Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen  (Read 117252 times)

Der Obelix

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #120 am: 02.09.2022 09:28 »
Es wird noch ein bisschen schöner:

"Dem  Gesetzgeber,  der  sich  hier  augenscheinlich in  den  Wirren  seiner  eigenen Berechnungen verzettelt hat, kann nur dringend von der Abkehr der „Trickserei“ mit Zuschlägen zu einer transparenten Erhöhung der Grundgehälter geraten werden, um weitere  verfassungsrechtliche  Streitigkeiten,  die  im  Übrigen  mit  unnötigen  weiteren Kosten  für  die  Steuerzahler  verbunden  wären,  zu  vermeiden.  Zudem  ist  die  Frage aufzuwerfen,   ob   überhaupt   einrelevanter   Teil   der   Besoldung   durch   eine Zuschlagsregelung  außerhalb  der  Besoldungstabelle als  „Besoldung  neben  der Besoldung“ geleistet werden darf".

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #121 am: 02.09.2022 22:29 »
... Dem Besoldungsgesetzgeber ist umfassend und letztlich an allen von ihm geplanten Maßnahmen der grob verfassungswidrige Gehalt des Entwurfs im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nachgewiesen worden. Das kann den Abgeordneten nicht verborgen geblieben sein - die im Verfahren bislang vollzogenen Stellungnahmen sind eindeutig.

martin0312

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #122 am: 05.09.2022 15:52 »
Inzwischen sind schon die ersten Antworten auf Abgeordnetenwatch.de eingetroffen.
Der veröffentlichte Entwurf soll wohl schon überarbeitet worden sein und bestimmte Hinweise aus den Stellungnahmen berücksichtigt. Laut Aussage von Herrn Hennings soll der Entwurf durch Juristen des GDB überprüft und für verfassungskonform befunden. Nur die FDP lehnt bislang den Entwurf ab.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-siemer/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/frank-henning/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-grascha/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022


Auch zur Wegstreckenentschädigung gab es eine Anfrage und Antwort durch Herrn Kurklu
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/deniz-kurku/fragen-antworten/wie-erfolgt-die-bewertung-der-wegstreckenentschaedigung-fuer-beschaeftigte-im-oeffentlichen-dienst

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #123 am: 05.09.2022 16:49 »
Diese überarbeitete Fassung würde mich ja sehr interessieren, ebenso die Ausführungen mit dem Ergebnis, dass das Ganze verfassungsgemäß ist. Der Entwurf wird ja nur in Kleinigkeiten geändert worden sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beteiligten plötzlich die große Erleuchtung hatten. Aber wie heißt es in der Antwort so schön - dann kann man ja klagen. Prima!

NordWest

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #124 am: 05.09.2022 17:04 »
Laut Aussage von Herrn Hennings soll der Entwurf durch Juristen des GDB überprüft und für verfassungskonform befunden. Nur die FDP lehnt bislang den Entwurf ab.

Herr Hennings schreibt schon, dass der Entwurf "im anstehenden September-Plenum verabschiedet" werde. Ein seltsames Verständnis von Demokratie und Parlament, wenn er sich da heute schon sicher ist.

Die FDP antwortet begrüßenswert. Bei Lichte betrachtet agiert sie dort, wo sie selbst Teil der Regierung ist aber ganz anders - mit anderen Worten spielt sie uns was vor. Naja, auch wenn ihr Verhalten völlig unglaubwürdig ist - zumindest wird die Kritik so überhaupt ins Paralament getragen.

justilegal

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #125 am: 05.09.2022 18:35 »
Solche Aussagen erleichtern die Wahlentscheidung. Dann weiß man wenigstens, wen man nicht wählen sollte. Hatte sich nicht die Finanzministerin Schleswig-Holsteins ähnlich geäußert?: sollen sie doch klagen. Beamte klagen immer…. Nun, ich hab ja gar kein Problem mit dem Klagen. Es wäre nur „nett“, wenn die Gegenseite das Verfahren, dass sie haben wollte, auch führen würde. Erst sollte das Verfahren unter Verweis auf die für NRW beim BVerfG anhängigen Verfahren ruhend gestellt werden. Nach entsprechendem Hinweis stellte auch das NLBV in 9/2021 fest, dass diese Verfahren bereits ein Jahr zuvor entschieden worden waren. Seit 11/2021 ruht das Verfahren im Hinblick auf das angekündigte Besoldungsgesetz. Und wieviel Rückwirkung ( nur das würde unserem Verfahren ja „helfen“) hat dieses Gesetz nun? Null, niente, gar nichts. Aber klar: 100% verfassungskonform, sowohl in der Vergangenheit, in der Gegenwart als auch in der Zukunft.

