächst der Entwurf konkreten Menschen wehtut, weil sie sich zumeist schon deutlich länger mit dem Thema beschäftigen als ich und einfach "wundgescheuert" sind. Denn das sind wiederkehrend Menschen, denen es in erster Linie gar nicht darum geht, ob sie nun (deutlich) mehr an Geld bekommen, sondern die seit Jahr und Tag darauf warten, endlich Recht zu bekommen und in dem ihnen angetanen Unrecht von den Unrechtuenden beachtet zu werden - also nicht zuletzt um Menschen, die das uns allen nützende Joch auf sich genommen haben, den langen, langen Instanzenweg zu beschreiten bzw. ihn zu unterstützen, der vor 2020 nötig war, um am Ende dorthin zu kommen, wo wir nun heute alle stehen (und denen also auch über 2020 hinausgehend Unrecht angetan wird). In solchen Momenten kocht dann bei mir tatsächlich streckenweise innerlich die Wut, höchstwahrscheinlich als eine Form des Mitgefühls, was allerdings erst recht als Ergebnis die Hartnäckigkeit meiner Bemühungen fördert und sich in dem - etwas naivlichen Empfindungen meinerseits - äußert: "Na, wartet, Freunde, jetzt gibt's was auf die Flossen; was glaubt ihr eigentlich, wer ihr seid, so mit Menschen umzugehen."
Widerspruch ist auf jeden Fall solange nötig, wie die Besoldungsgesetzgeber den lukrativen Unsinn (der im Attribut seinen Sinn findet) fortsetzen. Mal schauen, was passieren wird, wenn das Bundesverfassungsgericht seine nächste Entscheidung fällen wird. Ich halte es - wenn auch erst seit geraumer Zeit - für nicht unwahrscheinlich, dass weniger die Entscheidung als vielmehr die ihr zugrundeliegende Begründung in diversen Regierungskreisen streckenweise Erstaunen auslösen könnte. Denn wenn diese Begründung sich in jene Bereiche erstrecken wird, die ich heute vermute, dann dürften nicht nur die Gesetzgebungen bis 2020 in ganz Deutschland als verfassungswidrig ablesbar sein - was sie mit der Entscheidung vom Mai 2020 schon heute sind -, sondern ebenso allesamt jene seit 2020. Wenn ich es richtig sehe, wird dazu - wenn auch nicht direkt morgen - ein Beitrag in der ZBR erscheinen, der versucht, diese Ansicht zu begründen. Vielleicht ist das, was dort dargelegt werden wird, ein Holzweg - vielleicht aber auch nicht.
clarion:
Hallo,
heute in meinem geschätzten Hausfrauen-/und Hausmännersender (NDR 1 Niedersachsen):
Niedersachsen darf aufgrund von der Inflation mit Steuermehreinnahmen von 4,4 Milliarden rechnen. Der Grund er Inflation ist natürlich unschön, und ich würde intakte Lieferketten und keinen Krieg in der Ukraine eindeutig bevorzugen. Aber es ist nun mal wie es ist.
Mir kamen dann zwei Gedanken!
1. Es wäre schön, wenn ein Teil des Geldes dazu verwandt würde, die Beamtenschaft verfassungsgemäß zu alimentieren, das würde nur ein paar Hundert Millionen ausmachen.
2.) Wenn eines fernes Tages auch Herr Hilberts Nachfolger*in nichts anderen Übrig bleibet, verfassungsgemäß zu alimentieren, ist der Euro in x Jahren real sehr viel weniger wert als er es im Jahr 2017 war, also das Jahr, in dem ich ich das erste Mal Widerspruch eingelegt habe.
Muss der Dienstherr denn die uns vorenthaltende Besoldung verzinsen? Sofern ich es überhaupt erlebe! Ich fürchte, bis zur verfassungsmäßen Alimentation wird noch viel Wasser durch die Leine fließen.
SwenTanortsch:
... Da wir ja alle kräftig daran arbeiten, dass die Leine bald qua Klimawandel ausgetrocknet sein wird, und darüber hinaus das Bundesverfassungsgericht daran, dass den Besoldungsgesetzgebern das Wasser abgedreht wird, mit dem sie sich gewaschen glauben, wird eventuell weniger Wasser die Leine herabfließen, als Du denkst...
