Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel Arbeitgeber innerhalb des TVÖD
XTinaG:
§ 16 Abs. 2a TVÖD (VKA) lautet:
--- Zitat ---Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Ar-
beitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unbe-
rührt.
--- End quote ---
§ 16 Abs. 3 TVÖD (Bund) lautet:
--- Zitat ---Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Ar-
beitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unbe-
rührt.
--- End quote ---
Zu keinem der beiden Ansätze gibt es eine Protokollerklärung. Wo siehst Du den Unterschied?
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