[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

Begonnen von Sydneeyy, 01.12.2021 12:02

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Koi

Herr Heeres (Grüne) hat auf abgeordnetenwatch.de die Frage eines gewissen Torsten S. beantwortet bzw. hat auf die Frsge reagiert. So richtig beantwortet wurde es auch nicht. Bis zu dem Punkt, dass Probleme der Besoldung im mittleren Dienst sehr wohl nach oben durchgreifen - das hat er scheinbar nicht verstanden - liest sich zumindest der Anfang gut.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_661556

,,Sehr geehrter Herr S.,
wir Grüne sehen Handlungsbedarf für eine verfassungskonforme Lösung der Beamtenalimentation. Dies ist spätestens seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2020 klar. Wir unterstützen das Anliegen einer Fortentwicklung der Alimentation unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Einhaltung eines Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von Beamtinnen und Beamten, die Familie mit Kindern haben.
Der von der SPD und CDU beschlossene Gesetzentwurf (Drs. 18/11498) versucht zwar eine pragmatische Lösung für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten zu finden, nach eingehender Diskussion in unserer Fraktion haben wir uns aber dazu entschlossen diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Die Hinweise in der Anhörung im zuständigen Haushaltsausschuss und die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgetragenen substantiellen verfassungsrechtlichen Bedenken sind nachvollziehbar. Ein schwebend verfassungswidriges Gesetz können wir nicht unterstützen.
Zudem sehen wir in dem Gesetz von SPD und CDU eine schwierige familienpolitische Aussage. Wir stehen dafür, dass alle Ehepartner und Ehepartnerinnen eigene Einkünfte und eigene Versorgungsanwartschaften erwerben. Ein Gesetz, das dazu führt, dass die Alleinverdiener-Ehe begünstigt und der Anreiz, individuelle Ansprüche zu erwerben, reduziert wird, ist aus unserer Sicht familienpolitisch falsch.
Auch andere Vorschläge, wie der Ansatz der FDP, die Besoldung pauschal um 100 Euro für jede Beamtin und jeden Beamten zu erhöhen, oder die Umsetzung in Thüringen, die 300 Euro mehr beim regulären Kinderzuschlag vorsieht, sind aus unserer Sicht falsch. Wenn wir ein Problem in den Besoldungsstufen A5 bis A9 haben, ist es nicht sinnvoll, für alle Beamtinnen und Beamte bis hoch in die B-Besoldung, die sowieso 8.000 Euro im Monat verdienen, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Dies gebietet auch das Gebot eines sparsamen Umgangs mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und -zahlern. Insofern sind diese Vorschläge keine gute Lösung.
Aus unserer Sicht liegt ein grundsätzliches Problem vor. Durch die vielfältige Rechtsprechung und die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie beim Abstand zum Grundsicherungsniveau in Verbindung mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen, keine einfachen Lösungen gibt. Unserer Ansicht nach haben wir grundlegende Reformbedarfe, die nicht mal eben mit einem einfachen Gesetz zu lösen sind. Es ist daher gut und richtig, so wie es auch die Landesregierung im Ausschuss angekündigt hat, dass sich Bund und Länder endlich zusammensetzen und die grundlegenden Problemlagen der Beamtenbesoldung angehen. Wir Grüne werden grundsätzliche Lösungsansätze positiv begleiten und darauf auch in einer künftigen Regierungsbeteiligung unser Augenmerk legen. In diesem Sinne halten wir auch Ihre Idee einer unabhängigen Kommission grundsätzlich für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Heere"

Bastel

Es gibt eine ganz einfache Lösung. Die ist aber teuer...  ;D

WasDennNun

Und eine kompliziertere, die Kostet aber Hirnschmalz, damit es nicht so teuer wird.

NordWest

Zitat von: Koi in 06.10.2022 09:39
Bis zu dem Punkt, dass Probleme der Besoldung im mittleren Dienst sehr wohl nach oben durchgreifen - das hat er scheinbar nicht verstanden - liest sich zumindest der Anfang gut.

Verstanden hat er es durchaus, das liest man hier deutlich:
Zitat
"Wenn wir ein Problem in den Besoldungsstufen A5 bis A9 haben, ist es nicht sinnvoll, für alle Beamtinnen und Beamte bis hoch in die B-Besoldung, die sowieso 8.000 Euro im Monat verdienen, zusätzliche Zahlungen zu leisten. [...] Durch die vielfältige Rechtsprechung und die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie beim Abstand zum Grundsicherungsniveau in Verbindung mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen, keine einfachen Lösungen gibt."

Er WILL nur nicht, dass höhere Besoldungsgruppen mitprofitieren, obwohl er weiß, dass es zwangsläufig ist. Und anstatt sich dann zur Zwangsläufigkeit zu bekennen, macht er sich einen schlanken Fuß und spricht davon, dass es "keine einfachen Lösungen gibt."

Es gibt eben durchaus einfache Lösungen (Besoldungserhöhung für alle), nur eben keine, die seinen politischen Willen mit der Verfassung übereinbringen.

Dogmatikus

Genau so ist es, NordWest. Es scheint einfach extrem durch, dass den Politikern vor allem das Abstandsgebot ein Dorn im Auge ist, da es zwangsläufig dazu führt, dass auch die B-Besoldung, A16, R8 etc. steigen müssen. Dass die ohnehin schon gut Verdienenden dann noch eine Erhöhung bekommen sollen, sehen ausgerechnet die Damen und Herren nicht ein, die ihre Diäten selbst beschließen und dort auf einmal keinerlei gleichgelagerte Bedenken haben.