Nein, eine Verzinsung ist hinsichtlich von Nachzahlungen nicht vorgesehen, da ja davon auszugehen ist, dass die Nachzahlung dafür da ist, die zur jeweiligen damaligen Zeit angemessene Alimentation zu gewährleisten, also damit auch unter den damaligen Inflationsbedingungen den täglichen Bedarf zu decken. Das finden wir heute natürlich nicht schön, da die Inflation sich dem Prozentwert annähert, den manche Partei als ausreichend zur Rechtfertigung der eigenen Existenz ansieht; andererseits würden wir hinsichtlich einer Deflation ebenfalls nicht wollen, dass uns jene von aus der Vergangenheit herrührenden Nachzahlungsansprüchen abgezogen werden würde. Insofern wird man nun ggf. nicht nur in Hannover hinsichtlich der Inflationsrate bald eventuell hohe Zahlen von Politikern verzückte Regentänze aufführen sehen (das ersparte dann im Idealfall auch Kosten für Wahlplakate), auf dass doch noch viel Wasser die Leine herabflöße (jeder soll ja bekanntlich das tun, was er am besten kann).
Wieso allerdings steuerlich nicht als leinischer Rinnsal in die Staatskassen fließende Einnahmen unter anderem für faule Säcke aus dem Ort herausfließen sollten, aus dem jenes Wort stammt, erschließt sich mir nicht. Jetzt, wo die Partei, die gerade noch ganz verzückt in die Röhre geschaut hat, nun wählerisch schon wieder an allenthalben Orten in dieselbe guckt, dürfte das Geld an anderen Stellen viel besser aufgehoben sein in Zeiten, wo also selbiges für den Steuereintreiber auf der Straße zu liegen scheint. Die rotschwarze Regierung hat genauso wie vorher die rotgrüne wie vorher die schwarzgelbe wie vorher die schwarzgelbe wie vorher die rote immer wohlweisliche Mittel und Wege gefunden, um ensprechende Mittel anderen Wegen zuzuführen. Und außerdem besteht dafür doch auch gar kein Anlass, wo die Beamten schon wieder so ein fürstliches und an sich auch viel zu teures und kaum leistbares Weihnachtsgeld bekommen werden, das man unlängst erst unter schweren Mühen und mit großem Bauchweh hat sich einführen lassen sehen, obwohl es ja nun einmal eine eindeutig bewiesene Tatsache ist, dass es sich beim Weihnachtsgeld um keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums handelt, was wohl mehr als eindeutig zeigt, dass man zu keiner Zeit verpflichtet gewesen wäre, überhaupt wieder ein Weihnachtsgeld gerade für die sowieso nun wirklich gut situierten Besoldungsgruppen einzuführen und das nun auch noch einmal massiv anzuheben, weshalb es so betrachtet fast schon dreist ist von der Beamtenschaft, sich nicht in gebührender Form bei der Landesregierung dafür zu bedanken, dass man in einer für das Land nun wirklich schweren finanziellen Lage, die auch durch Steuermehreinnnahmen kaum verbessert werden kann - die darüber hinaus sowieso schon weitgehend sachgerecht verplant sind, um die Zukunft des Landes wie immer zu sichern -, dass man also in einer solchen Lage nicht endlich mal von Beamtenseite ebenfalls ein wenig den Gürtel enger schnallen wollte, um ebenfalls seinen bescheiden Beitrag dafür zu leisten (das Leistungsprinzip ist schließlich ein hergebrachter Grundatz des Berufsbeamtentums!), dass die wirtschaftliche Stabilität des Landes, von der nun gerade und vor allem auch die Beamtenschaft profitiert, auch zukünftig gewährleistet werden kann. Es ist immer das gleiche mit diesen Beamten: Kaum reicht man ihnen den kleinsten Finger (fürstlichstes Weihnachtsgeld), sehe die sich veranlasst, gewaltige Verbesserungen auf Kosten aller anderen zu fordern. So wird das nix mit dem gemeinen Wohl, das die Landesregierung gemeinhin (oder her) auch den Beamten zukommen lassen möchte.