SwenTanortsch

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
« Antwort #126 am: 05.09.2022 19:23 »
Frank Hennings Antwort ist interessant. Tatsächlich ist das Anhörungsverfahren - soweit ist das, was er schreibt, sachlich richtig - bislang zweigeteilt verlaufen. Nach einer ersten Anhörung ist der ursprüngliche Gesetzentwurf noch geringfügig verändert worden, um dann mit der Nummer 18/11498 als Drucksache zu erscheinen, nachdem er vom Kabinett ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Die geringsfügige Änderung betraf vor allem die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags, der in der ursprünglichen Fassung des Finanzministeriums pro Kind bis zur Besoldungsgruppe A 8 um monatlich 100,- € erhöht werden sollte. Als Folge wäre daraufhin in der Eingangstufe der Besoldungsgruppe A 8 einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern eine höhere Besoldung als einem entsprechenden in der Besoldungsgruppe A 9 gewährt worden, was im Finanzministerium offensichtlich niemandem aufgefallen war, da entsprechende Berechnungen - zumindest im Gesetzentwurf - nicht vorgenommen worden waren. Nach der Kritik an dieser evident sachwidrigen Regelung soll im aktuellen Gesetzentwurf nun die entsprechende Erhöhung bis zur Besoldungsgruppe A 9 vollzogen werden - diese Änderung wird dort stillschweigend vorgenommen -, was zur Folge hätte, dass nun dem genannten Beamten in der Besoldungsgruppe A 9 eine - wenn auch im Ganzen gesehen "nur" um 6 Cent - höhere Besoldung gewährt werden würde als einem entsprechenden der Besoldungsgruppe A 10, was im Kabinett offensichtlich niemandem aufgefallen ist, da entsprechende Berechnungen - zumindest im aktuellen Gesetzentwurf - weiterhin nicht vorgenommen worden sind. Damit ist nun auch diese aktualisierte Regelung evident sachwidrig und also verfassungswidrig, worauf die Landesregierung erneut hingewiesen worden ist.

Weitere substanzielle Änderungen zwischen der ersten und der aktuellen zweiten Anhörungsfassung finden sich nicht. Sofern die Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdiensts (GBD) des Landtags den aktuellen Entwurf für verfassungskonform halten sollten - wie Frank Henning betont -, dann ist das sicherlich in Anbetracht der massiven verfassungsrechtlichen Verstöße, die auch der aktuelle Entwurf beinhaltet, umfassend schriftlich von ihm vollzogen worden und wird dann diese Stellungnahme des GBD übermorgen sicherlich dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegt und danach veröffentlicht. Der aktuellen Einladung ist das bislang zwar nicht zu entnehmen (vgl. TOP 6 a unter https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/tagesordnungen_ausschuesse/18_wp/afhuf/Einl-165-Si-We_am_07.09.2022.pdf); aber das wird dann bestimmt noch nachgeholt. Schließlich könnten sich sicherlich auch die Juristen des GBD die vielen Verfassungsverstöße gar nicht merken, wenn sie sie nicht schriftlich festhalten würden. Es dürfte dann zugleich interessant werden, wie sie sie sachlich entkräften haben sollen - oder wie Frank Henning schreibt: "Die regierungstragenden Fraktionen haben sich der Auffassung der Juristen des GBD und des Ministeriums angeschlossen, dass eine verfassungskonforme Regelung gefunden wurde, daher wird der Gesetzentwurf im September auch mit meiner Stimme beschlossen."

Da der Gesetzentwurf weder eine Bemessung des Grundsicherungsniveaus noch der Mindest- und gewährten Nettoalimentation vornimmt, kann er bereits prozedural keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben, da sämtliche geplanten Entscheidungen nicht über den Rang von zufälligen Einzelmaßnahmen hinausgelangen. Denn ohne entsprechende Berechnungen kann nicht geprüft werden, ob die Mindestalimentation erreicht wird. Darüber hinaus würde die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation die Mindestalimentation um deutlich mehr als 400,- € unterschreiten, sofern nicht ein sog. "Familienergänzungszuschlag" eingeführt werden würde, den allerdings der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtag als verfassungswidrig betrachtet hat. Da der GBD das nach Darstellung Frank Hennings anders sehen muss, dürfte es interessant sein, wie jener GBD die sachlich schlagende Kritik des genannten Wissenschaftlichen Diensts entkräften möchte. Auch geht mit jener geplanten Regelung eine sog. "mittelbare Geschlechterdiskriminierung" einher, die als solche verfassungswidrig ist. Auch das dürfte - da sie ebenso umfassend begründet worden ist - nur in einer recht umfangreichen Betrachtung als nicht verfassungswidrig zu entkräften versucht werden können. Insofern dürfte auch diese offensichtlich umfassende schriftliche Betrachtung des GBD sehr interessant werden, was sich ebenso hinsichtlich der unzureichenden Prozeduralisierung des Eingriffs in das Alimentationsprinzips verhält und in den in ihren Folgen nicht absehbaren unterschiedlichen Anhebungen der jährlichen Sonderzahlungen sowie entsprechend in der Streichung erster Erfahrungsstufen nicht anders ist.

Man darf also der umfassenden Darlegung des GBD mit Spannung entgegensehen.

SwenTanortsch

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« Antwort #127 am: 05.09.2022 22:23 »
Hier wird ebenfalls auf eine entsprechende juristische Prüfung durch den BDG hingewiesen, deren Ergebnis hier jedoch als offensichtlich noch nicht abgeschlossen betrachtet wird: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-koehler/fragen-antworten/entwurf-eines-niedersaechsischen-gesetzes-zur-amtsangemessenen-alimentation-drs-18/11498-wie-stehen-sie-und

SwenTanortsch

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« Antwort #128 am: 05.09.2022 22:37 »
... und hier wird offensichtlicher Unsinn geredet, da die Nds-Drs. 18/11498 für übermorgen auf der Tagesordnung des federführenden Ausschusses steht. Wäre der Gesetzentwurf zwischenzeitlich überarbeitet worden, läge der neue Entwurf als eine andere Drucksache vor. Solange sich diese nicht ändert, hat sich auch der Gesetzentwurf nicht geändert. Entweder hat die Antwortende keine Ahnung oder sie weicht der Frage aus:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/colette-christin-thiemann/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-gesetzesentwurf-drs-18/11498-zur-amtsangemessenen-alimentation-vom-12072022

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/tagesordnungen_ausschuesse/18_wp/afhuf/Einl-165-Si-We_am_07.09.2022.pdf


Dogmatikus

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« Antwort #130 am: 06.09.2022 07:37 »
Nach den bisherigen Antworten ist also vor allem eins klar: der SPD ist alles völlig Wurscht. Den anderen auch, aber die wollen es nicht so konkret sagen.

lotsch

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« Antwort #131 am: 06.09.2022 09:32 »
Was man aus den Antworten der Damen und Herren Abgeordneten und den bisherigen Gesetzentwürfen in anderen Ländern lernen kann, ist, man betrachtet die Beamtenbesoldung weiterhin als Manövriermasse zum Haushaltausgleich und ist weit entfernt von einer verfassungsgemäßen Besoldung. Das zeigen Sätze wie, "werde mich auch weiter für eine Erhöhung der Beamtenbesoldung einsetzen", oder "wenn die Beamten wollen, können sie dagegen klagen". Ich hoffe, dass das auch dem BVerfG klar wird und es die direktiven Zügel rasch weiter anziehen wird. Gerade in Zeiten hoher Inflation wäre es wichtig, dass das Entscheidungen sind, die sich auch unmittelbar materiell auf die Beamtenbesoldung auswirken werden. Gerade auch prozedurale Anforderungen werden einfach ignoriert, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen für den Gesetzgeber oder den materiellen Wert der Beamtenbesoldung hat.

Der Obelix

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« Antwort #132 am: 06.09.2022 13:35 »
Die Antwort sind ein inflationäres Trauerspiel. Eine schlechter als die andere.

Man versucht nur im Anschein, irgendwas rechtmäßiges zu verkaufen. Leider mehr als leicht durchschaubar.

martin0312

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« Antwort #133 am: 07.09.2022 14:06 »
Gibt es schon Informationen aus dem heutigen Ausschuss? Wird da nicht auch ein Protokoll veröffentlicht?

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« Antwort #134 am: 07.09.2022 14:16 »
Das Protokoll bzw. der Kurzbericht für die heutige Sitzung sollte hier zu finden sein (entweder bereits unter "Aktuell" aber eher unter "Vergangen"):

https://www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/ausschuesse/ausschuss-fuer-haushalt-und-finanzen/

Vermutlich unter der Bezeichnung "Ausschussprotokoll AfHuF 18/165".