Bastel

Vor allem ist auch die R oder B Besoldung in Relation zur Verantwortung nicht überbezahlt. Ich zitiere mal aus einem Post von unserem Admin hier:

Bund? als Beispiel, in NI sieht es bestimmt ähnlich aus.

                                                      1927  1938  1948  1957  1969  1980  1990  2001  2009  2019
diagonales Spannungsverhältnis: 840%  787%  663%  694%  521%  416%  403%  366%  360%  353%
vertikales Spannungsverhältnis:   600%  547%  484%  495%  417%  357%  348%  320%  316%  312%

Der Obelix

Zudem muss man sich mal die B Besoldung anschauen. Als Landrat oder Oberbürgermeister mit 6000 Mitarbeitern. Und dann nur 9000€ bezahlung? Da lacht doch jeder Mittelstandschef mit 80 Mitarbeitern drüber.

Lächerlich.

Also natürlich auch die oberen Besoldungsgruppen anheben, denn die Besoldung hat auch Qualitätssicherndes Niveau. Aber genau das erwähnt kein Politiker weil es ihm auch absolut egal ist.

Bastel

Zitat von: Der Obelix in 07.10.2022 08:48
Niveau. Aber genau das erwähnt kein Politiker weil es ihm auch absolut egal ist.

Weil sie selbst ja auch keine Qualität mit bringen  ;D

Marco Lorenz

Ich habe da mal eine wahrscheinlich ziemlich dumme Frage:

Wer ist eigentlich dieser "Verordnungsgeber", der für den Familienergänzungszuschlag zuständig ist? Das dürfte doch das zuständige Ministerium (Finanzen oder Inneres?) sein, nicht wahr?

BerndStromberg

Zitat von: Koi in 06.10.2022 09:39
Herr Heeres (Grüne) hat auf abgeordnetenwatch.de die Frage eines gewissen Torsten S. beantwortet bzw. hat auf die Fragereagiert [...]

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_661556

,,Auch  andere Vorschläge, wie der Ansatz der FDP, die Besoldung pauschal um 100 Euro für jede Beamtin und jeden Beamten zu erhöhen, oder die Umsetzung in Thüringen, die 300 Euro mehr beim regulären Kinderzuschlag vorsieht, sind aus unserer Sicht falsch. Wenn wir ein Problem in den Besoldungsstufen A5 bis A9 haben, ist es nicht sinnvoll, für alle Beamtinnen und Beamte bis hoch in die B-Besoldung, die sowieso 8.000 Euro im Monat verdienen, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Dies gebietet auch das Gebot eines sparsamen Umgangs mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und -zahlern. Insofern sind diese Vorschläge keine gute Lösung.
Aus unserer Sicht liegt ein grundsätzliches Problem vor. Durch die vielfältige Rechtsprechung und die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie beim Abstand zum Grundsicherungsniveau in Verbindung mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen, keine einfachen Lösungen gibt.[...]

Gerald Heere"

Doch! Einhaltung des Abstandsgebots, ganz einfach! Das entspräche auch als einziges der gar nicht mal so ,,vielfältigen Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts, die in diesem Punkt sehr eindeutig ist. Nur wenn man das aus ideologischen Gründen partout nicht will, damit durch eine allgemeine Besoldungserhöhung  bloß kein Beamter mit höherer A-, R, C- oder  B-Besoldung (und besonderer Verantwortung und Qualifikation qua Amt) auch nur einen Cent mehr verdient, wird es halt ,,schwierig".  ::)

emdy

Durch den tradierten Verfassungsbruch und das fortwährende Ignorieren des Bundesverfassungsgerichts sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie dem Aufrechterhalten meiner Motivation in Verbindung mit Inflation und Geringschätzung durch meinen Dienstherrn keine einfachen Lösungen gibt.

fuchsy2022

1.Beamten des mittleren Dienstes wird ab dem 1. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Beamten des gehobenen Dienstes wird dagegen erst ab dem 3. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Kennt jemand den Grund?  Ist das nicht ungerecht?

2. Gibt es bereits Informationen über die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag?



Aloha

Zitat von: fuchsy2022 in 24.10.2022 13:21
1.Beamten des mittleren Dienstes wird ab dem 1. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Beamten des gehobenen Dienstes wird dagegen erst ab dem 3. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Kennt jemand den Grund?  Ist das nicht ungerecht?
Primäres Ziel ist hier (viel) Geld zu sparen. Des weiteren soll der Eindruck erweckt werden, man erfülle damit gewisse Vorgaben der Bundesverfassungsgericht, was aber leicht widerlegt werden kann, wenn man die Grundrechenarten beherrscht.

fuchsy2022

Zitat von: Aloha in 24.10.2022 13:36
Zitat von: fuchsy2022 in 24.10.2022 13:21
1.Beamten des mittleren Dienstes wird ab dem 1. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Beamten des gehobenen Dienstes wird dagegen erst ab dem 3. Kind eine Erhöhung von jeweils 100 EUR gewährt. Kennt jemand den Grund?  Ist das nicht ungerecht?
Primäres Ziel ist hier (viel) Geld zu sparen. Des weiteren soll der Eindruck erweckt werden, man erfülle damit gewisse Vorgaben der Bundesverfassungsgericht, was aber leicht widerlegt werden kann, wenn man die Grundrechenarten beherrscht.

Ja und Kinder von Beamten (ob gehobener Dienst oder mittlerer Dienst) sind doch gleich zu behandeln. Sie sind doch nicht mehr oder weniger Wert.

Marco Lorenz

Zitat von: fuchsy2022 in 24.10.2022 13:21
2. Gibt es bereits Informationen über die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag?

Nein, leider noch nicht.

Ich habe bereits in der vergangen Woche per E-Mail beim Finanzministerium angefragt, bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten.