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Zwei Minijobs - einmal mit einmal ohne RV-Befreiung

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Isie:
Die Minijobzentrale weist den zweiten Arbeitgeber, der RV 1 gemeldet hat, darauf hin, dass im ersten Minijob eine Befreiung von der RV-Pflicht besteht, die auch für den weiteren Minijob gilt.
Es wäre allerdings fahrlässig, wenn der zweite Arbeitgeber keine Erklärung und keinen Nachweis über weitere Beschäftigungen einfordert, denn er kann die Einhaltung der Minijobgrenze sonst nicht prüfen.
Edit:
Unter https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gewerblich/10_faq_450.html kann man eine sehr übersichtliche Broschüre herunterladen.

maiklewa:
Danke.

Aber sowas meinte ich ja quasi. Der zweite AG fragt den Minijobber nach anderen Jobs. Der bejaht das und gibt an, dass er bei dem anderen Minijob befreit ist. Das reicht aus, damit der zweite AG den Minijobber auch befreien muss? Oder muss der zweite AG die Rückmeldung von der Minijobzentrale abwarten?

Isie:
Wenn der Arbeitgeber einen Nachweis anfordert, ist er auf der sicheren Seite. Natürlich auch, wenn der in dieser Situation eigentlich nicht erforderliche Antrag gestellt wird.

Wenn der Arbeitgeber nur aufgrund der Angaben in einem Fragebogen eine Befreiung von der RV-Pflicht unterstellt, trägt er das Risiko, die fehlenden Beiträge eventuell selber tragen zu müssen.

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