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Wechsel Arbeitgeber innerhalb des TVÖD

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Ole:
Hallo,

zum 01.11. haben wir (Kommune A) eine MItarbeiterin aus (Kommune B) eingestellt. Dort war sie 7 Jahre im Bürgerbüro tätig (EG 6 Stufe 4). Bei uns ist sie in der Stadtkasse eingesetzt, macht also komplett andere Aufgaben.
Die Dame möchte allerdings ihre Stufe 4 behalten, weil sie ja innerhalb des öffentlichen Dienstes wechselt - meint sie.

Wie seht ihr das? Die Zeiten für die Beschäftigungszeit anzuerkennen, sehe ich als problemlos an, eine Einstellung in Stufe 4 allerdings schon etwas. Sie kann nicht ohne Einarbeitung die Aufgaben erledigen

Kaiser80:
 Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Also make your choice...

Bastel:
Ihr könnt Sie auch in Stufe 1 stecken 8)

Ole:
Danke Kaiser80 für die Antwort, mit so einer hab ich schon fast  gerechnet  ;)

wie würdet ihr entscheiden?  ???

Ole:
Ich dachte höchstens an die Stufe 2

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