clarion:
Keine Zinsen? Man wird verfassungswidrig alimentiert, und dann profitieren der Dienstherr auch noch, weil die Nachzahlung Inflationsbedingt deutlich weniger wert ist. Dann leistet Beamte noch wie vor ein Sonderopfer zur Staatsfinanzierung
SwenTanortsch:
wie gesagt, rechtlich hat der Gesetzgeber den Zustand einer amtsangemessenen Alimentation für jenen Zeitraum wiederherzustellen, in dem er sie nicht gewährleistet hat; es geht hier um den täglichen Bedarf, der für die damalige Zeit von nachträglichen Inflationsraten nicht betroffen sein kann, da die Nachzahlung einen verfassungskonformen Zustand für den vergangenen Zeitraum (wieder-)herstellt. Der Gesetzgeber kann wegen seines weiten Entscheidungsspielraums hinsichtlich Art. 33 Abs. 5 GG nicht davon abgehalten werden, dabei heutige Inflationsraten zu berücksichtigen, jedoch dürfte er ebenso auch nicht dazu verpflichtet werden können, diese nachträglich zu beachten. Denn der damalige Zustand wird ja durch entsprechende Erhöhungen gewährleistet und kann insofern von Inflationsraten späterer Zeiträume nicht tangiert sein, weil die damalige nun wieder amtsangemessene Alimentation in jenem Zeitraum vom täglichen Bedarf formal als aufgezehrt anzusehen sein dürfte. Ein Zinsanspruch egal welcher Höhe würde sich folglich auf eine Summe in Höhe von 0 € beziehen, weshalb es formal unsinnig wäre, einen Verzugszins zu gewähren. Das heißt im Umkehrschluss allerdings ebenso, dass die hohen Inflationsraten ab letztem Jahr hinsichtlich zukünftiger Nachzahlungen, die sich auf jenen Zeitraum erstrecken wird, nachträglich zu beachten sein werden.
Zwar hat das BSG unlängst eine Verzinsung hinsichtlich von Sozialleistungen als Teil des Nachzahlungsanspruchs angesehen (hier in Höhe von vier %) https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=post;topic=117251.45;last_msg=242719. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich von (Masse-)Widersprüchen ähnlich verfahren wird, da sich ihm die Frage zunächst einmal gar nicht stellt. Denn es entscheidet nicht über Widersprüche, sondern über Vorlagebeschlüsse, sodass sich seine Entscheidung auch auf (Masse-)Widersprüche erstreckt, aber ein konkreter Widerspruch nur hinsichtlich des konkreten Klageverfahrens, also in dem beklagten Fall als Teil des Verfahrens, betrachtet wird, nämlich ob jener formell statthaft war; sofern das der Fall ist, setzt das (Bundesverfassungs-)Gericht die Prüfung des Falles fort, ist das nicht der Fall, wird die Klage bereits aus diesem Grund nicht zugelassen und also nicht weiter mehr behandelt; eine andere Bedeutung hat der jeweilige Widerspruch im Klageverfahren nicht mehr. Darüber hinaus besteht zwischen Sozialleistungen und der Alimentation bekanntlich ein qualitativer Unterschied. Denn Sozialhilfeempfängern wird das Existenzminimum gewährt, sodass sie dieses ohne eine Verzinsung ggf. materiell nicht erreichen, was also nicht verfasungskonform sein kann, was allerdings für uns Beamten ob des Grundsatzes des Mindestabstands nicht der Fall ist, sodass die aus Art. 33 Abs. 5 entspringenden Leistungen anders zu betrachten sein dürften als die aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG. Es dürfte also - so schätze ich - in Widerspruchsfällen grundsätzlich der qualitative Unterschied zwischen Sozialleistungen und der Alimentation Beachtung finden dürfen, weshalb wie im letzten Absatz dargelegt aus Widersprüchen anders als aus Sozialleistungsansprüchen kein Anspruch auf nachträgliche Verzinsung resultieren dürfte.
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